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   OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13   

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OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13 (https://dejure.org/2015,2344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2015 - 7 LC 63/13 (https://dejure.org/2015,2344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 (https://dejure.org/2015,2344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Umsetzung des Konzepts der Wertstoffinseln aus einer Hand der Landeshauptstadt Hannover ermessensfehlerhaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsetzung des Konzepts der "Wertstoffinseln aus einer Hand" der Landeshauptstadt Hannover ermessensfehlerhaft

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Wertstoffinseln aus einer Hand

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werthaltige Abfälle konkurrierende Unternehmen können nicht ohne weiteres durch die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis vom Wettbewerb ausgeschlossen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 717
  • DÖV 2015, 535
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 5683/10

    Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Die Beklagte habe sich an die Vorgaben des Verwaltungsgerichts aus einem vorangegangenen Verfahren (7 A 5683/10) gehalten und den Rat entsprechend dieser Vorgaben an der Entscheidung über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis beteiligt.

    Das Verwaltungsgericht verweist insoweit auf das vorangegangene Klageverfahren 7 A 5683/10, in dem habe offengelassen werden können, ob es sich bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von 500 Alttextilcontainern um eine Dienstleistungskonzession handele, denn zu einer den nötigen Grundrechtsschutz sichernden Verfahrensgestaltung gehöre in jedem Fall die Transparenz der behördlichen Auswahlkriterien und deren rechtzeitige Bekanntgabe.

    Selbst wenn man nicht zu dem Ergebnis kommen würde, dass eine Dienstleistungskonzession vorliegt, bliebe auch dann eine Bindung an die genannten Prinzipien bei der Ermessensausübung nach § 18 Abs. 1 NStrG (vgl. VG Hannover, Urteil vom 9. August 2011 - 7 A 5683/10 -, juris).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Einiges spricht dafür, dass es sich hier um eine Dienstleistungskonzession handelt, d. h. gemäß Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG um einen Vertrag, bei dem "die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht" (speziell zur Alttextilsammlung OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09 -, juris).

    Bei einer Einordnung der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis als Dienstleistungskonzession sind insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz anzuwenden (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, "WAZV Gotha", NZBau 2009, 729 = VergabeR 2010, 481; EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 - "Parking Brixen", NZBau 2005, 644 Rn. 39).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Einiges spricht dafür, dass es sich hier um eine Dienstleistungskonzession handelt, d. h. gemäß Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG um einen Vertrag, bei dem "die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht" (speziell zur Alttextilsammlung OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09 -, juris).

    Hierfür kann vom Auftraggeber die Zahlung eines Preises verlangt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 04.12.2013 - 6 A 65/12

    Heranziehung des Gesichtspunkts "bekannt und bewährt" bei Entscheidung über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Typische Belange dieser Art sind die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (s. auch § 15 Abs. 1 b der Sondernutzungssatzung), die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Gemeingebrauchs, der Schutz der Straßenanlieger vor Störungen und der Schutz der Straßensubstanz (VG Braunschweig, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 6 A 65/12 -, juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rn. 661).

    Insbesondere war eine diesen Regeln entsprechende offene Vergabe (Ausschreibung) nicht erforderlich (vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 6 A 65/12 -, juris).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    § 114 Satz 2 VwGO ermöglicht nur eine Ergänzung der im verwaltungsbehördlichen Bescheid angeführten Gründe, nicht jedoch ein Nachschieben von Gründen für die Ermessensentscheidung, durch die eine Wesensänderung des Verwaltungsakts bewirkt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55; Bay. VGH, Urteil vom 23. März 1999 - 10 B 98.2378 -, juris; Rennert, in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 114 Rn. 90).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Bei einer Einordnung der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis als Dienstleistungskonzession sind insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz anzuwenden (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, "WAZV Gotha", NZBau 2009, 729 = VergabeR 2010, 481; EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 - "Parking Brixen", NZBau 2005, 644 Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Für eine grundrechtssichernde Verfahrensgestaltung müssen die Entscheidungskriterien danach so rechtzeitig bekanntgegeben werden, dass sich potenzielle Antragsteller darauf einstellen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Einiges spricht dafür, dass es sich hier um eine Dienstleistungskonzession handelt, d. h. gemäß Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG um einen Vertrag, bei dem "die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht" (speziell zur Alttextilsammlung OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09 -, juris).
  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Die vergaberechtlichen Regelungen der §§ 99 ff. GWB sind auf solche Dienstleistungskonzessionen nicht anzuwenden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, juris; OLG Celle, a.a.O.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
    Dabei verstärken sich die Ermittlungspflichten in dem Maß, in dem in Grundrechte von Betroffenen eingegriffen wird (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386, 399 f.).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07

    Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer

  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 7 OB 7/14

    Hinweise auf eine mangelnde rechtmäßige Verwaltungspraxis und auf fehlende neue

  • VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10

    Stadt Mainz - Stopp für neue "Stadtmöblierung"

  • VG Düsseldorf, 29.01.2013 - 16 K 6801/12

    Qualifizierung der Aufstellung von Altkleidercontainern als der Erlaubnis der

  • VGH Bayern, 23.03.1999 - 10 B 98.2378
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

  • BVerwG, 23.01.2007 - 1 C 1.06

    D (A), Revisionsverfahren, Erledigung der Hauptsache,

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11

    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 7 LB 58/16

    "aus einer Hand"; "Entsorgung aus einer Hand"; Alttextilcontainer;

    Für die ermessensfehlerfreie Versagung der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis ist allein ein solches Konzept nicht ausreichend, wenn es sich im Ergebnis praktisch in dem Wunsch erschöpft, für Reinigung und Sauberhaltung der Stellplätze nur einen Ansprechpartner zu haben (wie Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015 - 7 LC 63/13 -, juris = "Wertstoffinsel aus einer Hand").

    Mit Beschluss vom 11.05.2016 (Az. 7 LA 11/15) hat der Senat dem auf § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 3 und 4 VwGO gestützten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung entsprochen, weil im Hinblick auf das Urteil des Senat vom 19.02.2015 (Az. 7 LC 63/13) überprüfungsbedürftige ernstliche Zweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 19. Februar 2015 (Az. 7 LC 63/13) jedoch ausgeführt, dass das in §§ 17 und 18 KrWG aufgestellte Regelungsregime in seinen Grundzügen in die Ermessenserwägung nach § 18 NStrG einzubeziehen sei.

    Vielmehr steht die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Abs. 1 Satz 2 NStrG im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015 - 7 LC 63/13 -, juris Rn. 42 mwN), wie sich schon daraus ergibt, dass § 18 Abs. 1 Satz 2 NStrG den Träger der Straßenbaulast zu ihrer Erteilung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

    Hat die Beklagte sich - wie hier - für eine Vergabe ihrer Stellplätze (gegen Entgelt) entschieden, muss sie bei der Auswahl des Dienstleisters die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz beachten (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 61).

    Zu einer den Grundrechtsschutz (Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG) sichernden Verfahrensgestaltung gehört, unabhängig davon, ob eine Dienstleistungskonzession vorliegt, dass behördliche Auswahlkriterien den Bewerbern so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass sie sich darauf einstellen können und Chancengleichheit gewährleistet ist, da auch im Rahmen der Ermessensausübung nach § 18 Abs. 1 NStrG eine entsprechende Bindung besteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO mwN).

    Derartige Konzepte "aus einer Hand" , die darauf zielen, andere Wertstoffsammler auszuschließen, bewirken objektiv eine Verengung des Zugangs zum Markt für die gewerbliche Sammlung von Abfällen und sind daher geeignet, in Widerstreit zu der abfallrechtlichen Zielsetzung des Gesetzgebers zu geraten, gewerbliche Abfallsammlungen dem Wettbewerb zu öffnen und sie nur einer Anzeigepflicht zu unterwerfen (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 48).

    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat vor allem in den §§ 17 und 18 ein eigenes Regelungsregime für die Zulässigkeit gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen aufgestellt, dessen Grundzüge in die Ermessenserwägungen nach § 18 NStrG einzubeziehen sind (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 48).

    Konzepte, wie etwa das einer "Wertstoffinseln aus einer Hand" , müssen deshalb nicht per se ermessenfehlerhaft sein, jedoch darf das vom Gesetzgeber bewusst geschaffene differenzierte System der Beurteilung der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen nicht über die Gewährung und Versagung straßenrechtlicher Erlaubnisse unterlaufen werden (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 49f.).

