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   OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03   

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OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03 (https://dejure.org/2004,6774)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2004 - 3 U 94/03 (https://dejure.org/2004,6774)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2004 - 3 U 94/03 (https://dejure.org/2004,6774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch den Parallelimporteur, wenn die markenrechtlich geschützte Bezeichnung beim EU-Parallelimport unter Markenersetzung im Inland verwendet wird; Objektiv zu bestimmende "Zwangslage" zur Markenersetzung aus dem ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 30 Abs. 3; ; BGB § 242; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch einen Parallelimporteur bei Markenersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    (c) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Zudem ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen nach der sog. Lizenzanalogie, d. h. auf Grund einer (fiktiven) Lizenz berechnet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte im Falle einer Befragung das betroffene Recht eingeräumt hätte oder selbst in der Lage gewesen wäre, die angemessene Lizenzgebühr zu erzielen (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

    Ein Anspruch auf (teilweise) Herausgabe des Verletzergewinns nach obiger Maßgabe scheidet nur dann von vornherein aus, wenn dem Markeninhaber trotz der durch den Verletzer erzielten Gewinne tatsächlich kein Schaden entstanden ist (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der erkennende Senat folgt, ist der Anspruch auf ergänzende Rechnungslegung zu bejahen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen ist und ihm keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Allerdings ist bei der Bestimmung des Umfangs des Auskunftsanspruchs davon auszugehen, dass die Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen in der Regel nur durch Schätzung möglich ist und deshalb die Angaben zum Verletzerumsatz ausreichen, wenn nicht der Verletzergewinn ausschließlich auf der Rechtsverletzung beruht (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Der Senat sieht sich in dieser Rechtsauffassung im Übrigen auch deswegen bestätigt, weil der richterlichen Schadensschätzung ohne hinreichende Anhaltspunkte gerade auch verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (Art. 103 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 2003, 1655).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Diese Regel ist demgemäß nur dann mit Art. 28, 30 EG vereinbar, wenn sie nicht dazu führt, die nationalen Märkte abzuschotten (EuGH GRUR 2003, 512 - Stüssy).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Allerdings ist bei der Bestimmung des Umfangs des Auskunftsanspruchs davon auszugehen, dass die Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen in der Regel nur durch Schätzung möglich ist und deshalb die Angaben zum Verletzerumsatz ausreichen, wenn nicht der Verletzergewinn ausschließlich auf der Rechtsverletzung beruht (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Es ist nicht Zweck der markenrechtlichen Schutzbestimmungen, den Markeninhabern die Abschottung nationaler Märkte zu ermöglichen und damit die Beibehaltung von etwaigen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen (EuGH GRUR Int. 1998, 145 - Loendersloot/Ballantine).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
    Danach ist die Verhältnismäßigkeit des Auskunftsanspruchs jedenfalls dann gewahrt, wenn der Verletzer hinsichtlich seiner Lieferanten nur angeben muss, von wem er Arzneimittel in den beanstandeten Verpackungsgestaltungen bezogen hat, während er nicht angeben muss, woher er die original verpackten ausländischen Arzneimittel bezogen hat, die er - so im dortigen Sachverhalt - in von ihm selbst hergestellte Faltschachteln umgepackt hat (BGH GRUR 2002, 1063 - Aspirin).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

  • OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00

    Markenzeichenrecht: Zum Vorliegen einer objektiven Zwangslage beim

  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 166/02

    Vertrieb eines aus der EU parallelimportierten Arzneimittels mit markenrechtlich

  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 3 U 214/03

    Zur Vorabinformation und Musterübersendung beim EU-Parallelimport

    In diesem Sinne hat der Senat bereits mehrfach entschieden (zuletzt OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Urteil vom 19. August 2004, 3 U 94/03 - zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2003, 3 U 166/02, GRUR-RR 2003, 312; OLG Hamburg, Urteil im "kohlpharma-Vorprozess" vom 26. September 2002, 3 U 251/00, GRUR-RR 2003, 315, vgl. die Beiakte).
  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

    Die Kammer vermag dabei der bisherigen Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, der Verletzergewinn bei Parallelimporten von markenrechtlich geschützten Arzneimitteln beruhe keineswegs nur auf der Rechtsverletzung (HansOLG NJOZ 2004, 858 ff. (865)), die auch in neueren Entscheidungen nicht explizit aufgegeben worden ist (Urt. v. 19.8.2004 - 3 U 94/03 - Auskunft über Verletzergewinn wegen jedenfalls teilweiser Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn), nicht uneingeschränkt zu folgen.
  • LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12

    Anspruch auf Unterlassung wegen markenmäßiger Verwendung des Zeichens und einer

    Ein Anspruch auf Rechnungslegung ergibt sich aus § 19 MarkenG, § 242 BGB (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 260, 264).
  • OLG Hamm, 16.02.2005 - 3 U 203/04

    Diagnostische und therapeutische Arthroskopie als Methode der Wahl zur Ermittlung

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von dem seitens der Klägerin zitierten Verfahren des Senats 3 U 94/03 OLG Hamm.
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