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   OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16   

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https://dejure.org/2016,42695
OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16 (https://dejure.org/2016,42695)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.2016 - 13 ME 112/16 (https://dejure.org/2016,42695)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 2016 - 13 ME 112/16 (https://dejure.org/2016,42695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 BGB; § 125 BGB; § 139 BGB; § 242 BGB; § 311b BGB; § 903 S 1 BGB; § 109 Abs 1 WasG ND; § 113 Abs 1 WasG ND; § 75 Abs 2 S 1 VwVfG; § 70 Abs 1 WHG; § 71 WHG
    Enteignung; formnichtig; Formunwirksamkeit; Gestattungsvertrag; Gewässerausbau; Inanspruchnahme; Planfeststellungsbeschluss; Teilnichtigkeit; Treu und Glauben; Unterlassungsanspruch; enteignungsrechtliche Vorwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16
    Zu Recht betont das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte, dass ein solches Hindernis, auch wenn die Vertragsparteien einen formunwirksamen Vertrag lange Zeit als gültig angesehen haben, nur in extremen Ausnahmefällen (Existenzgefährdung des von der Formunwirksamkeit härter betroffenen - einen - Teils oder besonders schwere Treuepflichtverletzung des anderen Teils) in Betracht kommt, in denen das Ergebnis eines Scheiterns der Abrede für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 -, juris Rdnr. 13; Beschl. v. 12. Dezember 2005 - II ZR 330/04 -, juris Rdnr. 5), und dass eine solche Konstellation hier nicht gegeben ist.

    Im Übrigen fehlt es an der für diese Fallgruppe erforderlichen Feststellung, dass der Antragsteller als "anderer Teil" über längere Zeit aus dem formnichtigen Vertrag vom 18. September 2006 Vorteile gezogen habe und sich nunmehr seinen Verpflichtungen unter Berufung auf den Formmangel entziehen wolle (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2004, a.a.O., Rdnr. 16).

  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16
    Diesem war es nicht per se verwehrt, sich nach anfänglich nicht vorhandenen Wirksamkeitszweifeln im Laufe der Auseinandersetzung doch noch auf die Formunwirksamkeit zu besinnen (vgl. BGH, Urt. v. 24. April 1998 - V ZR 197/97 -, BGHZ 138, 339, juris Rdnr. 18).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 330/04

    Ausnahmen vom Formzwang für einen Treuhandvertrag hinsichtlich eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16
    Zu Recht betont das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte, dass ein solches Hindernis, auch wenn die Vertragsparteien einen formunwirksamen Vertrag lange Zeit als gültig angesehen haben, nur in extremen Ausnahmefällen (Existenzgefährdung des von der Formunwirksamkeit härter betroffenen - einen - Teils oder besonders schwere Treuepflichtverletzung des anderen Teils) in Betracht kommt, in denen das Ergebnis eines Scheiterns der Abrede für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 -, juris Rdnr. 13; Beschl. v. 12. Dezember 2005 - II ZR 330/04 -, juris Rdnr. 5), und dass eine solche Konstellation hier nicht gegeben ist.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16
    Er weist mit dem in § 2 Sätze 2 und 3 enthaltenen Vorvertrag zu einem Grundstückskaufvertrag für das betreffende Flurstück E. der Flur F. der Gemarkung G. zum Kaufpreis von 3, 20 EUR je m² einen Bestandteil auf, der ebenso wie das künftige Hauptrechtsgeschäft (der Grundstückskaufvertrag) zu seiner Wirksamkeit gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung bedurfte (vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 1986 - V ZR 176/84 -, BGHZ 97, 147, juris Rdnr. 31, noch zur Vorläufervorschrift § 313 Satz 1 BGB a.F.), an der es hier fehlt.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16
    Das von der Antragsgegnerin zu 1. zitierte Urteil des BVerwG vom 19. Dezember 2007 - 9 A 22.06 - (juris) vermag deren abweichende Rechtsansicht nicht zu stützen.
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02

    Duldungs- und Kontrahierungszwang einer Gebietskörperschaft als Eigentümerin von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16
    Die (faktische) Ausführung des festgestellten Plans steht vielmehr unter dem Vorbehalt, dass entgegenstehende private Rechte gütlich - durch wirksame Vereinbarung - oder im Wege der Enteignung bzw. vorzeitigen Besitzeinweisung beseitigt bzw. überwunden werden (vgl. BGH, Urt. v. 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris Rdnr. 15; Masing/Schiller, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.1995 - 3 L 5593/92

    Ausschluß privatrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung; Kiesabbau;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16
    Zuzugeben ist der Antragsgegnerin zu 1. auch, dass diese Duldungs- oder Ausschlusswirkung neben öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auch privatrechtliche - etwa dingliche oder obligatorische - Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln (z.B. Verträgen) beruhen, erfasst (vgl. 3. Senat des Nds. OVG, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 3 L 5593/92 -, juris Rdnr. 7; Schink, in: Knack/Henneke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 75 Rdnr. 55).
  • AG Brandenburg, 17.12.2021 - 31 C 220/21

    Bauordnungsrechtsvorschriften über Grenzabstand nachbarschützend?

    Der Verfügungs-Grund (Dringlichkeit) war angesichts der bereits von den Verfügungsbeklagten unstreitig begonnene Bauarbeiten vorliegend somit auch glaubhaft gemacht worden und gegeben ( OVG Lüneburg , Beschluss vom 17.11.2016, Az.: 13 ME 112/16 ).
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