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   OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - I-4 Sch 4/08   

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https://dejure.org/2008,9807
OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - I-4 Sch 4/08 (https://dejure.org/2008,9807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2008 - I-4 Sch 4/08 (https://dejure.org/2008,9807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - I-4 Sch 4/08 (https://dejure.org/2008,9807)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzumutbarkeit weiteren Abwartens auf ein Tätigwerden des Schiedsgerichts bei offensichtlichem Missbrauch; Antrag auf Beendigung eines Schiedsrichteramtes; Heranziehung der durchschnittlichen Verfahrensdauer vor dem staatlichen Gericht bei der Beurteilung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abberufung des Schiedsgerichtsvorsitzenden bei Untätigkeit? (IBR 2008, 774)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1941
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 4 Sch 4/08
    Weil das Bestehen eines Feststellungsinteresses nur Sachurteilsvoraussetzung für eine stattgebende Entscheidung ist, wäre nämlich eine bloße Abweisung als unzulässig sinnwidrig, wenn beide Anträge in der Sache unbegründet sind (BGH, Urteil vom 24. Februar 1954, II ZR 3/03, BGHZ 12, 308; BGH, Urteil vom 14. März 1978, VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 4 Sch 4/08
    Weil das Bestehen eines Feststellungsinteresses nur Sachurteilsvoraussetzung für eine stattgebende Entscheidung ist, wäre nämlich eine bloße Abweisung als unzulässig sinnwidrig, wenn beide Anträge in der Sache unbegründet sind (BGH, Urteil vom 24. Februar 1954, II ZR 3/03, BGHZ 12, 308; BGH, Urteil vom 14. März 1978, VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031).
  • OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06

    Streitwert des Nebenverfahrens in schiedsrichterlichen Angelegenheiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 4 Sch 4/08
    Den Streitwert hat der Senat mit 1/3 des Wertes für das Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren (§ 43 Abs. 3 GKG) festgesetzt ( so auch: OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2007, 34 SchH 008/06, 34 SchH 8/06, OLGR München 2007, 189).
  • OLG München, 17.12.2010 - 34 SchH 6/10

    Schiedsgerichtsverfahren: Gerichtliche Entscheidung über die Beendigung des

    Wird es derart verzögert, dass ihnen Nachteile entstehen, die bei der Verhandlung vor den staatlichen Gerichten fehlen würden, greift § 1038 Abs. 1 ZPO ein (OLG Düsseldorf vom 8.7.2008, 4 Sch 4/08, zitiert nach juris; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 10 Rn. 32).
  • OLG München, 25.02.2015 - 34 SchH 21/13

    Beendigung des Schiedsrichteramts und Ablehnung der Schiedsrichter

    Wird es derart verzögert, dass ihnen Nachteile entstehen, die bei der Verhandlung vor den staatlichen Gerichten nicht entstünden, greift § 1038 Abs. 1 ZPO ein (OLG Düsseldorf vom 8.7.2008, 4 Sch 4/08 bei juris; Senat vom 17.12.2010, 34 SchH 6/10, = SchiedsVZ 2011, 107/109; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 10 Rn. 32).
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