    Insbesondere dürfen derartige Konzepte nicht intendieren, die Monopolstellung eines Entsorgungsträgers auf die dem Wettbewerb geöffneten Bereiche des Abfallmarktes auszudehnen, indem ihm eine dominierende Stellung bei der Sammlung (auch) dieser Abfälle verschafft wird, die konkurrierende gewerbliche Sammlungen von vornherein unwirtschaftlich macht, was gegebenenfalls durch Ermittlungen zu klären ist (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 50).

    Erforderlich ist, dass ausreichende Überlegungen angestellt werden, ob das Konzept der "Entsorgung aus einer Hand" nicht durch andere Maßnahmen in gleicher oder ähnlicher Weise gewährleistet werden kann, die nicht von vornherein eine Verengung des Nutzerkreises bedingen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 55f.).

    Derartige Überlegungen gebietet auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 56).

    In seiner Entscheidung vom 19.02.2015 hat der Senat ein Konzept für eine sog. "Wertstoffinsel aus einer Hand" als nicht tragfähig für die ermessensfehlerfreie Versagung der Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Alttextilcontainern bewertet, wenn dieses sich im Ergebnis praktisch in dem Wunsch der Straßenbehörde erschöpft, für Reinigung und Sauberhaltung der Stellplätze nur einen Ansprechpartner zu haben (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 55).

  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Zu diesen Gründen zählen insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger und Belange des Straßen- und Stadtbildes, d. h. baugestalterische oder städtebauliche Vorstellungen, sofern diese einen Bezug zur Straße aufweisen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 16.06.2015 - 11 A 1131/13 -, juris, und Beschluss vom 02.08.2006 - 11 A 2642/04 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 19.02.2015 - 7 LC 63/13 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2015 - 2 M 118/14 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.04.2012 - 8 ZB 11.2785 -, juris).
  • VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20

    Sondernutzung; Aufstellung von Altkleidersammelcontainern; Ermessensausübung

    Im Rahmen der Ermessensausübung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Straßenraum ist zu berücksichtigen, ob ein Konzept der Entsorgung "aus einer Hand" mit der abfallrechtlichen Zielsetzung des Gesetzgebers, gewerbliche Abfallsammlungen dem Wettbewerb zu öffnen und sie nur einer Anzeigepflicht zu unterwerfen, vereinbar ist (Anschluss an OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 - sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2017 - 7 LB 58/16 -).

    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - hat vor allem in den §§ 17 und 18 ein eigenes Regelungsregime für die Zulässigkeit gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen aufgestellt, dessen Grundzüge in die Ermessenserwägungen nach § 41 Abs. 1 S. 1 LStrG i.V.m. § 2 Abs. 1 Sondernutzungssatzung einzubeziehen sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris).

    Diese Zwecksetzung darf nicht über die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis an nur einen Antragsteller, hier in Person des Beigeladenen, der auch öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für den Raum Trier ist, unterlaufen werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 49 m.w.N.; im Anschluss: OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2017, a.a.O., Rn. 45 m.w.N.).

    Die Folgen eines solchen Konzeptes müssen daher entsprechend unter Berücksichtigung der dargestellten abfallrechtlichen Zielsetzungen im Rahmen der Ermessensausübung hinreichende Berücksichtigung finden und gegenüber den straßenrechtlichen Belangen abgewogen werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 49; VG Neustadt, Urteil vom 22. Februar 2018 - 4 K 984/17.NW -, juris, Rn. 27).

    Vage Vermutungen genügen nicht den Anforderungen an eine vollständige Interessenabwägung, die alle ermessensrelevanten Gesichtspunkte in die Entscheidung einbezieht (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 50).

    In diesem Zusammenhang ist in die Ermessenserwägung einzustellen, ob bzw. inwieweit das Konzept zu einer Monopolstellung für die Aufstellung von Sammelcontainern im öffentlichen Straßenraum führt (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 51).

    In Betracht zu ziehen sind insoweit etwa Auflagen oder Bedingungen zur Sondernutzungserlaubnis, die die gewünschte Reinigung und Sauberhaltung auch garantieren würden, wenn die Klägerin, ggf. neben anderen Erlaubnisempfängern, eine Sondernutzungserlaubnis erhalten hätte (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 55; im Anschluss hieran OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2017, a.a.O., Rn. 47.).

    Dennoch muss die Kommune sich bei der Entscheidung für das Konzept "aus einer Hand" damit auseinandersetzen, ob eine Gewährleistung der Einhaltung der Reinigungs- und Sauberhaltungspflichten auch unter Einbeziehung weiterer Entsorgungsträger möglich ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 56).

