Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23511
OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18 (https://dejure.org/2018,23511)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.07.2018 - 2 ME 405/18 (https://dejure.org/2018,23511)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 (https://dejure.org/2018,23511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 VwGO; § 63 Abs. 3 S. 4 SchulG ND; Art. 101 Abs. 1 GG; § 173 VwGO; § 329 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei Unzumutbarkeit des Besuchs der zuständigen Schule; Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses auf den Einzelrichter mit Bekanntgabe; Folgen der fehlenden Bekanntgabe des Beschlusses über die ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei Unzumutbarkeit des Besuchs der zuständigen Schule; Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses auf den Einzelrichter mit Bekanntgabe; Folgen der fehlenden Bekanntgabe des Beschlusses über die ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei Unzumutbarkeit des Besuchs der zuständigen Schule; Folgen einer fehlenden Bekanntgabe des Beschlusses über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei Unzumutbarkeit des Besuchs der zuständigen Schule; Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses auf den Einzelrichter mit Bekanntgabe; Folgen der fehlenden Bekanntgabe des Beschlusses über die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Unzumutbarkeit des Besuchs der zuständigen Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 1309
  • DÖV 2018, 915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15

    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Dessen ungeachtet war dem Antragsteller auch zum Zeitpunkt seiner Antragstellung im Januar 2018 bereits bekannt, dass beabsichtigt war, die Q., in der er wohnhaft ist und die seinerzeit noch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet war, in den Schulbezirk der Grundschule N. aufzunehmen, so dass nicht ersichtlich ist, dass er durch die kurzfristige Bekanntgabe der Satzung in eigenen Rechten, namentlich in seinem Recht auf Inanspruchnahme effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt sein könnte (vgl. auch Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 8 ff.).

    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, die es schließlich rechtfertigt, der betroffenen Schülerin und dem Schüler bzw. der Familie im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris).

    Der Senat reduziert den Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden in inzwischen ständiger Rechtsprechung entsprechend dieser Vorgabe um die Hälfte (vgl. Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris und v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -, juris, jeweils mwN), dies hält er mit Blick darauf weiterhin für angemessen, dass die Hauptsache nur teilweise vorweggenommen wird und ein Schulwechsel nach Ergehen der Hauptsachenentscheidung möglich bleibt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Ein Verstoß gegen § 6 VwGO ist im Rechtsmittelverfahren nur beachtlich, wenn er zugleich eine Verletzung prozessualer Gewährleistungen der Verfassung wie etwa eine Verletzung der Rechte aus Art. 103 Abs. 1 oder Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt und der Mangel der Entscheidung in der Sache anhaftet bzw. sich darin fortsetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004 - 7 B 110.04 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187.98 -, juris Rn. 12, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 -, juris).

    Ist eine mit der Beschwerde angefochtene Sachentscheidung unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zustande gekommen, kann der ihr anhaftende Verstoß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch eine umfassende Prüfung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung im Beschwerdeverfahren geheilt werden (vgl. ebenso VGH-Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 - juris Rn. 9, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 33).

    Nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind nicht verkündete Beschlüsse des Gerichts, die - wie der Übertragungsbeschluss nach § 6 Abs. 1 VwGO - keine Frist in Lauf setzen, den Parteien jedenfalls formlos mitzuteilen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 8, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.1996 - 13 L 5910/85 -, juris Rn. 2., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 22, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Rechtssuchende können die Beachtung der gesetzlichen wie der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsordnung fordern und deren Missachtung als Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts rügen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 14, BVerfG, Beschl. v. 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 69).

    Ein Verstoß kann sich im Einzelfall auch aus der Entscheidung durch den Einzelrichter an Stelle der Kammer ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 15, BGH, Urt. v. 19.10.1992 - II ZR 171/91 -, juris, BGH, Beschl. v. 20.10.2003 - II ZB 27/02 -, juris und Beschl. v. 13.3.2003 - IX ZB 134/02 -, juris).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt jedoch dann in Betracht, wenn das Fachgericht die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt oder maßgebliche Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 14; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 6.12.2017 - 1 BvR 2160/16 -, juris Rn. 5, BVerfG, Beschl. v. 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 71 mwN).

  • BVerfG, 06.12.2017 - 1 BvR 2160/16

    Abschließende Entscheidung des BGH über eine markenrechtliche Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt jedoch dann in Betracht, wenn das Fachgericht die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt oder maßgebliche Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 14; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 6.12.2017 - 1 BvR 2160/16 -, juris Rn. 5, BVerfG, Beschl. v. 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 71 mwN).

    Willkürlich ist eine Entscheidung dann, wenn sie sachlich schlechthin unhaltbar ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl v. 6.12.2017 - 1 BvR 2160/16 -, juris Rn. 6).

