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   OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08   

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https://dejure.org/2010,1829
OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08 (https://dejure.org/2010,1829)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 3 U 212/08 (https://dejure.org/2010,1829)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 3 U 212/08 (https://dejure.org/2010,1829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 826 BGB; §§ 49 Abs. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 3, 55 Abs. 1, 26 Abs. 3, 26 Abs. 1 MarkenG; §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
    Zur Frage der gezielten Behinderung durch eine Markenanmeldung; keine ernsthafte Markenbenutzung durch Abgabe von mit Marke gekennzeichneten Werbegeschenken

  • Justiz Hamburg

    Metro I und II

    § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 26 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 3 S 1 MarkenG, § 49 Abs 1 S 1 MarkenG
    Unlauterer Wettbewerb: Markenanmeldung als gezielte Behinderung; ernsthafte Markenbenutzung bei Abgabe von mit einer Marke gekennzeichneten Werbegeschenken

  • JurPC

    Markenbenutzung durch Abgabe von Werbegeschenken mit Markennamen

  • aufrecht.de

    Werbegeschenk mit fremder Marke

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine ernsthafte Benutzung einer Marke mit Werbemitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der gezielten Behinderung i.S. von § 4 Nr. 10 MarkenG; Benutzung einer Marke durch Abgabe von Waren als Werbegeschenk

  • info-it-recht.de

    Zur Frage eines Werbegeschenks mit fremder Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der gezielten Behinderung i.S. von § 4 Nr. 10 MarkenG; Benutzung einer Marke durch Abgabe von Waren als Werbegeschenk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 826 BGB; §§ 26 Abs. 1, Abs. 3; 49 Abs. 1, Abs. 3; 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Werbegeschenk mit fremder Marke stellt keine "ernsthafte Markenbenutzung” dar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsbehinderung per Markenanmeldung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Markennutzung per Werbegeschenk

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 3, § 4 Nr. 10, § 5 UWG; § 26 Abs. 1, § 26 Abs. 3, § 49 Abs. 1, § 49 Abs. 3, § 55 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Verwendung als Werbegeschenk keine ernsthafte Markenbenutzung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine ernsthafte Markenbenutzung von "METRO" durch Nutzung von Werbegeschenken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 379
  • GRUR-RR 2012, 135 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 136
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Die Kennzeichnung eines Händlers auf Katalogen, in denen eine Vielzahl von Markenwaren zum Teil unbekannter Hersteller beworben werden, welche als Gemeinsamkeit lediglich den Händler-Vertriebsweg aufweisen, legt nach der Verkehrsanschauung die Annahme nahe, es handele sich lediglich um das Unternehmenskennzeichen des Händlers, nicht hingegen die Kennzeichnung eigener Produkte (BGH GRUR 2005, 1047, Rz. 22 - OTTO; GRUR 2006, 151, 152 - NORMA).

    Allenfalls kann man darin eine auf die Herkunft der Handelsdienstleistung - nicht aber der Ware - hinweisende Verwendung sehen (BGH GRUR 2006, 150, 151, Rz. 11 - NORMA; BGH GRUR 2005, 1047 - OTTO).

  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 10/03

    NORMA

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Entscheidend ist, ob die Marke aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs aufgrund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände zumindest auch für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen, also mit einem entsprechenden Produktbezug, benutzt wird (BGH GRUR 2008, 616, Rz. 10 - AKZENTA; BGH a.a.O. OTTO, Rz. 20; BGH GRUR 2006, 150, 151, Rz. 9 - NORMA; siehe auch Fezer, MarkenR, 4. Aufl. 2009, § 26 Rz. 46).

    Allenfalls kann man darin eine auf die Herkunft der Handelsdienstleistung - nicht aber der Ware - hinweisende Verwendung sehen (BGH GRUR 2006, 150, 151, Rz. 11 - NORMA; BGH GRUR 2005, 1047 - OTTO).

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Eine Markenanmeldung stellt eine gezielte Behinderung von Wettbewerbern im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn der Zeicheninhaber die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht hat eintragen lassen, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren; unlauter kann auch die Zweckentfremdung der wettbewerbsrechtlich an sich unbedenklichen markenrechtlichen Sperrwirkung als Mittel des Wettbewerbskampfes sein (BGH, GRUR 2008, 621, 624 - Akademiks; GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elegance; GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).

    Für die Feststellung der Behinderungsabsicht ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (BGH GRUR 2008, 621, 623 - Akademiks).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Eine Markenanmeldung stellt eine gezielte Behinderung von Wettbewerbern im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn der Zeicheninhaber die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht hat eintragen lassen, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren; unlauter kann auch die Zweckentfremdung der wettbewerbsrechtlich an sich unbedenklichen markenrechtlichen Sperrwirkung als Mittel des Wettbewerbskampfes sein (BGH, GRUR 2008, 621, 624 - Akademiks; GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elegance; GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).

    Diese Absicht braucht nicht der einzige Beweggrund des Anmelders zu sein; es ist ausreichend, wenn sie das wesentliche Motiv für die Anmeldung darstellt (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 1986, 74, 76f. - Shamrock III).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Eine Markenanmeldung stellt eine gezielte Behinderung von Wettbewerbern im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn der Zeicheninhaber die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht hat eintragen lassen, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren; unlauter kann auch die Zweckentfremdung der wettbewerbsrechtlich an sich unbedenklichen markenrechtlichen Sperrwirkung als Mittel des Wettbewerbskampfes sein (BGH, GRUR 2008, 621, 624 - Akademiks; GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elegance; GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).

