Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tatbestandsberichtigung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Darlehen; Rückzahlung; Widerklage
- Judicialis
ZPO § 320; ; ZPO § ... 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 II; ; VerbrKrG § 7; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 11 I; ; BGB § 607; ; BGB § 609; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 144; ; BGB § 284; ; StGB § 261; ; HTWG § 1; ; HTWG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatbestandsberichtigung - Fristversäumnis - keine Wiedereinsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 11.01.2001 - 7 O 58/99
- OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 9 U 38/01
- OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 9 U 38/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.).Dahin stehen kann, ob sich dieser Schadensersatzanspruch wie die Klägerin meint lediglich gegen den die Beitrittsverhandlungen führenden Gesellschafter G. oder wovon die Entscheidung BGH NJW 2000, 3558 ausgeht auch gegen die Gesellschaft selbst richtet.
Nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft kommt trotz des Verschuldens bei Beitrittsvertrag nämlich zunächst eine wirksame Gesellschaft zustande, die mit ex nunc Wirkung durch die Kündigung beseitigt werden muss (BGH NJW 2000, 3558).
- BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56
synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Nur in dieser Höhe könnten die Beklagten die Wirksamkeit der Kündigung unterstellt die Rückzahlung der Darlehen verweigern, da sie bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft ihre Einlage insoweit weiter schulden, als sie wäre sie eingezahlt geworden in der Zeit zwischen Beitritt und Kündigung durch Verluste aufgezehrt worden wäre (BGHZ 26, 330; BGH NJW 1973, 1604; BGHZ 75, 1022, 1025; BGHZ 76, 894). - BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils (BGH ZIP 2001, 369).
- BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70
Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Nur in dieser Höhe könnten die Beklagten die Wirksamkeit der Kündigung unterstellt die Rückzahlung der Darlehen verweigern, da sie bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft ihre Einlage insoweit weiter schulden, als sie wäre sie eingezahlt geworden in der Zeit zwischen Beitritt und Kündigung durch Verluste aufgezehrt worden wäre (BGHZ 26, 330; BGH NJW 1973, 1604; BGHZ 75, 1022, 1025; BGHZ 76, 894). - BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Die von den Beklagten zitierte BGH-Entscheidung vom 17. September 1996 (NJW 1996, 3414) betrifft nicht die Erfüllung eines Darlehensvertrages durch den Darlehensgeber, sondern die Frage, was der Darlehensnehmer nach einem Widerruf des Darlehensvertrages als empfangene Leistung zurückzugewähren hat. - BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Ausgehend davon, dass im gesetzlich nicht besonders geregelten und nicht allgemein organisierten Kapitalmarkt, zu dem die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft gehört (BGHZ 71, 284), das Emissionsprospekt in der Regel die einzige Informationsquelle des Anlegers ist, darf dieser darauf vertrauen, dass das Prospekt ihn über sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vollständig und richtig aufklärt (BGHZ 111, 314; BGHZ 123, 106, 110). - BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87
Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Soweit ihm in diesem Zusammenhang die für die Beurteilung notwendigen Kenntnisse fehlen, ist es ihm in der Regel zuzumuten, sich durch Rückfragen bei der Bank oder Dritten die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung zu verschaffen (BGH VersR 1989, 596, 597). - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Ausgehend davon, dass im gesetzlich nicht besonders geregelten und nicht allgemein organisierten Kapitalmarkt, zu dem die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft gehört (BGHZ 71, 284), das Emissionsprospekt in der Regel die einzige Informationsquelle des Anlegers ist, darf dieser darauf vertrauen, dass das Prospekt ihn über sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vollständig und richtig aufklärt (BGHZ 111, 314; BGHZ 123, 106, 110). - BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76
Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Ausgehend davon, dass im gesetzlich nicht besonders geregelten und nicht allgemein organisierten Kapitalmarkt, zu dem die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft gehört (BGHZ 71, 284), das Emissionsprospekt in der Regel die einzige Informationsquelle des Anlegers ist, darf dieser darauf vertrauen, dass das Prospekt ihn über sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vollständig und richtig aufklärt (BGHZ 111, 314; BGHZ 123, 106, 110). - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99
Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.). - BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …
- BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89
Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit …
- OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99
Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …
- OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91
Verzinsung des Disagios zulässig ?