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   OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17   

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https://dejure.org/2017,48824
OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17 (https://dejure.org/2017,48824)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.11.2017 - 1 U 11/17 (https://dejure.org/2017,48824)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. November 2017 - 1 U 11/17 (https://dejure.org/2017,48824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 280 Abs 1 BGB, § 633 Abs 2 S 1 BGB, § 634 Nr 2 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 637 BGB
    Bauprozess: Anforderungen an einen Bedenkenhinweise zur Unternehmerenthaftung; Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens; erstmalige Geltendmachung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in der Berufungsinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis hinsichtlich nicht ordnungsgemäßer Vorleistungen eines anderen Unternehmers; Voraussetzungen der Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren; Zulässigkeit der erstmaligen Geltendmachung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis hinsichtlich nicht ordnungsgemäßer Vorleistungen eines anderen Unternehmers; Voraussetzungen der Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren; Zulässigkeit der erstmaligen Geltendmachung der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 Abs. 2 S. 1; ZPO § 91 Abs. 1
    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis hinsichtlich nicht ordnungsgemäßer Vorleistungen eines anderen Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    An wen sind wann und wie Bedenken zu richten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Bedenken anzumelden? (IBR 2018, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 142
  • NZBau 2018, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Der in erster Instanz obsiegende Kläger ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehalten, sich der Berufung der Gegenseite anzuschließen, wenn er eine Klageerweiterung oder neue Ansprüche einführen und sich damit nicht nur auf die Abwehr der Berufung beschränken will (BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12, bei Juris Rn. 28).

    Danach ist nicht nur für die Klageerweiterung nach §§ 533, 263 ZPO, sondern auch für die Fälle der Klageerweiterung nach § 264 ZPO die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12, aaO Rn. 22, 26 ff. m.w.N.).

    Insoweit gebietet insbesondere auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit keine Ausnahmen (BGH, Urteil vom 7.12 2007 - V ZR 210/06, bei Juris Rn. 18ff.).Voraussetzung für den wirksamen Lauf der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist, dass die Frist zur Berufungserwiderung wirksam gesetzt wurde, was nur dann der Fall ist, wenn dem Berufungsbeklagten gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine beglaubigte Abschrift der richterlichen Verfügung zugestellt und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist gemäß § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO belehrt worden ist (BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12, bei Juris Rn. 41; Urteil vom 16.5.2017 - X ZR 120/15, Rn. 38).

    Die Unzulässigkeit einer Anschlussberufung wegen Fristversäumung kann durch prozessleitende Maßnahmen nicht mehr behoben werden (wie hier: BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12, bei Juris Rn. 39; OLG Stuttgart, NJW 2017, 3170 Rn. 46 m.w.N.).

    Insoweit kann offen bleiben, ob die Vorschriften der §§ 233 ff. ZPO auf die Versäumung einer Anschlussberufungsfrist, die weder in§ 233 ZPO ausdrücklich genannt ist noch eine Notfrist i. S. d.§ 224 Abs. 1 S. 2 ZPO darstellt, überhaupt analog anzuwenden sind (BGH, Versäumnisurteil vom 6.7.2005 - XII ZR 293/02, bei Juris Rn. 14;OLG Hamm, Urteil vom 19.9. 2003 - 19 U 56/02, bei Juris Rn. 37 ff.;bejahend: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 25, 27;OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 215, 216; OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 443;OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1299, 1300; offen lassend: BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12, bei Juris Rn. 37 f.) und ob auch ohne Antrag und Klägervortrag zum fehlenden Verschulden die Gewährung einer Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht käme, § 236 Abs. 2 S. 2 HS 2 ZPO.

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Insoweit gilt der Grundsatz, dass ein Anschlussrechtsmittel nicht als solches bezeichnet zu sein braucht und bei der Auslegung von Prozesserklärungen davon ausgegangen werden muss, dass die Partei das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2007 - V ZR 210/06, NJW 2008, 1953 - bei Juris Rn. 16).

