Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808 - 827) |
Zitiervorschläge
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§ 808Pfändung beim Schuldner
§ 809Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
§ 810Pfändung ungetrennter Früchte
§ 811Unpfändbare Sachen und Tiere
§ 811aAustauschpfändung
§ 811bVorläufige Austauschpfändung
§ 811cVorwegpfändung
§ 811d(weggefallen)
§ 812(weggefallen)
§ 813Schätzung
§ 813a(weggefallen)
§ 813b(weggefallen)
§ 814Öffentliche Versteigerung
§ 815Gepfändetes Geld
§ 816Zeit und Ort der Versteigerung
§ 817Zuschlag und Ablieferung
§ 817aMindestgebot
§ 818Einstellung der Versteigerung
§ 819Wirkung des Erlösempfanges
§ 820(weggefallen)
§ 821Verwertung von Wertpapieren
§ 822Umschreibung von Namenspapieren
§ 823Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere
§ 824Verwertung ungetrennter Früchte
§ 825Andere Verwertungsart
§ 826Anschlusspfändung
§ 827Verfahren bei mehrfacher Pfändung
Rechtsprechung zu § 824 ZPO
4 Entscheidungen zu § 824 ZPO in unserer Datenbank:
- AG München, 25.08.1995 - 161 C 8611/95
Anspruch auf Rückerstattung für ein sogenanntes Abschlussschreiben; Aufforderung ...
- OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 12 U 85/10
Verwertung einer Kunstsammlung in der Zwangsvollstreckung: Bereicherungsanspruch ...
- RG, 07.10.1910 - VII 558/09
1. Erlischt das gesetzliche Pfandrecht des Verpächters an den Früchten des ...
- LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 509/02
"Argentinienanleihen"
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 824 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
- § 810 (Pfändung ungetrennter Früchte)