Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808 - 827) |
(1) Gepfändetes Geld ist dem Gläubiger abzuliefern.
(2) 1Wird dem Gerichtsvollzieher glaubhaft gemacht, dass an gepfändetem Geld ein die Veräußerung hinderndes Recht eines Dritten bestehe, so ist das Geld zu hinterlegen. 2Die Zwangsvollstreckung ist fortzusetzen, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der Pfändung eine Entscheidung des nach § 771 Abs. 1 zuständigen Gerichts über die Einstellung der Zwangsvollstreckung beigebracht wird.
(3) Die Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher gilt als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht nach Absatz 2 oder nach § 720 die Hinterlegung zu erfolgen hat.
Rechtsprechung zu § 815 ZPO
73 Entscheidungen zu § 815 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.01.2009 - III ZR 115/08
Anwendbarkeit des § 815 Abs. 3 Zivilprozessordnung ( ZPO ) auf freiwillige ...
- BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 58/16
Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher
- LG Memmingen, 27.10.2017 - 44 T 1289/17
Erfüllungswirkung erst bei Eingang des Geldes beim Gläubiger
Zum selben Verfahren:
- AG Neu-Ulm, 21.08.2017 - 14 M 2157/17
Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher
- AG Neu-Ulm, 21.08.2017 - 14 M 2157/17
- VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt
- VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11
Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst
- BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10
Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche ...
- VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
Disziplinarverfahren; Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Dienst wegen ...
- FG Köln, 28.02.2018 - 3 K 3747/14
Rechtmäßigkeit einer erlassenen Anordnung des dinglichen Arrestes gemäß § 324 AO ...
- VG Hamburg, 30.09.2015 - 13 K 3130/15
Ablieferung und Verfall nach der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der ...
Querverweise
Auf § 815 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Erfolgsunabhängige Vergütung)