    Vage Vermutungen genügen nicht den Anforderungen an eine vollständige Interessenabwägung, die alle ermessensrelevanten Gesichtspunkte in die Entscheidung einbezieht (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 50; VG Neustadt, Urteil vom 22. Februar 2018 - 4 K 984/17.NW -, juris, Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 LC 85/15

    Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

    Im Übrigen beziehe er sich auf das von ihm erstrittene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.02.2015 (Az. 7 LC 63/13, DVBl. 2015, S. 717).

    Vielmehr steht die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Abs. 1 Satz 2 NStrG im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015 - 7 LC 63/13 -, juris Rn. 42 mwN), was sich auch daraus ergibt, dass § 18 Abs. 1 Satz 2 NStrG den Träger der Straßenbaulast zu ihrer Erteilung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

    In seinem Urteil vom 19.02.2015 (Az. 7 LC 63/13 -, juris Rn. 64) hat der Senat hinsichtlich derselben Gründe zudem darauf hingewiesen, dass ihre nachträgliche Berücksichtigung bezogen auf den Zeitpunkt der Erledigung des Verpflichtungsbegehrens zu einem unzulässigen Austausch der Ermessenserwägungen führen würde, weil sie - auch - im dortigen Bescheid nicht genannt worden waren.

    § 114 Satz 2 VwGO ermögliche nur eine Ergänzung der im verwaltungsbehördlichen Bescheid angeführten Gründe, nicht jedoch ein Nachschieben von Gründen für die Ermessensentscheidung, durch die eine Wesensänderung des Verwaltungsakts bewirkt wird (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 64 mwN).

    Für die ermessensfehlerfreie Versagung der Sondernutzungserlaubnis ist der Wunsch der Straßenbehörde, für die Reinigung und Sauberhaltung der Stellplätze für Abfallcontainer nur einen Ansprechpartner zu haben und durch ein Konzept "Wertstoffinsel aus einer Hand" andere Abfallentsorger als den beigeladenen öffentlichen Entsorgungsträger von der Nutzung städtischer Flächen für das Aufstellen von Alttextilcontainern auszuschließen, bei der gegebenen Sachlage auch nicht ausreichend (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 55).

    Derartige Überlegungen gebietet auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 56).

    Das vom Gesetzgeber in den §§ 17 und 18 KrWG geschaffene differenzierte System für die Beurteilung der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen darf nicht über die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis an nur einen Antragsteller, hier in Person des Beigeladenen, der auch öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist, unterlaufen werden (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 49).

    Gemeinden müssen kommunale Straßenflächen nicht für kommerzielle Zwecke einzelnen Privater zur Verfügung stellen, zumal wenn außerhalb der gemeindlichen Einrichtungen privaten Sammlern ein relevanter Betätigungsbereich verbleibt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.02.2015, aaO, juris Rn. 50).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 11 A 2068/14

    Ermesen bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    Bejahend etwa: Bay. VGH, Urteil vom 19. Juli 1996 - 8 B 95.730 -, juris, Rn. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 14. März 1996 - 1 B 102/95 -, NVwZ-RR 1997, 385 (387); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. März 2013 - 14 K 889/12 -, juris, Rn. 41 ff.; VG Braunschweig, Urteil vom 10. Februar 2009 - 6 A 240/07 -, juris, Rn. 29 ff.; offen gelassen: OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 47.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

    Insoweit kämen Auflagen oder Bedingungen in Betracht, die die gewünschte Reinigung und Sauberhaltung auch gewährleisteten, wenn mehrere Abfallsammler Sondernutzungserlaubnisse für benachbarte Stellplätze erhielten, wie etwa die Übernahme der Reinigung durch einen der Erlaubnisinhaber oder die gemeinsame Beauftragung eines Serviceunternehmens mit der Reinigung der Fläche durch alle Containeraufsteller oder die Erhebung kostendeckender Sondernutzungsgebühren im Falle der Eigenbeauftragung einer Reinigungsfirma durch die Straßenbehörde (vgl. NdsOVG, Urteil vom 20.7.2017 - 7 LB 58/16 - juris Rn. 45 unter Verweis auf sein Urteil vom 19.2.2015 - 7 LC 63/13 - DVBl 2015, 717, juris Rn. 55 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - 11 A 390/19

