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   OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96   

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https://dejure.org/2001,9325
OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96 (https://dejure.org/2001,9325)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.05.2001 - 3 U 511/96 (https://dejure.org/2001,9325)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 3 U 511/96 (https://dejure.org/2001,9325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch; Schadenersatz; PVV; Anwaltspflicht; Anwaltshaftung; Gesamtschuldnerische Haftung einer Sozietät

  • Judicialis

    BGB § 667; ; BGB § ... 675; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 2303; ; BGB § 138; ; BGB § 280; ; BGB § 249; ; BGB § 2042; ; ZPO § 290; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Sozien eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 15 O 2/95
  • OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Als sittenwidrige Schädigung, die die Nichtigkeit des darauf gerichteten Rechtsgeschäftes zur Folge hat, ist auch eine den Bestimmungen des Anfechtungsgesetzes unterfallende Gläubigerbenachteiligung anzusehen, falls die Vertragschließenden mit Täuschungs- oder Schädigungswillen handeln (BGH ZIP 1998, S. 793, 795 f.).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Hierzu wäre es erforderlich, dass die Klägerin sich über diesbezügliche Bedenken grob fahrlässig hinweggesetzt hätte (vgl. z. B. BGH NJW 1995, S. 1668).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Der Freistellungsanspruch stellt lediglich eine Beschränkung des mit der Zahlung geltend gemachten Zahlungsanspruchs dar (BGH NJW 1994, S. 944, 945), so dass eine Verurteilung zur Freistellung mit § 308 Abs. 1 ZPO vereinbar ist.
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Wer einen einer Anwaltssozietät angehörigen Anwalt beauftragt, schließt den Anwaltsvertrag im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten ab (BGH NJW 1971, S. 1801, 2802).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Sittenwidrigkeit i. S. des § 138 Abs. 1 BGB kann bei einem Vertrag u. a. dann vorliegen, wenn die Vertragspartner sich bei Abschluss des Vertrages einig sind, dass der Vertrag der Schädigung eines Dritten dienen soll (vgl. z. B. BGH NJW 1990, S. 567, 568).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 121/90

    Haftung des aus der Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts nach den Grundsätzen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    In allen diesen Fällen müssen sie sich an dem von ihnen gesetzten Rechtsschein festhalten lassen (BGH NJW 1991, S. 1225).
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Nichts anderes gilt, wenn einer der Rechtsanwälte nur als freier Mitarbeiter tätig ist (BGH NJW 1994, S. 257, 258).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Durch nachträglich eingetretene, die Sittenwidrigkeit begründende Umstände kann der Vertrag der Klägerin mit Rechtsanwalt M nicht rückwirkend gemäß § 138 BGB unwirksam geworden sein (vgl. dazu BGHZ 7, 111, 114).
  • BGH, 14.11.1991 - III ZR 145/90

    Haftung des Kfz-Händlers für weisungswidrige Weitergabe des Kaufpreisschecks

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Wäre die Herausgabepflicht auf bestimmte Gegenstände gerichtet - etwa auf bestimmte Wertpapiere -, so wäre Unmöglichkeit i. S. von § 280 BGB eingetreten (BGH WM 1992, S. 538, 539; Münchener Kommentar/Seiler, BGB, 3. Aufl., § 667 Rdnr. 23), woraus neben ihm die Beklagte auf Schadensersatz haften würde.
  • OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96

    Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung eines abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96
    Die Beklagte haftet als Gesamtschuldnerin mit Rechtsanwalt M für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Anwaltspflichten, weil die beiden Rechtsanwälte seinerzeit zumindest nach außen den Anschein erweckten, zwischen ihnen bestehe eine Anwaltssozietät (vgl. auch die Urteile des Senats vom 18.02.1997 - 3 U 286/96 - und vom 01.07.1997 - 3 U 1754/95 -).
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