    Es genügt nicht, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren Fehler enthalten; hinzukommen muss vielmehr, dass diese unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 6.12.2017 - 1 BvR 2160/16 -, juris Rn. 6 mwN.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Ist eine mit der Beschwerde angefochtene Sachentscheidung unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zustande gekommen, kann der ihr anhaftende Verstoß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch eine umfassende Prüfung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung im Beschwerdeverfahren geheilt werden (vgl. ebenso VGH-Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 - juris Rn. 9, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 33).

    Nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind nicht verkündete Beschlüsse des Gerichts, die - wie der Übertragungsbeschluss nach § 6 Abs. 1 VwGO - keine Frist in Lauf setzen, den Parteien jedenfalls formlos mitzuteilen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 8, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.1996 - 13 L 5910/85 -, juris Rn. 2., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 22, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 11).

    Ob eine Zuständigkeit des Einzelrichters bereits mit der Herausgabe des Übertragungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle zur Post begründet werden kann (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 11, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.1996 -13 L 5910/95 - juris Rn. 2.), kann hier offenbleiben, denn auch diese Voraussetzung liegt hier nicht vor.

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Grundsätzlich ist danach auch das Rechtsmittelgericht an den Beschluss nach § 6 VwGO gebunden und ihm die Überprüfung hierauf bezogener Verfahrensrügen nach § 173 VwGO i.V.m. § 512 ZPO entzogen (vgl. auch BVerwG st. Rspr., z.B. Beschl. v. 5.7.2011 - 8 B 9.11 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 4, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187/98 -, juris Rn. 12).

    Nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind nicht verkündete Beschlüsse des Gerichts, die - wie der Übertragungsbeschluss nach § 6 Abs. 1 VwGO - keine Frist in Lauf setzen, den Parteien jedenfalls formlos mitzuteilen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 8, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.1996 - 13 L 5910/85 -, juris Rn. 2., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 22, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 11).

    Beanstandet der Antragsteller mithin zu Recht, dass eine wirksame Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung des Rechtsstreits von der Kammer auf den Einzelrichter fehlt, so ist gleichwohl fraglich, ob dieser Verstoß der Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts dergestalt anhaftet, dass er unter den Gesichtspunkten der objektiven Willkür und Manipulationsabsicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.1.2016 - 2 B 34.14 -, juris Rn. 14, BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 7) zur Annahme der Verletzung des grundrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) führt.

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Rechtssuchende können die Beachtung der gesetzlichen wie der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsordnung fordern und deren Missachtung als Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts rügen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 14, BVerfG, Beschl. v. 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 69).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt jedoch dann in Betracht, wenn das Fachgericht die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt oder maßgebliche Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 14; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 6.12.2017 - 1 BvR 2160/16 -, juris Rn. 5, BVerfG, Beschl. v. 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 71 mwN).

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Grundsätzlich ist danach auch das Rechtsmittelgericht an den Beschluss nach § 6 VwGO gebunden und ihm die Überprüfung hierauf bezogener Verfahrensrügen nach § 173 VwGO i.V.m. § 512 ZPO entzogen (vgl. auch BVerwG st. Rspr., z.B. Beschl. v. 5.7.2011 - 8 B 9.11 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 4, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187/98 -, juris Rn. 12).

    Ein Verstoß gegen § 6 VwGO ist im Rechtsmittelverfahren nur beachtlich, wenn er zugleich eine Verletzung prozessualer Gewährleistungen der Verfassung wie etwa eine Verletzung der Rechte aus Art. 103 Abs. 1 oder Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt und der Mangel der Entscheidung in der Sache anhaftet bzw. sich darin fortsetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004 - 7 B 110.04 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187.98 -, juris Rn. 12, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 -, juris).

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin und ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (vgl. zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Härte" in anderen Rechtsgebieten auch BVerwG, Urt. v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 36, BVerwGE 158, 364 - 387, Urt. v. 5.10.1972 - 5 C 71.71 - BVerwGE 41, 26 ff, zur Härteklausel des § 88 Abs. 3 BSHG; Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz 402.240 Nr. 5 zu § 19 AuslG 1990; B. v. 13.5.1991 - 3 B 36.91 -, Buchholz 427.3 Nr. 4 zu § 301 b LAG).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2012 - 2 ME 343/12

    Anführen sachlicher Gründe oder Hinweis auf reine Unbequemlichkeiten als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, die es schließlich rechtfertigt, der betroffenen Schülerin und dem Schüler bzw. der Familie im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98

    Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71

    Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zum Kostenbeitrag für Jugendhilfen -

  • BVerwG, 13.05.1991 - 3 B 36.91

    Gewährung von Leistungen aus dem Härtefonds nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

  • BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

  • BVerwG, 27.10.2004 - 7 B 110.04

    Anforderungen an die Begründung des Gerichts bei einer Übertragung des

  • OVG Niedersachsen, 10.07.1996 - 13 L 5910/95

    Verwaltungsgericht; Gericht; Vorschriftswidrige Besetzung; Entscheidung durch den

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (vgl. auch Senatsbeschl. v. 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris Rn. 6).

