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   OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09   

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OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09 (https://dejure.org/2009,22279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2009 - 1 AK 43/09 (https://dejure.org/2009,22279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2009 - 1 AK 43/09 (https://dejure.org/2009,22279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 6 Abs 2 IRG, § 10 Abs 2 IRG, § 73 S 2 IRG, § 79 Abs 2 S 3 IRG, § 83 Nr 4 IRG, § 83b Abs 2 S 1 Buchst b IRG
    Auslieferung einer türkischen Staatsangehörigen nach Griechenland zur Srafverfolgung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Nach der insoweit zu berücksichtigenden (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107 ff.) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat eine gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat dann ihren "Wohnsitz" i.S.d. Art. 4 Nr. 6 RbEuHb, wenn sie dort ihren tatsächlichen Wohnsitz begründet hat und sich dort "aufhält", wenn sie infolge eines beständigen Verweilens von gewisser Dauer in dem Mitgliedstaat Bindungen zu diesem Staat von ähnlicher Intensität aufgebaut hat, wie sie sich aus einem Wohnsitz ergeben (vgl. EuGH NJW 2008, 3201 ff.).

    Auch die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland und die Intensität der hier bestehenden Kontakte müssen beachtet werden (Senat NJW 2007, 2567 ff.; vgl. BT-Drucks. 16/1024, S. 10 f.; zum Bereich der Auslieferung zur Strafvollstreckung vgl. Senat NStZ-RR 2009, 107 ff.).

    Trotz des Erhalts von Unterstützungsleistungen nach dem ALG II spricht schon allein die Dauer des Aufenthalts der der deutschen Sprache durchaus mächtigen Verfolgten für ein ausreichende soziale Integration und die Annahme, ihre Resozialisierungschancen seien im Falle der Vollstreckung einer gegen sie in Griechenland verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber einer solchen in Griechenland merklich erhöht (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107 ff.), zumal die in ... geborene Verfolgte schon wegen ihres langen Aufenthalts in Deutschland der griechischen Sprache und Kultur nicht hinreichend verhaftet sein dürfte.

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    In die hiernach gebotene Ermessensabwägung dürfen dabei keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen mit eingestellt werden; die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt werden (Senat, Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06, abgedruckt bei juris).

    Insoweit liegt es auf der Hand, dass die Belange einer Verfolgten, eine von einem EU-Mitgliedstaat verhängte Strafe in der Bundesrepublik Deutschland verbüßen zu können, bei einer seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden und gesellschaftlich integrierten ausländischen Mitbürgerin anders zu gewichten sind als bei einer Verfolgten, die sich in der Bundesrepublik Deutschland erst seit kurzem aufhält (Senat, Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Da die Verfolgte die ihr im Europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht D. vom 02.04.2009 (Az.: ...) zur Last gelegten beiden Straftaten vollumfänglich in Griechenland begangen hat und es sich insoweit um Taten mit maßgeblichem Auslandsbezug handelt, wäre eine vollständige Ablehnung der Bewilligung zunächst rechtlich nicht zulässig gewesen (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 2567 ff.).

