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   OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95   

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https://dejure.org/1996,18291
OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95 (https://dejure.org/1996,18291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.1996 - 5 W 273/95 (https://dejure.org/1996,18291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 5 W 273/95 (https://dejure.org/1996,18291)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 27.11.1989 - 15 W 449/89

    Vormerkungen; Tilgungsleistungen des Eigentümers; Grundpfandrecht; Gesicherte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    zu 1) infolge Ablösung des Rechtes durch ihn als Eigentümer nicht durch "löschungsfähige Quittung" in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen (vgl. dazu OLG Hamm Rpfleger 1990, 157 = DNotZ 1990, 601 ).
  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    zu 3) - im Grundbuch kraft Abtretung als Inhaber der (Eigentümer-)Grundschuld Nr. 8 eingetragen worden ist, hat allerdings, weil sich der Rechtserwerb erst nachträglich mit der Eintragung vollendet hat, nicht die mit einer Genehmigung verbundene Rückwirkungsfolge aus § 184 Abs. 1 BGB (vgl. BGH WM 1978, 1406; RGZ 135, 383 ).
  • OLG Köln, 17.02.1986 - 2 Wx 43/85
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Der Ast. hätte daher die Unrichtigkeit nachweisen müssen, d. h. grundsätzlich die für eine Berichtigung nach §§ 23, 29 GBO erforderlichen Urkunden vorlegen oder statt dessen zumindest auf die Nachlaßakten Bezug nehmen müssen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1986, 298; BayObLG Rpfleger 1987, 451, 452).
  • BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit; Folgen einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Der Ast. hätte daher die Unrichtigkeit nachweisen müssen, d. h. grundsätzlich die für eine Berichtigung nach §§ 23, 29 GBO erforderlichen Urkunden vorlegen oder statt dessen zumindest auf die Nachlaßakten Bezug nehmen müssen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1986, 298; BayObLG Rpfleger 1987, 451, 452).
  • BGH, 31.05.1968 - V ZR 29/65

    Wirksamkeit einer Umwandlung von Eigentümergrundschuld in Fremdhypothek unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Nach einhelliger Auffassung in Rspr. und Schrifttum bedarf es zur Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdhypothek (vgl. u. a. BGH Rpfleger 1968, 277 = DNotZ 1969, 34 ; KG JFG 1, 487) oder einer Fremdgrundschuld (KG Rpfleger 1975, 136) hervorgegangene Eigentümergrundschuld der vorherigen Umschreibung auf den Eigentümer nicht, weil der in Abt. 1 des Grundbuchs eingetragene Eigentümer damit auch bereits als Inhaber aller ihm infolge Ablösung zufallender Grundpfandrechte hinreichend ausgewiesen ist.
  • RG, 09.05.1903 - V 493/02

    Abtretung einer Buchhypothek. Einwilligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Jedoch hat schon das AG mit Recht darauf abgestellt, daß die Abtretungserklärung der eingetragenen Grundschuldgläubigerin i.V.m. der Umschreibungsbewilligung im allgemeinen eine Einwilligung zu Verfügungen des Abtretungsempfängers enthält, die dieser noch vor der Umschreibung des Grundpfandrechtes vornehmen wird (so u. a. RGZ 54, 362 ff., 369).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Da der Notar nichts Gegenteiliges erklärt hat, gilt das Rechtsmittel als namens sämtlicher Antragsberechtigter eingelegt (vgl. BGH NJW 1985, 3070, 3071 = DNotZ 1986, 145 ; BayObLGZ 1967, 408, 409; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 100, 101; Demharter, 21. Aufl., § 15 GBO , Rn. 20, je m.w.N.).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Er kann vielmehr aufgrund einer gesetzlich vermuteten Vertretungsbefugnis (Demharter, 21. Aufl., § 15 GBO , Rn. 1) den Antrag nur im Namen der Antragsberechtigten" stellen (vgl. den Wortlaut des § 15 GBO ); in gleicher Weise kann er auch eine Beschwerde nicht im eigenen Namen, sondern nur namens eines Beteiligten einlegen (Demharter, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1989, 1495, 1496).
  • OLG Hamm, 26.03.1975 - 15 Wx 197/74
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Die Auslegung kann sich nur auf Wortlaut und Sinn der Urkunden selbst stützen; der ursprüngliche Wille der Beteiligten bleibt außer Betracht (KEHE, a.a.O., Einleitung C 26; OLG Hamm OLGZ 1975, 294, 296, je m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1979 - 20 W 724/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
    Da der Notar nichts Gegenteiliges erklärt hat, gilt das Rechtsmittel als namens sämtlicher Antragsberechtigter eingelegt (vgl. BGH NJW 1985, 3070, 3071 = DNotZ 1986, 145 ; BayObLGZ 1967, 408, 409; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 100, 101; Demharter, 21. Aufl., § 15 GBO , Rn. 20, je m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20

    Ein zunächst nicht übertragbar gemachtes subjektiv-persönliches (dingliches)

    2 Z 10/71|LG Bonn; 30.10.1970; 5 S 50/70">NJW 1971, 809; Staudinger/Schermaier (2017) BGB § 1097, Rn. 25); diese wurde hier aber auch nicht beantragt, ebenso wenig wie im Übrigen auch der vorliegende Antrag nicht einmal die Eintragung einer mit der Abtretung möglicherweise gewollten Zustimmung zur Umwandlung des bestehenden in ein übertragbares Vorkaufsrecht zum Gegenstand hat: Eine dahin gehende Auslegung, die sich ohne Rücksicht auf den ursprünglichen Willen der Beteiligten nur auf Wortlaut und Sinn der Urkunden selbst stützen könnte (§§ 133, 157 BGB; vgl. Senat, Beschluss vom 9. Januar 1996 - 5 W 273/95, MittRhNotK 1996, 57) scheitert schon am klaren Wortlaut des Antrages, der - allein - auf die Übertragung des unter der lfd.
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