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   OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08   

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https://dejure.org/2008,9078
OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08 (https://dejure.org/2008,9078)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2008 - 10 WF 227/08 (https://dejure.org/2008,9078)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 10 WF 227/08 (https://dejure.org/2008,9078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Einkommens aus Erwerbstätigkeit unter dem Gesichtspunkt eines Surrogats der bisherigen Familienarbeit als eheprägend; Erfordernis der Darlegung aller maßgeblichen Umstände für eine Abänderungsklage

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; BGB § 313; ; BGB § 1570 a. F.; ; BGB § 1572; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 1; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1578 Abs. 2; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1609; ; BGB § 1612 b

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    Soweit etwaige Steuererstattungen auch aus dem Splittingvorteil infolge der neuen Eheschließung herrühren sollten, sind diese jedenfalls dann, wenn die frühere Ehegattin, also die Beklagte und die jetzige Ehegattin, gleichrangig im Sinne von § 1609 BGB sind, auch zu Gunsten der Beklagten in vollem Umfang heranzuziehen (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1911 ff., Rz. 46 ff.; BGH, FamRZ 2008, 1739 ff., Rz. 72).

    Soweit ein Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau besteht, kommt grundsätzlich, nach Abzug des vorrangigen Unterhalts für das minderjährige Kind, eine Bedarfsbemessung nach dem Dreiteilungsgrundsatz in Betracht (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2008, 1911 ff., Rz. 37 ff.).

    Dabei ist entscheidend darauf abzustellen, ob und inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen (BGH, FamRZ 2008, 1911 ff., Rz. 63 ff.).

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    Soweit etwaige Steuererstattungen auch aus dem Splittingvorteil infolge der neuen Eheschließung herrühren sollten, sind diese jedenfalls dann, wenn die frühere Ehegattin, also die Beklagte und die jetzige Ehegattin, gleichrangig im Sinne von § 1609 BGB sind, auch zu Gunsten der Beklagten in vollem Umfang heranzuziehen (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1911 ff., Rz. 46 ff.; BGH, FamRZ 2008, 1739 ff., Rz. 72).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    dd) Unter dem Gesichtspunkt der wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse hat auch die Unterhaltspflicht des Klägers gegenüber dem Kind aus seiner jetzigen Ehe, auch wenn das Kind erst nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe mit der Beklagten geboren worden ist, Einfluss auf die Höhe des Unterhaltsbedarfs (vgl. BGH, FamRZ 2008, 968 ff., Rz. 47 m. Anm. Maurer, S. 975, 976 f.).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    Auch ist das Kindergeld nun gemäß § 1612 b BGB bedarfsdeckend heranzuziehen (vgl. auch BGH, FamRZ 2006, 99).
  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Tatsachen, die für eine Befristung sprechen könnten, trägt grundsätzlich der Unterhaltsschuldner (vgl. BGH, FamRZ 2008, 134 ff., Rz. 22; Palandt/Brudermüller, BGB, Nachtrag zur 67. Aufl., § 1578 b, Rz. 19).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 251/04

    Bindungswirkung eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    Geschieht dies nicht, kann er mit der Abänderungsklage nicht durchdringen (vgl. zu der Frage, ob die Abänderungsklage dann schon unzulässig oder aber erst unbegründet ist, Hoppenz, Anm. zu BGH, FamRZ 2007, 1459, 1461).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05

    Minderjährigenunterhalt: Zumutbarer Umfang der Arbeitsplatzbemühungen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    Dabei sind Alter, Gesundheitszustand, Vorbildung und beruflicher Werdegang der Beklagten zu berücksichtigen (vgl. Senat, FamRZ 2003, 48, 50; FamRZ 2006, 1701).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01

    Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 10 WF 227/08
    Dabei sind Alter, Gesundheitszustand, Vorbildung und beruflicher Werdegang der Beklagten zu berücksichtigen (vgl. Senat, FamRZ 2003, 48, 50; FamRZ 2006, 1701).
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