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   OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10   

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OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10 (https://dejure.org/2010,8567)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2010 - 21 AR 50/10 (https://dejure.org/2010,8567)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2010 - 21 AR 50/10 (https://dejure.org/2010,8567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Nr 3 EGV 44/2001, § 32 ZPO, § 32b ZPO, § 281 Abs 1 S 4 ZPO, § 37b WpHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gem. §§ 37b, 37c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 3, allgemeine Grundsätze Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Deliktsklagen - Anwendung von Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO in besonderen Rechtsbereichen - Verbraucherdeliktsrecht - Börsen- und Termingeschäfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gem. §§ 37b, c WpHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EuGVVO § 5 Nr. 3, § 60; WpHG §§ 37b, 37c; ZPO §§ 32, 32b, 281
    Örtliche Zuständigkeit für Klage wegen fehlerhafter Ad-hoc-Meldung am Sitz der Börse mit Zulassung der streitgegenständlichen Wertpapiere

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2217
  • EuZW 2010, 918
  • NZG 2011, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Erfolgsort ist der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, wobei es allein auf den Primärschaden ankommt (EuGH vom 6.10.2004, NJW 2004, 2441 - Kronhofer - Zöller-Geimer, aaO; Leible in: Rauscher aaO, Art. 5 Brüssel I-VO Rdnr. 86).

    Nicht maßgeblich ist der Ort, an dem weitere Schäden eingetreten sind, wie z.B. der Sitz eines geschädigten Anlegers, wenn dort lediglich - in Form einer Minderung des Gesamtvermögens - die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar geworden sind, der bereits an einem anderen Ort einen Schaden verursacht hatte (EuGH NJW 2004, 2441 [Nr. 19]; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rdnr. 87), weil dies zu ausufernden, nicht mehr klar vorhersehbaren Zuständigkeiten führen würde.

    Damit wird auch der Forderung des EuGH Genüge getan, wonach es sowohl für den Kläger ohne Schwierigkeiten feststellbar sein muss, welches Gericht er anrufen kann, als auch für einen verständigen Beklagten erkennbar sein soll, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (EuGH NJW 2004, 2441 [Nr. 20], vgl. auch Erwägungsgrund 11 der EuGVVO).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Die Bindungswirkung entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; NJW 2006, 847; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Die Bindungswirkung entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; NJW 2006, 847; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Unter dem "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", ist sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort zu verstehen (EuGHE 1976, 1735 = NJW 1977, 495; Zöller-Geimer, Art. 5 EuGVVO Rdnr. 26).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebensowenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller-Greger, 28 Aufl., § 281 ZPO Rdnr. 17).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Die Bindungswirkung entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; NJW 2006, 847; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06

    Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebensowenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller-Greger, 28 Aufl., § 281 ZPO Rdnr. 17).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).
  • OLG Köln, 26.08.1999 - 1 U 43/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    Dennoch besteht ein zivilrechtlicher Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB nur dann, wenn aus der verbotenen Handlung auch ein Schaden entstanden ist, so dass insoweit der Schaden durchaus als Tatbestandsmerkmal anzusehen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.08.1999, Az 1 U 43/99 - zitiert nach Juris, Rdnr. 102).
  • OLG Nürnberg, 20.03.2008 - 3 AR 409/08

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus falscher öffentlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
    c) Auch eine Häufung von Rechtsirrtümern, durch die unter Umständen ebenfalls die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfallen könnte (vgl. OLGR Nürnberg 2008, 539), liegt hier nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener

    Daneben muss ein "grenzüberschreitender Bezug" oder "Auslandsbezug" des Sachverhalts vorliegen (EuGH, Urteil der 1. Kammer vom 17. November 2011 - C-327/10 - [Hypotecní banka], NJW 2012, S. 1199 [1200 Rn. 29]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. August 2010 - 21 AR 50/10 -, NZG 2011, S. 32 m. w. N.; Gebauer, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Band 13/2, 4. Auflage 2019, Art. 4 Brüssel-Ia-VO, Rn. 24 m. w. N.), der sich hier bezüglich der ausländischen Kläger durch deren Sitz außerhalb Deutschlands ergibt.
  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 204/18

    Schadensersatzklage wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher

    Die zeitliche Anwendbarkeit der EuGVVO n.F. folgt aus Art. 66 Abs. 1 EuGVVO n.F., die sachliche aus Art. 1 EuGVVO n.F. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt auf dieser Grundlage aus Art. 26 Abs. 1 EuGVVO n.F. (rügelose Einlassung) und auch aus Art. 4 Abs. 1, 63 Abs. 1 EuGVVO n.F. (Sitz der Beklagten) sowie Art. 7 Nr. 2 EuGVVO n.F. (Handlungsort einer unerlaubten Handlung, vgl. OLG Frankfurt EuZW 2010, 918 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 205/18

    Schadensersatzklage wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher

    Die zeitliche Anwendbarkeit der EuGVVO n.F. folgt aus Art. 66 Abs. 1 EuGVVO n.F., die sachliche aus Art. 1 EuGVVO n.F. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt auf dieser Grundlage aus Art. 26 Abs. 1 EuGVVO n.F. (rügelose Einlassung) und auch aus Art. 4 Abs. 1, 63 Abs. 1 EuGVVO n.F. (Sitz der Beklagten) sowie Art. 7 Nr. 2 EuGVVO n.F. (Handlungsort einer unerlaubten Handlung, vgl. OLG Frankfurt EuZW 2010, 918 f.).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 1 U 205/18

    Fondsgesellschaften Schadensersatz wegen Aktienkäufen in Zusammenhang mit dem

    Die zeitliche Anwendbarkeit der EuGVVO n.F. folgt aus Art. 66 Abs. 1 EuGVVO n.F., die sachliche aus Art. 1 EuGVVO n.F. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt auf dieser Grundlage aus Art. 26 Abs. 1 EuGVVO n.F. (rügelose Einlassung) und auch aus Art. 4 Abs. 1, 63 Abs. 1 EuGVVO n.F. (Sitz der Beklagten) sowie Art. 7 Nr. 2 EuGVVO n.F. (Handlungsort einer unerlaubten Handlung, vgl. OLG Frankfurt EuZW 2010, 918 f.).
  • LG Krefeld, 08.12.2010 - 11 O 159/09

    Gerichtliche Zuständigkeit bei einem internationalen Handel mit Armbanduhren

    Nicht maßgeblich ist der Ort, an dem die schädlichen Folgen eines Umstandes spürbar werden können (vgl. OLG Frankfurt, B. vom 5.8.2010, AZ 21 AR 50/10 , Rn. 23 m.w.N.).
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