    Insoweit gebietet insbesondere auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit keine Ausnahmen (BGH, Urteil vom 7.12 2007 - V ZR 210/06, bei Juris Rn. 18ff.).Voraussetzung für den wirksamen Lauf der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist, dass die Frist zur Berufungserwiderung wirksam gesetzt wurde, was nur dann der Fall ist, wenn dem Berufungsbeklagten gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine beglaubigte Abschrift der richterlichen Verfügung zugestellt und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist gemäß § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO belehrt worden ist (BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12, bei Juris Rn. 41; Urteil vom 16.5.2017 - X ZR 120/15, Rn. 38).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Der Kostenvorschussanspruch setzt neben der Abnahme des Werks (hierzu: BGH, Urteile vom 19.1.2017 - VII ZR 193/15, VII ZR 235/15 und 301/13, jeweils bereits Juris), einen durchsetzbaren Anspruch auf Mängelbeseitigung sowie den fruchtlosen Ablauf einer zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist voraus.
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Der Kostenvorschussanspruch setzt neben der Abnahme des Werks (hierzu: BGH, Urteile vom 19.1.2017 - VII ZR 193/15, VII ZR 235/15 und 301/13, jeweils bereits Juris), einen durchsetzbaren Anspruch auf Mängelbeseitigung sowie den fruchtlosen Ablauf einer zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist voraus.
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    b) Diese Beurteilung lässt unberücksichtigt, dass die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens nur dann zu den Kosten eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens gehören, wenn Identität der Parteien und des Streitgegenstandes besteht (BGH, Beschluss vom 9.2.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 - bei Juris Rn. 11 m.w.N.; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 12 Stichwort "selbständiges Beweisverfahren").
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Insoweit gebietet insbesondere auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit keine Ausnahmen (BGH, Urteil vom 7.12 2007 - V ZR 210/06, bei Juris Rn. 18ff.).Voraussetzung für den wirksamen Lauf der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist, dass die Frist zur Berufungserwiderung wirksam gesetzt wurde, was nur dann der Fall ist, wenn dem Berufungsbeklagten gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine beglaubigte Abschrift der richterlichen Verfügung zugestellt und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist gemäß § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO belehrt worden ist (BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12, bei Juris Rn. 41; Urteil vom 16.5.2017 - X ZR 120/15, Rn. 38).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    (2) Beanstandungsfrei und von der Berufung insoweit auch unangegriffen hat das Landgericht angenommen, dass die Beklagte zu 1 aufgrund stillschweigender Vereinbarung als Soll-Beschaffenheit ihres Werks die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik schuldete (vgl. BGH, Urteil vom 7.3.2013 - VII ZR 134/12, bei Juris Rn. 9 m.w.N.; Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rn. 35) und insoweit auch keine zu Lasten der Kläger wirkende abweichende Vereinbarung zwischen dem Zeugen K. und dem verstorbenen Herrn B. getroffen wurde.
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Insoweit gilt als Anforderung an die gebotene Klarheit, dass der Werkunternehmer die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorunternehmerleistung konkret darlegen muss, damit der Besteller in die Lage versetzt wird, die Tragweite der Nichtbefolgung klar zu erkennen (Kniffka in: Kniffka/Koeble, aaO, 6. Teil Rn. 50 m.w.N., u.a. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 10.2.2010 - VII ZR 8/10, bei Juris Rn. 35; ebenso: OLG Düsseldorf, BauR 2016, 2097 Rn. 72).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Hierzu gehören nicht nur diejenigen Aufwendungen, die die Kläger zur Beseitigung der Schäden fordern, die infolge der nicht vertragsgerechten Abdichtung der Fenster und Fensterbänke an der Bausubstanz ihres Hauses durch eindringendes Wasser in das Bauwerk entstanden sind (vgl. Kniffka in: Kniffka/Koeble, aaO, 6. Teil Rn. 235), sondern auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009 - 5 U 57/09, BauR 2011, 121 - bei Juris Rn. 59; Kniffka in: Kniffka/Koeble, aaO, 6. Teil Rn. 240).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
    Dies berücksichtigend begründet es keinen Fehler in der Beweiswürdigung, wenn das Landgericht sich zumindest in Bezug auf die angebliche Anwesenheit der Klägerin zu 1 bei dem behaupteten Gespräch zwischen dem Zeugen K. und dem verstorbenen Herrn B. nicht von der Richtigkeit der Aussage des Zeugen K. überzeugen konnte, denn ein Gericht ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht gehindert, einer Parteianhörung dasselbe Gewicht beizumessen, wie der Aussage eines Zeugen oder ihr gar den Vorzug einzuräumen (vgl. BGH, NJW 1999, 363 - bei Juris Rn. 21).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 457/98

    Prüfungspflicht des Unternehmers

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Hauptsache

  • OLG Stuttgart, 27.06.2017 - 6 U 193/16

    Widerruf und Rückabwicklung eines Immobiliardarlehensvertrags: Zulässigkeit einer

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2003 - 2 UF 151/02

    Berufung in Unterhaltssachen: Versäumung der Anschließungsfrist; Verbot der

  • OLG Hamm, 19.09.2003 - 19 U 56/02

    Anschlußberufungsfrist bei Klageänderung infolge unrichtigen Antrags erster

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 7 U 169/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 14 U 7/06

    GmbH; GbR; Leistungsstörungen bei Sacheinlagen: Anspruch eines

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2005 - 4 UF 47/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

  • OLG Hamburg, 28.09.2018 - 11 U 128/17

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis in Bezug auf eine unzureichende

    Der Bedenkenhinweis in Bezug auf eine unzureichende Vorunternehmerleistung hat grundsätzlich zur rechten Zeit, in der gebotenen Form, in der gebotenen Klarheit und gegenüber dem richtigen Adressaten zu erfolgen, damit der Besteller in die Lage versetzt wird, die Tragweite der Nichtbefolgung klar zu erkennen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15. November 2017, 1 U 11/17, Rn. 45 m.w.N.).
  • LG Landau/Pfalz, 30.12.2020 - 2 O 105/19

    Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!

    Der Bedenkenhinweis in Bezug auf eine unzureichende Vorunternehmerleistung hat grundsätzlich zur rechten Zeit, in der gebotenen Form, in der gebotenen Klarheit und gegenüber dem richtigen Adressaten zu erfolgen, damit der Besteller in die Lage versetzt wird, die Tragweite der Nichtbefolgung klar zu erkennen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15. November 2017, 1 U 11/17, Rn. 45 m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 21.04.2022 - 19 O 87/20

    Nicht betriebsbereite Segelyacht - Vorliegen Sachmangel

    Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien und der Streitgegenstand identisch sind (BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05; BGH, Beschluss vom 24.06.2004 - VII ZB 34/03; BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII ZB 9/03; OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017 - 1 U 11/17), was hier der Fall ist.
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