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   OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16   

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https://dejure.org/2017,3532
OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16 (https://dejure.org/2017,3532)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2017 - 3 U 4080/16 (https://dejure.org/2017,3532)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 3 U 4080/16 (https://dejure.org/2017,3532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 275, § 985; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2, Art. 100 Abs. 1 S. 1; StGB § 5 Nr. 6a, § 9 Abs. 2 S. 2; ESchG § 4 Abs. 1 Nr. 3
    Anspruch auf Herausgabe kryokonservierter Spermaproben von verstorbenem Ehemann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Ehefrau auf Herausgabe kyro-konservierter Spermaproben nach Versterben des Ehemanns

  • rewis.io

    Anspruch auf Herausgabe kryokonservierter Spermaproben von verstorbenem Ehemann

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz von Embryonen; post-mortem-Befruchtung; Herausgabe; künstliche Befruchtung; Kindeswohl; Schutz des Samenspenders; Verfassungswidrigkeit; Reproduktionsmediziner; Strafbarkeit

  • rechtsportal.de

    Ansprüche der Ehefrau auf Herausgabe kyro-konservierter Spermaproben nach Versterben des Ehemanns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Künstlicher Befruchtung: Kein Anspruch auf Sperma eines Toten

  • heilpraxisnet.de (Kurzinformation)

    Witwe erhält nicht tiefgekühlte Spermaproben ihres toten Ehemannes

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 71 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Kein Herausgabeanspruch kryokonservierter Samenzellen des verstorbenen Ehemanns

  • maiwald.eu PDF (Kurzinformation)

    Verbot der post-mortem Befruchtung

  • merkur.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2017)

    Frau darf nicht mit Sperma ihres toten Mannes befruchtet werden

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.03.2017)

    Kinderwunschbehandlungen: Wer hat das Sorgerecht für eine befruchtete Eizelle?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 643
  • FamRZ 2017, 904
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09

    Zulässigkeit der weiteren Verwendung imprägnierter Eizellen nach dem Tode des

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    Auch in dem vom OLG Rostock (Urteil vom 07.05.2010, Az.: 7 U 67/09) entschiedenen Fall spiele der Schutz des Kindeswohls keine Rolle mehr.

    Die im Urteil wiederholt angesprochene Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 07.05.2010, Az.: 7 U 67/09, betraf eine andere Fallkonstellation, da das Berufungsgericht dort schon nicht die nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Embryonenschutzgesetz tatbestandliche Verwendung des Samens eines Mannes nach dessen Tode feststellen konnte.

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    a) Die Prüfungsmaßstäbe für die verfassungsrechtliche Überprüfung der Strafvorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 3 Embryonenschutzgesetz lassen sich der Inzest-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2008 (Az.: 2 BvR 392/07, Rn. 34) entnehmen.

