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   OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - I-7 U 153/12   

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https://dejure.org/2013,45255
OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - I-7 U 153/12 (https://dejure.org/2013,45255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2013 - I-7 U 153/12 (https://dejure.org/2013,45255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - I-7 U 153/12 (https://dejure.org/2013,45255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Stellvertretung bei Erklärung eines Erbverzichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 1; BGB § 2347
    Zulässigkeit der Stellvertretung bei Erklärung eines Erbverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stellvertretung des Erblassers hinsichtlich einer Erklärung eines Erbverzichts bei Abschluss des Kausalgeschäfts möglich

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht muss vom Erblasser persönlich abgeschlossen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stellvertretung des Erblassers hinsichtlich einer Erklärung eines Erbverzichts bei Abschluss des Kausalgeschäfts möglich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Stellvertretung des Erblassers hinsichtlich einer Erklärung eines Erbverzichts bei Abschluss des Kausalgeschäfts möglich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 3 Wx 56/11

    Zur Beurkundung einer vorweggenommenen Erbfolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 7 U 153/12
    Erklärt der Stellvertreter des Erblassers zugleich den Pflichtteilsverzicht, berührt dessen Unwirksamkeit die Wirksamkeit des Kausalgeschäfts nicht (Weidlich, Anm. zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.06.2011 -3 Wx 56/11-, ZEV 2011, 529 ff).

    Es genügen weder ein bloßer wirtschaftlicher Zusammenhang noch ein äußerer Zusammenhang durch die Aufnahme beider Rechtsgeschäfte in einer Urkunde oder ein Sicherungsbedürfnis des Verzichtenden, insbesondere zur Sicherung des Erhalts der Abfindungsleistung (Weidlich, a.a.O.; Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2347 Rn 2; Keller, ZEV 2005, 229; Roth in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2010, § 139 Rn 54, 57; a.A. offenbar OLG Düsseldorf, 3. ZS., ZEV 2011, 529).

    Die Revision wird nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, weil der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Beschluss vom 21.06.2011 (ZEV 2011, 529) die Auffassung vertreten hat, die Nichtigkeit eines unter Verstoß gegen § 2347 Abs. 2 Satz 1 BGB erklärten Erbverzichts könne nach § 139 BGB die Nichtigkeit auch des schuldrechtlichen Grundgeschäfts zur Folge haben.

  • OLG Celle, 26.07.2007 - 6 U 12/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 7 U 153/12
    Das dem Übertragungs- und Erb-/Pflichtteils- sowie Unterhaltsverzichtsvertrag der Parteien vom 12.09.1989 vorgelagerte Grundgeschäft ist damit ein gegenseitiger Vertrag im Sinne der §§ 320-326 BGB, mit dem sich der Erblasser zur Übertragung des Grundstücks und die Gegenseite zum Abschluss des Verzichtsvertrages verpflichtet hat (vgl. Schotten in Staudinger, a.a.O., § 2346 Rn 122; Hau in juris-PK BGB, 6. A., § 2346 Rn 27; Wegerhoff in Münch.-Komm. zum BGB, 6. A., § 2346 Rn 22; Keller, ZEV 2005, 229; OLG Celle, ZEV 2008, 485).

    Dass es sich bei den Ansprüchen der Beklagten aus diesem Vertrag nicht um erbrechtliche, sondern rein schuldrechtliche Ansprüche handelt, dürfte zweifelsfrei sein (vgl. OLG Celle, ZEV 2008, 485; Hau in juris-PK BGB, a.a.O.).

  • BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05

    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 7 U 153/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 2174) sind mit "erbrechtlichen Ansprüchen" alle Ansprüche gemeint, die sich "aus" dem mit "Erbrecht" überschriebenen Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben, wobei auf die rein formale Zugehörigkeit abgestellt wird (Peters/Jacoby in Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, § 197 Rn 21).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 7 U 153/12
    Der Kläger hat, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, aus dem dem (formunwirksamen) Erbverzicht zugrunde liegenden schuldrechtlichen Geschäft einen Anspruch gegen die Beklagte auf eine formwirksame Erklärung des Erbverzichts (BGHZ 37, 319; Schotten in Staudinger BGB-Neubearbeitung 2010, § 2346 Rn 115 ff; Wegerhoff in Münch-Komm. zum BGB, 6. A., § 2346 Rn 22 f).
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