    Verpflichtung einer Behörder zur Erteilung einer Sonderbenutzungserlaubnis für

    Ob ein straßenbezogener Grund, der eine derartige Einschränkung rechtfertigt, darin gesehen werden kann, dass die Wartung und Entsorgung von Wertstoffinseln bzw. Wertstoffsammelstellen "aus einer Hand" einer (weiteren) Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs begegnet, indem die bei verschiedenen Aufstellern andernfalls erforderliche konfliktträchtige Frage, welchem Abfallcontainer (Fremd-)Müllablagerungen "zuzuordnen" sind, vermieden und damit die unverzügliche Entfernung des Abfalls ermöglicht wird, vgl. bejahend: Bay. VGH, Urteil vom 19. Juli 1996 - 8 B 95.730 -, juris, Rn. 14; VG Köln, Urteil vom 28. November 2014 - 18 K 4839/13 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. März 2013 - 14 K 889/12 -, juris, Rn.43 ff.; VG Braunschweig, Urteile vom 26. November 2014- 6 A 322/13 -, juris, Rn. 20 ff. und vom 10. Februar 2009 - 6 A 240/07 -, juris, Rn. 29 ff.; im Ergebnis auch OVG Bremen, Beschluss vom 14. März 1996 - 1 B 102/95 - NVwR-RR 1997, 385 ff., 387; verneinend: OVG Saarland, Urteil vom 3. Februar 2021 - 1 A 198/20 -, juris, Rn. 46 ff.; Nds. OVG, Urteile vom 20. Juli 2017- 7 LB 58/16 -, juris, Rn. 44 ff, und vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 -, juris, Rn. 45 ff.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 22. Februar 2018 - 4 K 984/17.NW -, juris, Rn. 24 ff.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 3 L 177/06

    Abgrenzung der Art der baulichen Nutzung zwischen Wohn-, Ferien- und

    Zu einer den Grundrechtsschutz (Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG) sichernden Verfahrensgestaltung gehört, dass behördliche Auswahlkriterien transparent sind und den Bewerbern so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass sie sich darauf einstellen können und Chancengleichheit gewährleistet ist (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 19.02.2015 -7 LC 63/13 - . DVBl 2015, 717, juris Rn. 61 ff.).
  • OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - Auswahlverfahren; Ermessensausübung;

    Dieser Verteilungskonflikt musste unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz gelöst werden (Barth/Kase, NVwZ 2021, 177, 180; vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 19.02.2015 - 7 LC 63/13, juris Rn. 61).
  • VG Neustadt, 22.02.2018 - 4 K 984/17

    Privilegierung des Eigenbetriebs bei der Sammlung von Abfällen im öffentlichen

    Die Kammer teilt insoweit die Auffassung des OVG Lüneburg (vgl. Urteil vom 20. Juli 2017 - 7 LB 58/16 - und Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 LC 63/13 - , beide juris), wonach derartige Konzepte "aus einer Hand" nicht - wie vorliegend - intendieren dürfen, die Monopolstellung eines Entsorgungsträgers auf die dem Wettbewerb geöffneten Bereiche des Abfallmarktes auszudehnen, indem ihm eine dominierende Stellung bei der Sammlung (auch) dieser Abfälle verschafft wird, die konkurrierende gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von vornherein unwirtschaftlich macht.

    Wenn angesichts dieser Rechtslage die Beklagte die Sondernutzungserlaubnis zur Wahrnehmung der Sammeltätigkeit "aus einer Hand" zu einem entscheidenden Kriterium für die Auswahlentscheidung erklärt (im Konzept als "Alleinzuständigkeit" bezeichnet), dann hat sie sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).

  • VG Aachen, 06.04.2016 - 6 K 965/14

    Altkleider; Altkleidercontainer; Sondernutzungserlaubnis; Ermessen

  • VG Hannover, 16.09.2015 - 7 A 6561/13

    Altkleider; Alttextil; Container; Ermessen; Sondernutzungserlaubnis;

  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 1524/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; straßenrechtlicher

  • VG Würzburg, 11.05.2016 - W 6 K 15.797

    Ablehnung der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs wegen

  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 292/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; Vertrag;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2023 - 8 A 11042/22

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Imbisses in ein

  • VG Regensburg, 18.08.2022 - RO 5 K 20.1192

    Zum besonderen Feststellungsinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG Minden, 14.05.2018 - 11 K 730/17
  • VG Halle, 21.09.2015 - 6 A 249/13

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Imbisswagen; Öffentlichkeit eines

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