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   OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96   

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https://dejure.org/1996,4936
OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96 (https://dejure.org/1996,4936)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.1996 - 19 U 23/96 (https://dejure.org/1996,4936)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 1996 - 19 U 23/96 (https://dejure.org/1996,4936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsnatur Hausverwaltervertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 675, 611, 626, 662, 670, 671, 745; BGB § 2038
    Rechtsnatur Hausverwaltervertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung eines Hausverwaltervertrags als ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag; Klage eines Miterben auf Zustimmung zur Kündung eines Hausverwaltungsvertrags; Kündigung nach angemessener Frist bei Zustehen des Kündigungsrechts mehreren ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96
    In einem solchen Fall ist in angemessener Frist zu kündigen; diese bemißt sich danach, in welchem Zeitraum die erforderliche Zustimmung des Mitberechtigten eingeholt - ggf. eingeklagt - werden kann (vgl. BGH NJW 1982, 641).

    Dabei hat er ausdrücklich erwähnt, daß eine nach dieser Vorschrift rechtzeitige Kündigung in Fällen, in denen - wie hier - das Kündigungsrecht mehreren gemeinschaftlich zusteht, oft nicht möglich sein werde, weil es nur selten gelingen werde, die erforderliche Zustimmung fristgerecht einzuholen (NJW 1982, 641).

  • BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63

    Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag - Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96
    Soweit der Hausverwaltervertrag als ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag angesehen worden ist (BGH WM 1965, 1181; KG DR 1940, 1018), lag den Entscheidungen jeweils ein entgeltlicher Vertrag zugrunde, den § 675 BGB im Gegensatz zum Auftragsrecht voraussetzt (Palandt/Thomas, BGB 55. Aufl., § 675 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Diese bemisst sich danach, in welchem Zeitraum die erforderliche Beschlussfassung der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden kann (vgl. OLG Köln, NJWE-MietR 1997, 63).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 4 U 208/20

    Voraussetzungen für Kündigung eines Hausverwaltervertrags

    Die Parteien haben am 21. September/12. Oktober 2017 einen entgeltlichen Hausverwaltervertrag abgeschlossen, bei dem es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit überwiegend dienstvertraglichem Charakter gemäß § 675 BGB handelt, auf den die Regeln des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611 ff. BGB und des Auftragsrechts gemäß § 662 ff. BGB Anwendung finden (BGH, WM 1965, 1181; OLG Köln, Urteil vom 20. September 1996 -19 U 23/96 - NJWE-MietR, 1997, 63; Bub NZM 2000, 1202).
  • LG Düsseldorf, 27.09.2018 - 14e O 72/16

    Falsche Abrechnungen und unwirksame Mieterhöhungen: Verwalter haftet!

    Der entgeltliche Hausverwaltervertrag ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (OLG München, Urt. v. 20.09.1996, NJWE-MietR 1997, 63).
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