    Allerdings wird man vor dem Hintergrund der Inzest-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konstatieren müssen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber weitestgehend freie Hand für die Auswahl der strafrechtlich schützenswerten Rechtsgüter lässt (BVerfG, 2 BvR 392/07, Rn. 39).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    e) Das Übermaßverbot als dritte Stufe des Verhältnismäßigkeitsprinzips wiederum gebietet, dass der Eingriff in ein Grundrecht nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen darf (BVerfGE 65, 1, 54; 80, 297, 312).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    Es ist erst verletzt, wenn die betroffenen Interessen der Grundrechtsträger gegenüber den mit dem staatlichen Eingriff verfolgten Belangen "ersichtlich schwerer wiegen", etwa weil der Gesetzgeber ein nach Art und/oder Maß schlechthin unangemessenes Mittel zur Erreichung des erstrebten Zwecks gewählt hat (BVerfGE 90, 145, 173).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    Lässt der Wortlaut des Gesetzes mehrere Deutungen zu und ist eine Deutung verfassungsgemäß, so ist diese zu wählen (vgl. BVerfGE 83, 201 (214 f.); 88, 145 (166)).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    Lässt der Wortlaut des Gesetzes mehrere Deutungen zu und ist eine Deutung verfassungsgemäß, so ist diese zu wählen (vgl. BVerfGE 83, 201 (214 f.); 88, 145 (166)).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    Eine Vorlage wäre auch dann unzulässig, wenn das Gericht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes haben sollte (vgl. BVerfGE 78, 104 (117); 80, 54 (59); 86, 52 (57)).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    e) Das Übermaßverbot als dritte Stufe des Verhältnismäßigkeitsprinzips wiederum gebietet, dass der Eingriff in ein Grundrecht nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen darf (BVerfGE 65, 1, 54; 80, 297, 312).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    Eine Vorlage wäre auch dann unzulässig, wenn das Gericht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes haben sollte (vgl. BVerfGE 78, 104 (117); 80, 54 (59); 86, 52 (57)).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus OLG München, 22.02.2017 - 3 U 4080/16
    Kann der Widerspruch zwischen der einfach gesetzlichen Norm und dem Grundgesetz durch eine verfassungskonforme Auslegung des einfachen Gesetzes aufgelöst werden, kommt auch in solchen Fällen eine Vorlage nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 22, 373 (377); 70, 134 (137); 76, 100 (105)).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09

    Embryonenschutz: Herausgabe von imprägnierten Eizellen nach dem Tode des

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85

    Unzulässige Normenkontrolle berteffend § 1408 Abs. 2 BGB

  • OLG Hamburg, 11.11.2021 - 6 W 28/21

    Anspruch auf Herausgabe des kryokonservierten Keimmaterials eines verstorbenen

    Das gilt nicht nur für § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG , sondern auch für die hier einschlägige Norm des § 4 Abs. 1 Nr. 3 ESchG (vgl. OLG München, FamRZ 2017, 904 , zitiert nach juris, Tz. 35 zum Schutz der Frau, der potentiellen Mutter, und Tz. 36 zum Schutz des Samenspenders).

    Es wird die Meinung vertreten, dass es für das Kindeswohl abträglich sein könne, wenn das Kind "bloß über den Verlust des Ehemanns hinweghelfen soll", bzw. die Witwe sich nach einem längeren Zeitraum als einem Jahr sich nur noch deshalb zur postmortalen Befruchtung entschiede, "weil sie sich einsam fühlt" (vgl. die Nachweise bei OLG München, FamRZ 2017, 904 , zitiert nach juris, Tz. 53).

    Der hier vom Senat zu entscheidende Fall unterscheidet sich von dem Fall, der der Entscheidung des OLG München (FamRZ 2017, 904 ) zugrunde lag, in einem wesentlichen Punkt.

  • LG München I, 02.05.2018 - 9 O 7697/17

    Keine Freistellung von Unterhaltsansprüchen im Zusammenhang mit einem

    Indem die Vorschrift ausdrücklich auf die Einwilligung der Frau bei der Übertragung eines Embryos (also der befruchteten Eizelle) abstellt, dient sie dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Frau (Pelchen/Häberle in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, München, Stand Okt. 2017, § 4 ESchG, Rz. 3; in diesem Sinne wohl auch OLG München v. 22.02.2017 - Az. 3 U 4080/16 - Rz. 36; alle Entscheidungen, soweit nicht anders gekennzeichnet, nach juris-Datenbank).
  • LG Darmstadt, 28.08.2019 - 8 O 166/18

    Kein Anspruch der Frau auf Herausgabe einer imprägnierten Eizelle nach dem Tode

    Dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Lebensgefährten kann nur durch eine unmissverständliche eigene Erklärung, etwa in einem Testament, in der Vertragsurkunde oder in der Bevollmächtigung der Klägerin Rechnung getragen werden (vgl. zu alledem: OLG München, Urteil vom 22.02.2017, Az. 3 U 4080/16; abgedruckt u.a. FamRZ 2017, 904 ff.; im Langtext zit. nach juris).
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