Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
| Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
| Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808 - 827) |
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2013 | Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung | 29.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 813a ZPO
24 Entscheidungen zu § 813a ZPO in unserer Datenbank:
- AG Augsburg, 12.04.2012 - 1 M 11305/12
Weisungsrecht des Gläubigers gegenüber dem Gerichtsvollzieher: Entgegennahme ...
- LG Arnsberg, 10.07.2018 - 5 T 120/18
Ansatz einer Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung durch den ...
- LG Arnsberg, 10.07.2018 - 5 T 132/18
Erheben von Gebühren eines Gerichtsvollziehers für den Versuch einer gütlichen ...
- BGH, 26.03.1992 - IX ZR 108/91
Verjährung des Ersatzanspruchs aus ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung
- AG Darmstadt, 06.08.1998 - 63 M 34165/98
- BGH, 28.06.2006 - VII ZB 157/05
Erfallen der Einigungsgebühr bei Einverständnis mit Ratenzahlung gegenüber dem ...
- LG Koblenz, 20.02.2006 - 2 T 94/06
Zulässigkeit einer Einigungsgebühr bei Gewährung von Ratenzahlung durch den ...
- LG Kiel, 01.06.2017 - 13 T 39/17
Gerichtsvollziehervergütung: Mehraufwand hinsichtlich des Versuchs einer ...
- AG Siegburg, 06.10.2005 - 37 M 429/05
- BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58