    Soweit der weitere Vortrag der Antragsteller, ihrer Tochter werde durch den vorgezogenen Wechsel (schon) in die 5. Klasse ein ihr unzumutbarer weiterer Schulwechsel nach der 5. Klasse erspart, letztlich auf die Geltendmachung einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Nr. 1 NSchG gerichtet ist, haben die Antragsteller auch insoweit keine atypischen Umstände dargelegt, die ausnahmsweise die Annahme einer "unzumutbaren Härte" rechtfertigen könnten (vgl. zur "unzumutbaren Härte" im Sinne des § 63 Abs. 3 Nr. 1 NSchG auch Beschluss des Senats vom 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11) (vgl. st. Rspr. des Senats, z.B. Beschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 39, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris, u. v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -).

  • OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18

    Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte

    Da sich der Beschluss schon aus diesem Grund als rechtswidrig erweist, war der Senat unabhängig von den Darlegungen des Antragsgegners im Übrigen verpflichtet, eine eigenständige Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu fassen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 11 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2016 - 3 B 302/15 -, juris Rn. 9 im Hinblick auf Gehörsverstoß).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 2 ME 486/18

    Gesetzlicher Richter bei Dringlichkeit einer Entscheidung: Entscheidung durch den

    Ist eine angefochtene Sachentscheidung unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zustande gekommen und wird dies mit der Beschwerde geltend gemacht, kann der ihr anhaftende Verstoß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch eine über § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO hinausgehende, umfassende Prüfung, ob vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist, geheilt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 11).

    Ist eine angefochtene Sachentscheidung unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zustande gekommen und ist dies mit der Beschwerde geltend gemacht worden, kann der ihr anhaftende Verstoß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch eine über § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO hinausgehende, umfassende Prüfung, ob vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist, geheilt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 11; Sächs. OVG, a.a.O. Rn. 13; OVG NRW, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 -, juris Rn. 33; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 9).

  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe;

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 4; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, B. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (vgl. auch Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21

    Einbehaltung der Dienstbezüge

    Der mit der Beschwerde auch gerügte Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) liegt nicht vor, da dieser Verfahrensfehler auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich durch eine umfassende Prüfung der erstinstanzlichen Entscheidung im Beschwerdeverfahren geheilt wird (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2018 - 2 ME 486/18 -, Ls 2 und vom 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 -, juris Ls 2 und Rn. 7 ff. mwN); etwaige Gründe, warum dies vorliegend anders sein könnte, sind weder ersichtlich noch vorgetragen.
  • VG Hannover, 23.06.2022 - 6 B 2011/22

    Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Hochbegabung; pädagogische Gründe

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 21.11.2018 - 2 ME 512/18-, juris; vom 31.07.2018 - 2 ME 405/18-, juris Rn. 25 und vom 04.09.2015 - 2 ME 252/15-, juris Rn. 36).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (Nds. OVG, Beschlüsse vom 31.07.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 24, vom 04.09.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36; vom 20.08.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6 und vom 03.09.2021 - 2 ME 152/21 -).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 12 ME 130/20

    Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsmessgerät; Rohmessdaten

    Dass der Rechtsstreit durch Beschluss der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts auf die Einzelrichterin übertragen worden ist, ist dem Antragsteller durch Schreiben vom 11. August 2020 vor der Beschlussfassung in der Sache mitgeteilt worden; einer Zustellung bedurfte es insoweit gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris, Rn. 12, m. w. N.).
  • VG Hannover, 16.11.2021 - 6 A 3907/21

    Muss Grundschülerin der Besuch einer erdnussfreien Schule ermöglicht werden? -

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris; v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23

    Zuweisung an eine andere Grundschule; Berufstätigkeit der Eltern

    Allein der Umstand, dass ein schulpflichtiges Kind neben dem Schulbesuch zusätzlicher Betreuung bedarf, vermag daher regelmäßig angesichts des Ausnahmecharakters des § 62 Abs. 2 Satz 3 SchulG nicht Auswahl und Zuständigkeit der in Betracht kommenden Schule zu bestimmen (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 24. August 2012 - 2 ME 336/12 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 26).
  • VG Hannover, 06.07.2022 - 6 A 3057/21

    Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Klassenbildungserlass; medizinische

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris; v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).
  • VG Stade, 29.08.2023 - 4 B 1353/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht