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   OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00   

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https://dejure.org/2001,3434
OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00 (https://dejure.org/2001,3434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2001 - 13 U 208/00 (https://dejure.org/2001,3434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 13 U 208/00 (https://dejure.org/2001,3434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 1359; ; BGB § ... 252 S. 2; ; BGB § 277; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 227; ; BGB § 276 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 827; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 842; ; BGB § 843; ; SGB X § 119 Abs. 1 S. 1; ; SGB X § 119; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; SGB VI § 62; ; SGB VI § 3 S. 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 119 Abs. 1 S. 1; BGB § 252; BGB § 1359; ZPO § 287
    Bemessung der Höhe des Beitragsregresses bei unregelmäßigem Erwerbsleben des Geschädigten

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubte Handlung - Sorgfaltspflichten der Eheleute - Beitragsanspruch des Rentenversicherungsträgers - Schadensschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 732
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00
    An die Darlegung der erforderlichen konkreten Anhaltspunkte für die Ermittlung des Erwerbsschadens dürfen bei einem Verletzten, der zum Unfallzeitpunkt nicht in einem festen Arbeitsverhältnis stand und ein wenig gefestigtes Erwerbsleben aufwies, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH VersR 1995, 422).

    Im Rahmen der erforderlichen Schadensschätzung nach §§ 252 S. 2 BGB, 287 Abs. 1 ZPO ist es zulässig, die durchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten der in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten als Ausgangspunkt heranzuziehen und von diesen die im Hinblick auf die Unsicherheiten der beruflichen Entwicklung des Geschädigten gebeten erscheinenden (ggf. prozentualen) Abzüge vorzunehmen (BGH VersR 1995, 422).

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00
    Damit mußte die Beklagte aufgrund dessen erheblicher Alkoholisierung (1,16 o/oo ca. 3-4 Stunden nach der Tat) jedoch rechnen, der Geschehensablauf stellt sich als Verwirklichung der von ihr gesetzten gesteigerten Gefahrenlage dar (vgl. BGHZ 57, 25; Z 63, 189; NJW 1981, 570; NJW 1993, 1139).
  • BGH, 04.11.1980 - VI ZR 231/79

    Haftung - Beweislast - Herausgefordert - Sorgfaltspflicht - Betrunkener

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00
    Damit mußte die Beklagte aufgrund dessen erheblicher Alkoholisierung (1,16 o/oo ca. 3-4 Stunden nach der Tat) jedoch rechnen, der Geschehensablauf stellt sich als Verwirklichung der von ihr gesetzten gesteigerten Gefahrenlage dar (vgl. BGHZ 57, 25; Z 63, 189; NJW 1981, 570; NJW 1993, 1139).
  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00
    Andererseits ist bei einem jungen Menschen - der Zeuge N war zum Schadenszeitpunkt erst 29 Jahre alt - grundsätzlich davon auszugehen, daß er auf Dauer die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine gewinnbringende Erwerbstätigkeit - wenn auch mit Unterbrechungen - genutzt hätte (BGH VersR 1997, 366).
  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 13 U 73/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00
    Die Wahrscheinlichkeit muß sich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen ergeben (Küppersbusch, a.a.O., Rdn. 33 ff., 575 m.w.N.; Urteil des Senats vom 23.08.2000 - 13 U 73/00 -).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 29/91

    Beitragszahlung zur Rentenversicherung des Verletzten trotz unfallfester Position

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 13 U 208/00
    Nach § 62 SGB VI gilt dies unabhängig davon, ob der Zeuge N bereits eine sog. "unfallfeste Position" erreicht hatte, d.h. auch dann, wenn dem Geschädigten aufgrund von begünstigenden Regelungen des Rentenversicherungsrechts durch den Ausfall von Beiträgen kein Schaden entsteht (BGH VersR 1992, 367).
  • OLG Nürnberg, 27.02.2008 - 4 U 863/07

    Haftungsprivileg für Ehegatten bei einer Körperverletzung des anderen bei

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, gilt die Haftungserleichterung des § 1359 BGB für die Erfüllung (einschließlich Nichterfüllung und Schlechterfüllung) aller "sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen", also - über die §§ 1353 bis 1362 BGB hinaus - grundsätzlich für den Gesamtbereich des ehelichen Pflichtenkreises, auch für die damit etwa konkurrierende Deliktshaftung (BGH, VI ZR 190/87 = NJW 1988, 2667 zu § 1664 BGB; OLG Hamm, Urt. v. 21.02.2001, 13 U 208/00, BeckRS 2001, 30163419; KG, Urt. v. 6.04.2001, MDR 2002, 35; Münchener Kommentar zum BGB, Wacke, 4. Aufl. 2000, § 1359 Rdn. 10; Staudinger/Heinz, BGB, Neubearbeitung 2000, § 1359 Rdn. 15; RGRK zum BGB, 12. Aufl., Roth/Stielow, § 1359 Rdn.3; Soergel-Lange, BGB, 12. Aufl., § 1359 Rdn.2).

    Für einen Unfall bei gemeinsamer Freizeitbetätigung der Eheleute können keine anderen Grundsätze gelten, als für einen Unfall in der gemeinsamen Ehewohnung (so auch OLG Hamm, Urt v. 21.02.2001, 13 U 208/00, BeckRS 2001, 30163419).

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