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   OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95   

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https://dejure.org/1995,12875
OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95 (https://dejure.org/1995,12875)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.1995 - 20 W 32/95 (https://dejure.org/1995,12875)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 20 W 32/95 (https://dejure.org/1995,12875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 1994 Abs. Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Zu Unrecht erfolgte Nichtgewährung von Akteneinsicht bei Anfechtung der in der Hauptsache ergangenen Entscheidung als Aufhebungsgrund und Zurückweisungsgrund an die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krankenhausträger als Nachlassgläubiger nach Tod des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1087
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.08.1994 - 20 W 369/94

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine aufgehobene Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95
    Soweit es um die Rechtshandlungen des Pflegers/Betreuers geht, sind diese nach § 32 FGG in jedem Fall wirksam (vgl. Senat in 20 W 369/94 vom 15.08.1994 = OLG-Report Frankfurt 1994, 235; BayObLG Rpfleger 1988, 105; Keidel/Zimmermann aaO § 32 Rn. 11).
  • BayObLG, 09.10.1987 - BReg. 3 Z 113/87

    Beendigung; Pflegschaft; Führung; Rechtsstreit; Zivilsachen; Urteil;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95
    Soweit es um die Rechtshandlungen des Pflegers/Betreuers geht, sind diese nach § 32 FGG in jedem Fall wirksam (vgl. Senat in 20 W 369/94 vom 15.08.1994 = OLG-Report Frankfurt 1994, 235; BayObLG Rpfleger 1988, 105; Keidel/Zimmermann aaO § 32 Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 09.10.1990 - 3 U 425/90

    Streit um den Eintritt eines Pflegefalles; Verletzung der krankenhausvertraglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95
    Vielmehr haben der Erblasser und der für ihn handelnde Pfleger/Betreuer ( § 1901 BGB ), zu dessen Aufgabenkreis auch die Aufenthaltsbestimmung und die Sorge für das persönliche Wohl gehörten, zumindest durch schlüssiges Handeln ihren Villen zu erkennen gegeben, nunmehr bis zum Finden eines geeigneten anderen Pflegeplatzes einen unmittelbaren Betreuungsvertrag mit dem Krankenhaus zu schließen, und zwar zu den dafür festgesetzten Pflegesätzen für Pflegefälle (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876/877; Erman/Westermann BGB 9. Aufl. § 328 Rn. 22; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 1991, Rn. 173).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86

    Aufnahme eines pflege- aber nicht behandlungsbedürftigen Patienten; Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95
    Der spätere Wegfall der krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Krankenhauspflege bewirkte das Ausscheiden der AOK aus dem bis dahin zugunsten des Erblassers bestehenden totalen Krankenhausaufnahmevertrag (BGHZ 102, 106/110 = NJW 1988, 759).
  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95
    Dies genügt, da jeder Nachlaßgläubiger antragsberechtigt ist, der seine Forderung glaubhaft gemacht hat ( § 1994 Abs. 2 Satz 1 BGB ; vgl. dazu BayObLGZ 1992, 162 = Rpfleger 1992, 521).
  • OLG Köln, 08.06.1994 - 2 Wx 5/94

    Begründung der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95
    Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist statthaft ( § 27 Abs. 1 FGG ) sowie form- und fristgerecht eingelegt worden (§§ 29 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4, 77 Abs. 1, 21 Abs. 2, 22 Abs. 1 FGG; vgl. dazu auch OLG Köln Rpfleger 1994, 495).
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