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   OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05   

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https://dejure.org/2006,9489
OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05 (https://dejure.org/2006,9489)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.11.2006 - 7 U 109/05 (https://dejure.org/2006,9489)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. November 2006 - 7 U 109/05 (https://dejure.org/2006,9489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Unterlassen der Aufnahme von Arbeiten zum Bau einer Ortsentwässerung; Darlegungslast und Beweislast der beklagten Partei; Unzulässigkeit des Rechtswegs; Pflicht der Nachbarn zur gegenseitigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 320 Abs. 4; ; ZPO § ... 717; ; ZPO § 916; ; ZPO § 935; ; ZPO § 945; ; ZPO § 945 Alt. 1; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 398; ; BGB § 891; ; BGB §§ 905 ff.; ; BGB § 920; ; BGB § 920 Abs. 1; ; AVBWasser § 8 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 945; BGB §§ 905 ff.
    Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis bei unklarem Grenzverlauf, Verfahren wegen Schadensersatz nach § 945 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Hinsichtlich des letztgenannten Schriftsatzes hat der Senat diese Entscheidung analog § 320 Abs. 4 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.2002, V ZR 357/00, BGHReport 2002, 613) ohne Richter am Amtsgericht Dr. W. getroffen, nachdem seine Abordnung an das Oberlandesgericht Ende September 2006 ausgelaufen ist.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Die Rechtssätze über die Beweislast werden heute allgemein nicht als prozessual angesehen, sondern dem materiellen Recht zugeordnet, mit der Folge, dass derjenige, der - wie hier der beklagte Verein - sich eines Rechts berühmt, auch dessen Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen hat (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 28.11.1991, I ZR 297/89, NJW-RR 1992, 998, 1001 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Auch wenn es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, daß ein Grundstückseigentümer beim Bestehen verschiedener gleichwertiger Möglichkeiten für die Nutzung seines Grundstücks stets diejenige wählen muß, die seinen Nachbarn nicht schädigt, so ist doch nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Einschränkung des an sich bestehenden Rechts des Eigentümers, sein Grundstück nach seinem Ermessen auszunutzen, ausnahmsweise mit Rücksicht auf die sonst den Nachbarn treffenden ungewöhnlich schweren Nachteile bejaht werden muß (BGH, Urt. v. 11.07.2003, V ZR 199/02, NJW-RR 2003, 1313).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Für die Bemessung des Schadens nach § 945 ZPO gelten die allgemeinen Grundsätze der §§ 249 ff. BGB (vgl. u.a. BGH, Urt. 20.07.2006, IX ZR 94/03, NJW 2006, 2767, 2768 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 63/92

    Fortsetzungsverbot - Räumungsverkauf/Geschäftsaufgabe; Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Vor allem im Wettberwerbsrecht ist darüber hinaus aber auch anerkannt, dass in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, die Nachprüfung der materiellen Rechtslage auch unter dem Gesichtspunkt möglich ist, daß dem Betroffenen durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen sein kann, wenn er ohnehin materiell-rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen ( vgl. u.a. BGH, Urt. v. 07.07.1994, I ZR 63/92, NJW 1994, 2765 ff. unter II. 3 a) m.w.N.).
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Den tatsächlichen Umständen ( § 138 Abs. 1 ZPO ) stehen nämlich Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung gleich, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93 , WM 1995, 1589, 1590).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    "§ 945 ZPO beruht ebenso wie § 717 ZPO auf dem Rechtsgedanken, derjenige, der die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Titel betreibe, habe das Risiko zu tragen, daß sich sein Vorgehen nachträglich als unberechtigt erweist" (BGH Urt. v. 02.11.1995, IX ZR 141/94, MDR 1996, 452).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.1983 - 6 U 252/82
    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Nach ganz herrschender Ansicht würde die Unzulässigkeit des Rechtswegs einen Anspruch aus § 945 ZPO nicht hindern (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.1983, 6 U 252/82, BB 1984, 1389, 1390 betr. die Anrufung eines unzuständigen Gerichts [Amtsgericht statt Landgericht]; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 945 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Weder aus dem Grundbuch noch aus dem Liegenschaftskataster ergeben sich hinreichend sichere Anhaltspunkte, so dass sich auch keine der Parteien auf die Vermutungswirkung des § 891 BGB berufen kann (vgl. zur diesbezüglichen Richtigkeitsvermutung BGH, Urt. v. 02.12.2005, V ZR 11/05, NJW-RR 2006, 662 ff.).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Rostock, 02.11.2006 - 7 U 109/05
    Wenn diese Bedingungen vorliegen, kann die Ausübung eines Anspruchs unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarn unzulässig sein (vgl. u.a. BGH, Urt. 31.01.2003, V ZR 143/02, NJW 2003, 1392, 1393 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil veröffentlicht ist in OLG-Report Rostock 2007, 86, hat angenommen, es könne dahinstehen, ob die einstweilige Verfügung schon deshalb ungerechtfertigt gewesen sei, weil der Rechtsweg zu den Zivilgerichten nicht gegeben oder der Einwand der Rechtskraft oder anderweitigen Rechtshängigkeit begründet gewesen sei.
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