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   OLG Koblenz, 15.11.2018 - 1 U 1198/17   

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https://dejure.org/2018,55024
OLG Koblenz, 15.11.2018 - 1 U 1198/17 (https://dejure.org/2018,55024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.2018 - 1 U 1198/17 (https://dejure.org/2018,55024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 2018 - 1 U 1198/17 (https://dejure.org/2018,55024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 Nr 2 BGB, § 2229 Abs 4 BGB, § 2232 BGB, § 2275 BGB, § 286 ZPO
    Abschluss eines Erbvertrages: Geschäfts- und Testierfähigkeit des zwei Tage vor seinem Tode unter Medikamenteneinfluss stehenden bettlägerigen Erblassers; Form der Abgabe der Willenserklärung durch den Erblasser

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 104 Nr. 2, 437, 2229 Abs. 4, 2342, 2275
    Geschäfts- und Testierfähigkeit am Krankenbett unter dem Einfluss von Medikamenten

  • erbrechtsiegen.de

    Erbvertrag - Geschäfts- und Testierfähigkeit unter Medikamenteneinfluss stehenden Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.03.1996 - 1Z BR 199/95

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Wirksamkeit des Erbvertrages; Abgrenzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2018 - 1 U 1198/17
    Auch wenn die Beweisaufnahme zur Frage der Testierfähigkeit erfolgt sei, könne das Gericht auch ohne zusätzliche Beweisaufnahme von einer Geschäftsfähigkeit des Erblassers ausgehen, da die Ergebnisse identisch seien, so habe auch bereits das BayObLG in einem ähnlichen gelagerten Fall entschieden (NJW-RR 1996, 1289).

    Sowohl die hier maßgebende Frage der Geschäftsfähigkeit als auch die von dem Landgericht geprüfte Frage der Testierfähigkeit setzen mithin in jedem Fall eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung voraus, die ein Handeln in freier Willensbestimmung ausschließt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 971; BayObLG FamRZ 2002, 62).

    Weiterer Beweiserhebungen bedarf es bei einer solchen Sachlage nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 971).

  • BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00

    Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2018 - 1 U 1198/17
    Sowohl die hier maßgebende Frage der Geschäftsfähigkeit als auch die von dem Landgericht geprüfte Frage der Testierfähigkeit setzen mithin in jedem Fall eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung voraus, die ein Handeln in freier Willensbestimmung ausschließt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 971; BayObLG FamRZ 2002, 62).

    Solange die Geschäftsunfähigkeit zweifelhaft bleibt, ist von der Geschäftsfähigkeit auszugehen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 62).

  • BGH, 08.03.2017 - IV ZB 18/16

    Berufungsverfahren: Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2018 - 1 U 1198/17
    Die Testierfähigkeit ist vielmehr als spezielle Ausprägung der Geschäftsfähigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts in § 2229 IV BGB geregelt und fasst sachlich die allgemeinen Grundsätze der §§ 104 Nr. 2, 105 BGB zusammen (BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 08.03.2017, Az.: IV ZB 18/16, zitiert nach juris, abgedruckt in ZEV 2017, 278).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Ebenfalls lesenswert Welche Pflichten hat dein Erbe gegenüber einem Testamentsvollstrecker? Erben haben gegenüber Testamentsvollstreckern klar definierte Rechte Erben Wann benötige ich einen Erbschein und wie wird er beantragt? Sinn und Zweck eines Erbscheins Über die Aufgaben und die Wirkung eines Erbschaftssteuer 2021 Nahezu jährlich erfahren die Gesetze in Deutschland Anpassungen und Ist ein Ehegattentestament bei einer Scheidung unwirksam? Was passiert mit einem Berliner Testament nach der Scheidung? "Bis das der Tod Die Testamentsvollstreckung Wozu dient die Testamentsvollstreckung? Wohl jede Person hat den Begriff der Risiken eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments In den meisten Fällen wollen Ehepartner nicht nur über ihre Wohnrecht auf Lebenszeit Ein eingeräumtes Wohnrecht auf Lebenszeit ist tatsächlich das ganze Leben mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen Nachlass OLG Braunschweig - Az.: 1 W 144/16 - Beschluss vom 01.11.2018 Die Beschwerde Gemeinschaftliches Ehegattentestament - Auslegung "sollten wir beide zur gleichen Zeit sterben" KG Berlin - Az.: 6 W 48/18 - Beschluss vom 09.11.2018 Auf die Beschwerde der Verjährung Abfindungsanspruchs einer Erbengemeinschaft aufgrund Auseinandersetzungsvertrags KG Berlin - Az.: 20 U 132/17 - Urteil vom 12.11.2018 Auf die Berufung der Testamentsvollstrecker - widerruf von erteilten Vollmachten KG Berlin - Az.: 1 W 323/18 - Beschluss vom 13.11.2018 Der angefochtene Wechselbezüglichkeit Ehegattentestament Änderung Testamentsvollstrecker durch Überlebenden AG Flensburg - Az.: 8 VI Erbvertrag - Geschäfts- und Testierfähigkeit unter Medikamenteneinfluss stehenden Erblassers OLG Koblenz - Az.: 1 U 1198/17 - Urteil vom 15.11.2018 1. Das am 26.04.2018 Erstreckung der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments auf Testamentsvollstrecker Oberlandesgericht Hamburg - Az.: 2 W 74/17 - Beschluss vom 27.11.2018 1. Die weitere Erbrechts-Urteile .
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