Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9368
OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07 (https://dejure.org/2008,9368)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2008 - 22 U 98/07 (https://dejure.org/2008,9368)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2008 - 22 U 98/07 (https://dejure.org/2008,9368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit deutschen Rechts als lex rei sitae bezüglich in der BRD belegener Grundstücke in russischem Eigentum unter Verwaltung einer nach russischem Recht errichteten unitaristischen Gesellschaft; Personalstatut eines unitaristischen Einheitsunternehmens nach ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der "Russen- Siedlung" in Köln zulässig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gläubiger können in Auslandseigentum der Russischen Föderation vollstrecken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 16.02.2001 - 28 Sch 23/99
    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 16.02.2001-Az 28 SCH 23/99- in die Mietzinsansprüche der Klägerin gegen die Firma H Immobilien AG, K-Straße 20-22, xxxx1 L betreffend das Mietobjekt G-Straße7, xxxx2 L mittels des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Köln -288 M 8259/05- wird für unzulässig erklärt.

    Der Beklagte betreibt aus dem vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 16.02.2001 -Az 28 Sch 23/99- für vollstreckbar erklärten Schiedsspruch eines schwedischen Schiedsgerichtes die Zwangsvollstreckung gegen die Russische Föderation.

    die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten aus dem Beschluss vom 16.02.2001 des Kammergerichts Berlin (Az.: 28 Sch 23/99) in die Mietzinsansprüche der Klägerin gegen die Firma H Immobilien AG, K-Straße 20-22, xxxx1 L, für unzulässig zu erklären;.

    die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten aus dem Beschluss vom 16.02.2001 des Kammergerichts Berlin Az. 28 Sch 23/99 in das Grundstück L-F, Bl. 1630-16, Gemarkung L-F, Flur 59, Flurstück 248, C-Straße, für unzulässig zu erklären;.

  • AG Köln, 15.02.2006 - 93 K 29/06

    Anordnung der Zwangsversteigerung eiens Grundstücks wegen eines dinglichen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Das Amtsgericht Köln ordnete auf Betreiben des Beklagten betreffend das o.g. Grundstück am 21.02.2006 die Zwangsversteigerung (93 K 29/06) und die Zwangsverwaltung (93 L 12/06) an.

    Die Akten 22 O 410/03 des Landgerichts Köln sowie 93 K 29/06 und 288 M 8259/05 des Amtsgerichts Köln waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    b. Jedoch steht der Klägerin entgegen der von ihr vertretenen Auffassung weder im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung durch die Anordnung der Zwangsversteigerung im Verfahren 93 K 29/06 noch durch die Anordnung der Zwangsverwaltung im Verfahren 93 L 12/06, jeweils Amtsgericht Köln, ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 ZPO zu.

  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 95/93

    Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Das Recht des Lageortes entscheidet auch darüber, welche dinglichen Rechte überhaupt an einer Sache bestehen können sowie allgemein über den Katalog dinglicher Rechte (vgl. BGH NJW 1995, 58 (59); Palandt-Heldrich, aaO, Art. 43 EGBGB RN 3).

    Aus diesem Grunde trifft auch die Argumentation der Klägerin nicht, soweit sie die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1995, 58 ff für nicht anwendbar hält:.

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Dass weitere Vermögenswerte der Schuldnerin aufgrund der Tatsache, dass sie hoheitlichen Aufgaben der Schuldnerin zu dienen bestimmt sind, der Vollstreckung durch den Beklagten entzogen sind, beruht nicht auf eigenen Maßnahmen der Schuldnerin, sondern auf den nach Art. 25 GG maßgeblichen allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wonach die Vollstreckung in derartige Vermögenswerte eines fremden Staates ohne seine Zustimmung wegen deren Vollstreckungsimmunität nicht zulässig ist (vgl. OLG Köln, NJOZ 2004, 788).

    Mangels entsprechender Kriterien im Völkerrecht ist die Abgrenzung, ob der hoheitliche oder nicht hoheitliche Bereich staatlicher Tätigkeit betroffen ist, im Normalfall nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung vorzunehmen (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2004, 109, zit. nach juris RN 20).

  • AG Köln, 15.02.2006 - 93 L 12/06
    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Das Amtsgericht Köln ordnete auf Betreiben des Beklagten betreffend das o.g. Grundstück am 21.02.2006 die Zwangsversteigerung (93 K 29/06) und die Zwangsverwaltung (93 L 12/06) an.

    b. Jedoch steht der Klägerin entgegen der von ihr vertretenen Auffassung weder im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung durch die Anordnung der Zwangsversteigerung im Verfahren 93 K 29/06 noch durch die Anordnung der Zwangsverwaltung im Verfahren 93 L 12/06, jeweils Amtsgericht Köln, ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 ZPO zu.

