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   OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09   

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https://dejure.org/2010,7571
OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,7571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,7571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,7571)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 PflVG, § 7 Abs 1 StVG, § 11 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem abbiegenden und einem ein Überholverbot missachtenden Fahrzeugführer

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen linksabbiegendem Traktor mit Anhänger und einen Überholer im Überholverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Traktors mit einem im Überholverbot überholenden PKW

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugwendung und Fahrzeugabbiegung - Sorgfaltspflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 5; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Traktors mit einem im Überholverbot überholenden PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 26.10.1988 - 21 U 131/87

    Überholen einer Kolonne von Fahrzeugen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Auch die Tatsache, dass er Linksabbieger war, erhöht grundsätzlich seine Betriebsgefahr (OLG Frankfurt, NZV 1989, 155).

    Denn Sinn der Gefährdungshaftung ist es nicht, dem Verkehrsteilnehmer, der sich selbst grob verkehrswidrig verhalten hat, Schadensersatzansprüche gegen einen zu verschaffen, der lediglich den Unabwendbarkeits- bzw. Nichtverschuldensbeweis nicht zu führen vermag (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage 1997, § 9 StVG Rn. 107; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 1989, 155; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 72).

    Bedenkt man, dass der Überholvorgang an sich bereits immer ein gefahrerhöhender Umstand ist (OLG Frankfurt, NZV 1989, 155), so wiegt es umso schwerer, wenn ein Verkehrsteilnehmer das Verbot vorsätzlich verletzt und sich so bewusst über die Verkehrsordnung hinwegsetzt und sich und andere gefährdet.

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Denn nach einhelliger Rechtsprechung kann bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ganz zurücktreten (vgl. BGH VersR 1969, 738; 1995, 357; NZV 96, 272).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Wo eine Haftung als solche und eine Ausgleichspflicht grundsätzlich in Betracht kommen, hat im Rahmen des § 17 StVG der jeweils andere Teil dem Halter einen als Verschulden anzurechnenden Umstand oder andere dessen Betriebsgefahr erhöhende Tatsachen zu beweisen (vgl. BGH NZV 1996, 231; VersR 1967, 132).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    a) Bei der zuvor beschriebenen Abwägung dürfen nur feststehende, d. h. unstreitige, zugestandene oder erwiesene Umstände, die sich nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben, bei der Ermittlung der Verursachungsbeiträge berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 2005, 1940; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Rn. 12; Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 17 StVG Rn. 31).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, es spreche grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Abbiegenden, wenn es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (vgl. KG, DAR 2002, 557; OLG Naumburg, MDR 2009, 863, 864).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, es spreche grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Abbiegenden, wenn es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (vgl. KG, DAR 2002, 557; OLG Naumburg, MDR 2009, 863, 864).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Denn nach einhelliger Rechtsprechung kann bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ganz zurücktreten (vgl. BGH VersR 1969, 738; 1995, 357; NZV 96, 272).
  • OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03

    Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Da es sich bei dem Gespann um ein massereiches und breites Fahrzeug handelt, ist grundsätzlich von einer höheren Betriebsgefahr auszugehen (OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 1545).
  • BGH, 22.04.1969 - VI ZR 9/68

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Denn nach einhelliger Rechtsprechung kann bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ganz zurücktreten (vgl. BGH VersR 1969, 738; 1995, 357; NZV 96, 272).
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Wo eine Haftung als solche und eine Ausgleichspflicht grundsätzlich in Betracht kommen, hat im Rahmen des § 17 StVG der jeweils andere Teil dem Halter einen als Verschulden anzurechnenden Umstand oder andere dessen Betriebsgefahr erhöhende Tatsachen zu beweisen (vgl. BGH NZV 1996, 231; VersR 1967, 132).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1996 - 14 U 17/96
  • OLG Schleswig, 29.11.1978 - 9 U 69/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in ein Grundstück einbiegenden

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

    Das OLG Jena (25.03.2010 - 1 U 113/09) hat eine alleinige Haftung des Überholers dann angenommen, weil dieser in andauerndem Überholverbot überholt hat und ihm deshalb grobes Verschulden vorzuwerfen war.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 86/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auch wenn es Fälle geben mag, in denen ein etwaiger Verstoß gegen die zweite Rückschaupflicht im Verhältnis zu einem besonderes grobem Verkehrsverstoß des überholenden Verkehrsteilnehmers nicht in Gewicht fällt und deshalb im Einzelfall die Betriebsgefahr völlig zurücktreten kann, führt dies nicht dazu, die Rückschaupflicht völlig entfallen zu lassen (so auch ausdrücklich OLG Naumburg, 25.03.2010, 1 U 113/09).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des

    Das OLG Jena (25.03.2010 - 1 U 113/09) hat eine alleinige Haftung des Überholers dann angenommen, weil dieser in andauerndem Überholverbot überholt hat und ihm deshalb grobes Verschulden vorzuwerfen war.
  • OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 10/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück auf die Straße

    Der insofern beweisbelastete Kläger (vgl. hierzu OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.03.2010, -1 U 113/09-, zitiert nach juris) hat nicht dargelegt und bewiesen, dass er die äußerst mögliche Sorgfalt angewendet hätte, als er von der Einfahrt vor dem Grundstück C2 120 auf die Straße C2 eingefahren ist.
  • LG Offenburg, 21.09.2020 - 2 O 34/19

    Straßenverkehr: Rechtswirksamkeit von "unleserlicher" durchgezogener Linie

    a) Eine höhere Mithaftung der Beklagten folgt nicht etwa daraus, weil der überholende Beklagte zu 2) verbotswidrig i.S.v. § 5 Abs. 3 StVO überholt hat (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 25.03.2010 - 1 U 113/09, SVR 2010, 263, 264).
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