    Auch die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland und die Intensität der hier bestehenden Kontakte müssen beachtet werden (Senat NJW 2007, 2567 ff.; vgl. BT-Drucks. 16/1024, S. 10 f.; zum Bereich der Auslieferung zur Strafvollstreckung vgl. Senat NStZ-RR 2009, 107 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2005 - 1 AK 24/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Allein der Umstand, dass das Verfahren nicht innerhalb der in § 83c Abs. 1 IRG festgelegten 60-Tage-Frist abgeschlossen werden konnte, führt nicht zur Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls, weil die Überschreitung dieser Frist ihre Ursache in sachlichen und auf der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage beruhenden Gründen hat (vgl. Senat NJW 2005, 1206 und 1207).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Dem deutschen Richter ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts (Schuldverdachts) vorzunehmen (vgl. zum EuAlÜbk BGHSt 32, 314 ).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Nach der insoweit zu berücksichtigenden (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107 ff.) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat eine gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat dann ihren "Wohnsitz" i.S.d. Art. 4 Nr. 6 RbEuHb, wenn sie dort ihren tatsächlichen Wohnsitz begründet hat und sich dort "aufhält", wenn sie infolge eines beständigen Verweilens von gewisser Dauer in dem Mitgliedstaat Bindungen zu diesem Staat von ähnlicher Intensität aufgebaut hat, wie sie sich aus einem Wohnsitz ergeben (vgl. EuGH NJW 2008, 3201 ff.).
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Sie ermöglicht dem Senat die nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG i.V.m. § 29 IRG gebotene Überprüfung, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 617 f.; KG NJW 2006, 3507 ff.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff., 13).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Sie ermöglicht dem Senat die nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG i.V.m. § 29 IRG gebotene Überprüfung, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 617 f.; KG NJW 2006, 3507 ff.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff., 13).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Ein Ausnahmefall nach § 10 Abs. 2 IRG , welcher auch unter Geltung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes vom 20.07.2006 ausnahmsweise die Vornahme einer Tatverdachtsprüfung gebieten könnte, liegt nicht vor, weil "besondere Umstände" hierzu keinen Anlass geben (vgl. hierzu Senat StV 2007, 650 ff.; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 10 IRG Rn. 29 ff., 36 ff.).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
    Auch wenn die Generalstaatsanwaltschaft aufgrund dieser gewichtigen persönlichen Umstände im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessensspielraums die Bewilligung der Auslieferung daher ohne weiteres mit einem Rücküberstellungsvorbehalt hätte versehen können, liegt kein Fall einer sog. "Ermessensreduzierung auf Null" vor, nach welcher die Versagung eines solchen schlechterdings als rechtlich unzulässig angesehen werden müsste (vgl. hierzu OLG Stuttgart NJW 2007, 1702 ff.; Grützner/Pötz-Böse, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., 4. Lieferung 2008, § 83 b IRG Rn. 16 a. E.).
  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

    Es überlässt deshalb jedenfalls im vertraglichen Auslieferungsverkehr die - ganz überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegende - Prüfung des Tatverdachts dem ausländischen Verfahren und überträgt dem inländischen Richter, der über die Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung zu befinden hat, nur die Prüfung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen - formellen - Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens (vgl. BGHSt 25, 374 ff.; 2, 44 [48 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 AK 43/09 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 Ausl 50/10 - [juris]; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2013 - [4] 151 AuslA 144/12 [215/12] - [juris]).

    Auch eine sonstige Fallgestaltung, in der aufgrund bestimmter Tatsachen - welche "vorliegen", also nicht erst durch Beweiserhebungen ermittelt werden müssten, - die Tatbeteiligung unmöglich oder doch im höchsten Maße zweifelhaft erscheint (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 1314; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 AK 43/09 - [juris-Rn. 13]; Lagodny/Schomburg/Hackner aaO, Rn. 39), ist nicht gegeben.

  • VG Stuttgart, 12.05.2010 - 12 K 4273/09

    Verfahrensgegenstand bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, wenn längere Trennung

    Nach der Praxis der zuständigen Oberlandesgerichte wird die durch eine Auslieferung notwendige Trennung von einem minderjährigen Kind aber nicht als unvereinbar mit Art. 8 EMRK gesehen, sondern hingenommen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.9.2009 - 1 AK 43/09 - ).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Es überlässt deshalb jedenfalls im vertraglichen Auslieferungsverkehr und insbesondere auch im spezifischen Auslieferungsverkehr nach dem Europäischen Haftbefehlsgesetz die - ganz überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegende - Prüfung des Tatverdachts dem ausländischen Verfahren und überträgt dem inländischen Richter, der über die Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung zu befinden hat, nur die Prüfung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen - formellen - Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens (vgl. BGHSt 25, 374 ff.; 2, 44 [48 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 AK 43/09 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 Ausl 50/10 - [juris]).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Es überlässt deshalb jedenfalls im vertraglichen Auslieferungsverkehr und insbesondere auch im spezifischen Auslieferungsverkehr nach dem Europäischen Haftbefehlsgesetz die - ganz überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegende - Prüfung des Tatverdachts dem ausländischen Verfahren und überträgt dem inländischen Richter, der über die Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung zu befinden hat, nur die Prüfung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen - formellen - Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens (vgl. BGHSt 25, 374 ff.; 2, 44 [48 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 AK 43/09 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 Ausl 50/10 - [juris]).
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