  • LG Köln, 11.05.2007 - 7 O 26/06

    Mietforderungen und Forderungen einer Partei gegenüber Deutschen Bankinstituten

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.5.2007 -7 O 26/06- teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    dass Urteil des Landgerichts Köln vom 11.05.2007, 7 O 26/06, abzuändern und die Klage abzuweisen,.

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Zwar geht die Klägerin mit ihrem Gutachter zu Recht davon aus, dass nach den wegen Art. 25 GG maßgeblichen allgemeinen Regeln des Völkerrechts die Vollstreckung ohne Zustimmung des fremden Staates dann unzulässig ist, wenn der Vermögensgegenstand im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates diente (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1977 - 2 BvM 1/76 - BVerfGE 46, 342; BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 678/81u. a. - BVerfGE 64, 1 [40]; BGH a. a. O.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Zwar geht die Klägerin mit ihrem Gutachter zu Recht davon aus, dass nach den wegen Art. 25 GG maßgeblichen allgemeinen Regeln des Völkerrechts die Vollstreckung ohne Zustimmung des fremden Staates dann unzulässig ist, wenn der Vermögensgegenstand im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates diente (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1977 - 2 BvM 1/76 - BVerfGE 46, 342; BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 678/81u. a. - BVerfGE 64, 1 [40]; BGH a. a. O.).
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Die Haftung der Organe einer juristischen Person, insbesondere im Wege der Durchgriffshaftung, beurteilt sich ebenso wie die Frage der Rechtsfähigkeit der juristische Person nach dem Personalstatut (vgl. Palandt-Heldrich, BGB, 67.Aufl., Anh zu EGBGB 12 (IPR) RN 14; BGH NJW-RR 1995, 766 ; BGH NJW 1992, 2026).
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07
    Auch in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1984, 2762 waren die Trustees nach Auffassung des Bundesgerichtshofes - anders als die Klägerin hier - Vollrechtsinhaber der Forderung durch Übertragung geworden.
  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BGH, 02.02.1995 - IX ZR 147/93

    Benachteiligungsabsicht

  • LG Köln, 15.08.2009 - 7 O 136/07

    Internat. Gesellschaftsrecht - Keine Zwangsvollstreckung in fremde Ansprüche

    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 18.03.2008 im Parallelverfahren, Az. 22 U 98/07, nach Auffassung der Kammer zutreffend entschieden hat, entscheidet über das Vorhandensein einer juristischen Person das Personalstatut der Gesellschaft.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 18.03.2008 im Parallelverfahren, Az. 22 U 98/07 ist auch die Kammer der Auffassung, dass sich der Beklagte insoweit nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dass die Mietzinsforderungen gemäß Ziffer 3.5.

    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 18.03.2008 im Parallelverfahren, Az. 22 U 98/07, auch nach Auffassung der Kammer zutreffend ausgeführt hat, beurteilt sich die Haftung der Organe einer juristischen Person, insbesondere im Wege der Durchgriffshaftung, ebenso wie die Frage der Rechtsfähigkeit der juristischen Person nach dem Personalstatut.

    Im Gegenteil ergibt sich bereits aus diesem sowie aus dem o.g. Parallelverfahren vor dem Oberlandesgerichts Köln, Az. 22 U 98/07, dass die Schuldnerin in der Bundesrepublik Deutschland über erhebliche Vermögenswerte in Form von Grundstücken verfügt, die dem Zugriff des Beklagten unterliegen und in die er auch vollstrecken kann.

    Entsprechend den Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln im Parallelverfahren, Az. 22 U 98/07 liegen auch hier keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Russische Föderation die Rechtsfigur des Rechts auf wirtschaftliche Verwaltung und die Klägerin nur geschaffen hat, um den Beklagten zu schädigen.

  • OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 99/07

    Klage eines unitarischen Einheitsunternehmens nach russischem Recht auf Zahlung

    Im Gegenteil ergibt sich bereits aus dem Parallelverfahren 22 U 98/07, OLG Köln , dass die Schuldnerin in der Bundesrepublik Deutschland über erhebliche Vermögenswerte in Form von Grundstücken verfügt, die dem Zugriff des Streithelfers unterliegen und in die er, wie aus der Entscheidung des Senats im Parallelverfahren -Az : 22 U 98/07 OLG Köln- folgt, auch vollstrecken kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht