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   OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19   

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https://dejure.org/2020,13310
OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2020,13310)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.2020 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2020,13310)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2020,13310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abfindung, Anfechtungsklage, Arbeitsleistung, Bei inhaltlichen Fehlern der Gesellschafterliste, Beteiligung, Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Aufnahme in das Handelsregister, Einreichungspflicht einer geänderten Gesellschafterliste durch Geschäftsführer, ...

  • rewis.io

    Stellung als Gesellschafter einer GmbH

  • RA Kotz

    Wirksamkeit Hinauskündigungsklausel bei GmbH-Managermodell

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Recht zum Gesellschafterausschluss bei vermeintlichem Managerbeteiligungsmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit einer Hinauskündigungsklausel bei einem Managermodell

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des sogenannten Managermodells

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Managerbeteiligung im deutschen Gesellschaftsrecht - Konkretisierung zum Hinauskündigungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Managermodell für Führungskräfte rechtssicher gestalten

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wann sind Leaver-Klauseln nichtig? - Spielräume der Finanzinvestoren verengt

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Recht zur Ausschließung eines Gesellschafters ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss eines GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    GmbH-Recht: Zulässigkeit des sogenannten Managermodells

  • rosepartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Gesellschaftern: enge Grenzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1763
  • NZG 2020, 903
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 10.10.2018 - 40 O 26/18
    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Das Landgericht Stuttgart geht deshalb in seiner von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung vom 10.10.2018 (Az. 40 O 26/18 KfH, dort Rdnr. 69) fehl, wenn es pauschal annimmt, dass "(d) ie Übernahme eines unternehmerischen Risikos (...) letztlich nicht ausschlaggebend für die Frage der Sittenwidrigkeit einer Hinauskündigungsklausel sei".

    Hinzu kommt schließlich, dass sich im Gegensatz zu dem dem BGH-Urteil zugrundliegenden Sachverhalt (und im Übrigen auch anders als nach dem Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 10.10.2018, Az. 40 O 26/18 KfH, Rdnr. 5 und 6) der Gesellschaftervereinbarung schon nicht entnehmen lässt, dass bei der Beteiligung des Klägers wirtschaftlich die Teilhabe am Gewinn der Beklagten im Vordergrund stand, um dadurch die Bindung des Klägers an das Unternehmen zu verstärken, seine Motivation zu steigern und/oder eine Belohnung für seinen erfolgreichen Einsatz zu gewähren.

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Das gleiche gilt für neben dem Gesellschaftsvertrag getroffene schuldrechtliche Regelungen (BGH, Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 173/04, Rdnr. 10) und damit im streitgegenständlichen Fall für die Gesellschaftervereinbarung und deren Anlage 6, die CEO-Zusatzbestimmungen.
  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 216/13

    Gesellschafterausschließung in der GmbH: Satzungsbestimmung über

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Entgegen der Ansicht der Berufung gehen die angegriffenen Beschlüsse damit nicht nur ins Leere (vgl. zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die an sittenwidrige Satzungsklauseln anknüpfen BGH, Urteil vom 29.04.2014 - II ZR 216/13, Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95

    Auf Erfüllung gerichtete einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB scheidet nämlich aus, wenn es allgemein dem Zweck der Verpflichtung widersprechen würde, die der Schuldner, das heißt vorliegen die Beklagte, zu erfüllen hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.04.1996 - 25 U 13/95, Rdnr. 20, Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, Rdnr. 81 zu § 273 BGB).
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