Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808 - 827) |
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
Rechtsprechung zu § 811c ZPO
23 Entscheidungen zu § 811c ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 08.04.2019 - 17 W 120/18
Erfallen der Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung durch den Gerichtsvollzieher ...
Zum selben Verfahren:
- AG Düren, 14.03.2018 - 31 M 272/18
Erheben der Gebühr eines Gerichtsvollziehers für eine nicht bewirkte Pfändung ...
- LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18
Nicht erledigte Pfändung, Vermögensverzeichnis
- AG Düren, 14.03.2018 - 31 M 272/18
- BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19
Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an ...
- BGH, 04.04.2012 - I ZB 19/11
Räumungsvollstreckung: Behandlung von auf dem Grundstück befindlichen Tieren; ...
- OLG Schleswig, 28.02.2020 - 9 W 97/19
Gebühr für eine unerledigte Pfändung nach Nr. 205, 604 KV GvKostG bei ...
- BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19
Geltendmachung eines anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs
- OLG Köln, 08.04.2019 - 17 W 121/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02
Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollantrag - Nachteil; Hundesteuer - ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08
Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg bestätigt