Rechtsprechung
OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsnatur Hausverwaltervertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 675, 611, 626, 662, 670, 671, 745; BGB § 2038
Rechtsnatur Hausverwaltervertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung eines Hausverwaltervertrags als ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag; Klage eines Miterben auf Zustimmung zur Kündung eines Hausverwaltungsvertrags; Kündigung nach angemessener Frist bei Zustehen des Kündigungsrechts mehreren ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.12.1995 - 20 O 208/95
- OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer …
Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96
In einem solchen Fall ist in angemessener Frist zu kündigen; diese bemißt sich danach, in welchem Zeitraum die erforderliche Zustimmung des Mitberechtigten eingeholt - ggf. eingeklagt - werden kann (vgl. BGH NJW 1982, 641).Dabei hat er ausdrücklich erwähnt, daß eine nach dieser Vorschrift rechtzeitige Kündigung in Fällen, in denen - wie hier - das Kündigungsrecht mehreren gemeinschaftlich zusteht, oft nicht möglich sein werde, weil es nur selten gelingen werde, die erforderliche Zustimmung fristgerecht einzuholen (NJW 1982, 641).
- BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63
Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag - Unterbrechung der Verjährung durch …
Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96
Soweit der Hausverwaltervertrag als ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag angesehen worden ist (BGH WM 1965, 1181; KG DR 1940, 1018), lag den Entscheidungen jeweils ein entgeltlicher Vertrag zugrunde, den § 675 BGB im Gegensatz zum Auftragsrecht voraussetzt (…Palandt/Thomas, BGB 55. Aufl., § 675 Rn. 1).
- OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung
Diese bemisst sich danach, in welchem Zeitraum die erforderliche Beschlussfassung der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden kann (vgl. OLG Köln, NJWE-MietR 1997, 63). - OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 4 U 208/20
Voraussetzungen für Kündigung eines Hausverwaltervertrags
Die Parteien haben am 21. September/12. Oktober 2017 einen entgeltlichen Hausverwaltervertrag abgeschlossen, bei dem es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit überwiegend dienstvertraglichem Charakter gemäß § 675 BGB handelt, auf den die Regeln des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611 ff. BGB und des Auftragsrechts gemäß § 662 ff. BGB Anwendung finden (BGH, WM 1965, 1181; OLG Köln, Urteil vom 20. September 1996 -19 U 23/96 - NJWE-MietR, 1997, 63; Bub NZM 2000, 1202). - LG Düsseldorf, 27.09.2018 - 14e O 72/16
Falsche Abrechnungen und unwirksame Mieterhöhungen: Verwalter haftet!
Der entgeltliche Hausverwaltervertrag ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (OLG München, Urt. v. 20.09.1996, NJWE-MietR 1997, 63).