    Eine Behinderungsabsicht liegt etwa dann nicht vor, wenn mit der Anmeldung lediglich die "Markenfamilie" des Anmelders gepflegt werden soll; denn hier steht die Tendenz im Vordergrund, einen Einbruch fremder Bezeichnungen in den eigenen Markenbestand zu verhindern (GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elegance).

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Die Benutzung im Sinne des § 26 MarkenG setzt voraus, dass das Kennzeichen - der Hauptfunktion der Marke entsprechend - herkunftshinweisend verwendet wurde, um die bezeichneten Waren von den Waren anderer Hersteller zu unterscheiden (EuGH, GRUR 2003, 425, Tz. 36 - Ansul/Ajax; GRUR 2007, 971, Tz. 27 - Celiné).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Entscheidend ist, ob die Marke aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs aufgrund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände zumindest auch für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen, also mit einem entsprechenden Produktbezug, benutzt wird (BGH GRUR 2008, 616, Rz. 10 - AKZENTA; BGH a.a.O. OTTO, Rz. 20; BGH GRUR 2006, 150, 151, Rz. 9 - NORMA; siehe auch Fezer, MarkenR, 4. Aufl. 2009, § 26 Rz. 46).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Für den Fall der Verwendung der Marke als Bestandteil eines Slogans hat der BGH eine Markenbenutzung für gegeben erachtet, weil der die Marke ausmachende, kennzeichnende Bestandteil ("Bit") auch innerhalb des Slogans ("Bitte ein Bit") seine selbständige Stellung als Produktkennzeichnung behalten habe (BGH GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Die Darlegungs- und Beweislast im Falle der Löschung wegen Nichtbenutzung trägt der Anspruchsteller, wobei ihm allerdings die im Wettbewerbsrecht anerkannten Beweiserleichterungen beim Nachweis negativer Tatsachen, betriebsinterner Vorgänge und dem Löschungsbeklagten ohne weiteres zugänglichen, für den Löschungskläger aber nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand beschaffbare Benutzungsinformationen zugutekommen (BGH GRUR 2009, 60, Rz. 19 - LOTTOCARD; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 2. Aufl. 2003, § 55 Rz. 12).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
    Die Benutzung im Sinne des § 26 MarkenG setzt voraus, dass das Kennzeichen - der Hauptfunktion der Marke entsprechend - herkunftshinweisend verwendet wurde, um die bezeichneten Waren von den Waren anderer Hersteller zu unterscheiden (EuGH, GRUR 2003, 425, Tz. 36 - Ansul/Ajax; GRUR 2007, 971, Tz. 27 - Celiné).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

  • EuGH, 15.01.2009 - C-495/07

    Silberquelle - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 und 12 - Verfall -

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

  • EuGH, 09.12.2008 - C-442/07

    Verein Radetzky-Orden - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 - Verfall - Von

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

  • BGH, 15.12.1999 - I ZB 29/97

    FRENORM/FRENON; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Markenrechtliches

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 408 O 190/06
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 379).
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Dazu gehört es auch, eine eigene Markenreihe zu erweitern (BGH GRUR 2005, 581 (582) - The Colour of Elégance; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 379, Volltext in BeckRS 2010, 15826 - Metro) oder durch die Anmeldung sogenannter Vorratsmarken einen zukünftigen Markenbedarf zu decken; jedermann muss seinen zukünftigen Markenbedarf absichern können, bevor er kostspielige und aufwändige Marketingaktivitäten entwickelt (Jordan, FS Helm, 2002, S. 187 (192 f.)).

    Dem Anmelder ist bei der Gestaltung seines Tätigkeitsbereichs unter Lauterkeitsaspekten ein eher weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen, weil es sich dabei um von vielen ungewissen zukünftigen Faktoren abhängige unternehmerische Entscheidungen handelt, die es nahelegen, "auf Nummer sicher" zu gehen und "auf breiter Front" zu agieren (OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 379, Volltext in BeckRS 2010, 15826 - Metro, insoweit bestätigt in BGH GRUR 2012, 180).

  • BPatG, 12.04.2013 - 27 W (pat) 48/11

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "RENZ" - keine Bösgläubigkeit

    Dem Anmelder ist bei der Gestaltung seines Tätigkeitsbereichs unter Lauterkeitsaspekten ein eher weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen, weil es sich dabei um von vielen ungewissen zukünftigen Faktoren abhängige unternehmerische Entscheidungen handelt, die es nahelegen, "auf Nummer sicher" zu gehen und "auf breiter Front" zu agieren (OLG GRUR-RR 2010, 379, Volltext in BeckRS 2010, 15826 - Metro, insoweit bestätigt in GRUR 2012, 180).
  • BPatG, 21.11.2012 - 27 W (pat) 3/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Der Pferdestall (Wort-Bildmarke)" - keine

    Dem Anmelder ist bei der Gestaltung seines Tätigkeitsbereichs unter Lauterkeitsaspekten ein eher weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen, weil es sich dabei um von vielen ungewissen zukünftigen Faktoren abhängige unternehmerische Entscheidungen handelt, die es nahelegen, "auf Nummer sicher" zu gehen und "auf breiter Front" zu agieren (OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 379, Volltext in BeckRS 2010, 15826 - Metro, insoweit bestätigt in BGH GRUR 2012, 180).
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