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OLG Koblenz, 07.11.2001 - 1 U 1532/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abtretung; Werklohnforderung; Zahnlabor; Nichtigkeit; Weitergabe personenbezogene Daten; Verletzung von Privatgeheimnissen
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 398; ; BGB § 781; ; BGB § 291; ; StGB § 203; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 01.09.2000 - 10 O 135/00
- OLG Koblenz, 07.11.2001 - 1 U 1532/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90
Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2001 - 1 U 1532/00
Der Fall der Abtretung einer Werklohnforderung eines Zahnlabors ist nicht mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall zur Nichtigkeit der Abtretung ärztlicher oder zahnärztlicher Honorarforderungen an gewerbliche Verrechnungsstellen ohne Zustimmung der Patienten vergleichbar (vgl. vor allem BGHZ 115, S. 123 ff). - OLG Hamm, 11.05.1994 - 12 U 174/93
Ernsthafte Erfüllungsverweigerung
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2001 - 1 U 1532/00
Das Zahnlabor, dessen Inhaber und Geschäftsführer kommen als Täter des Sonderdelikts des § 203 StGB nicht in Frage (…s. Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 203 Rdnr. 64); damit verstieß die Weitergabe personenbezogener Daten durch das Zahnlabor an die Klägerin nicht gegen einen Straftatbestand und der Beklagte kann sich mithin nicht auf eine Nichtigkeit der Abtretung berufen (so auch OLG Hamm, OLGR 1994, S. 169 f).