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   OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00   

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https://dejure.org/2002,7638
OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. April 2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger; Untreue durch stille Zession einer Forderung zur Sicherung einer Vergütung anstelle der Verwendung derselben für den Geschäftsgang einer GmbH; Wirksame Vertretung ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 179; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 179 Abs. 3; ; BGB § 366; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 15 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 103; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entstehung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH und einem Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung - Vertretung der GmbH nach dem Tode des weiteren Mitgeschäftsführers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.1995 (NJW-RR 1995, 1369) ist es allerdings nicht zweifelhaft, daß die Abtretungsvereinbarung vom 09.09.1997 nach ihrem Inhalt ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründete, welches es dem Beklagten gebot, aus dem empfangenen Grundstücksverkaufserlös die volle Vergütung an die Klägerin auszukehren anstatt sie überwiegend im Geschäftsgang der W. GmbH zu verwenden.

    Hätte der Beklagte mit Vertretungsmacht gehandelt, hätte die Klägerin von der W. GmbH Auszahlung des vereinbarten Kauferlöses in Höhe ihrer vollen Vergütung (Erfüllung) oder, falls der Erlös - wie geschehen - unberechtigt in das Vermögen der W. GmbH gelangt wäre, von dieser gemäß § 31 BGB und vom Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 266, 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung in gleicher Höhe verlangen können (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 1369 [1370]).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Dieser Entschluß kann jedoch nicht allein durch den seine Vertretungsbefugnis überschreitenden Geschäftsführer gefaßt werden, sondern es muß noch eine entsprechende Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers hinzukommen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

    Eine Genehmigung durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Seine Handlung ist der Zedentin nicht zuzurechnen, weil der Beklagte keine Alleinvertretungsmacht hatte, sondern Gesamtvertretung galt (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]).

    Daß die Auszahlung an die Klägerin durch diese veranlaßt wurde oder mit ihrem Willen erfolgte (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Danach sind ihr die Vermögensnachteile zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind, daß die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam zustandegekommen ist und die Klägerin deshalb von der W. GmbH weder Erfüllung noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann (vgl. BGH, NJW 1988, 1378 [1379]; Leptien, a.a.O.).
  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Das ist etwa beim Ausgleich des entgangenen Gewinns der Fall (BGH, NJW-RR 1992, 411).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Die Vertreterhaftung ist hier eröffnet, weil die W. GmbH durch die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam verpflichtet wurde und deshalb aus dieser nicht vorrangig in Anspruch genommen werden kann (dazu: BGH, NJW 1983, 1308 [1309]).
  • BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388]; Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19; Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388]; Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19; Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 44/90

    Rechte des Vorbehaltsverkäufers bei Zahlungen auf Werklohnansprüche des Käufers

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Teilgläubiger können Zahlungen im Verhältnis ihrer Forderungsteile verlangen (BGH, NJW 1991, 2629 [2630]).
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