Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32541
OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10 (https://dejure.org/2010,32541)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2010 - 1 M 79/10 (https://dejure.org/2010,32541)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 (https://dejure.org/2010,32541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,32541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 123 Abs 2 S 1 BRRG, § 22 Abs 2 S 1 BeamtStG, § 14 DRiG, § 15 Abs 1 DRiG, § 8 DRiG
    Erledigungserklärung eines anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers - Ernennung eines Beamten zum Richter kraft Auftrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung gem. § 161 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) einer anwaltlich nicht vertretenen Antragsstellers; Ernennung eines Beamten zum Richter kraft Auftrags; Fehlende Freigabe eines Beamten durch die Beschäftigungsbehörde aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Ernennung zum Richter kraft Auftrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung gem. § 161 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einer anwaltlich nicht vertretenen Antragsstellers; Ernennung eines Beamten zum Richter kraft Auftrags; Fehlende Freigabe eines Beamten durch die Beschäftigungsbehörde aus ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Die Anforderung der "Freigabebereitschaft" ist dabei indes in allen vergleichbaren Fällen einheitlich zu handhaben ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - Az.: 2 BvR 1992/99-, ZBR 2000, 377; vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- Az.: 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94; vgl. auch: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 93a [Seite 74] ).

    Denn nur eine solche stellt sich als ein Rechtsakt in einem Dreiecksverhältnis dar und berührt substantielle Interessen des Beamten und des abgebenden sowie des aufnehmenden Dienstherrn ( siehe: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - Az.: 2 C 37.03 -, BVerwGE 122, 58 ); deshalb wird die Versetzung von einem anderen Dienstherrn zu einem anderen gesondert gesetzlich geregelt und steht gerade deswegen grundsätzlich im Ermessen der aufnehmenden Behörde ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- Az.: 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94 ).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Sowenig der Dienstherr wegen eines Antrages des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - Az.: 2 C 37.03 -, BVerwGE 122, 58 [m. w. N.] ).

    Denn nur eine solche stellt sich als ein Rechtsakt in einem Dreiecksverhältnis dar und berührt substantielle Interessen des Beamten und des abgebenden sowie des aufnehmenden Dienstherrn ( siehe: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - Az.: 2 C 37.03 -, BVerwGE 122, 58 ); deshalb wird die Versetzung von einem anderen Dienstherrn zu einem anderen gesondert gesetzlich geregelt und steht gerade deswegen grundsätzlich im Ermessen der aufnehmenden Behörde ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- Az.: 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen ( OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 - [m. w. N.], veröffentlicht bei juris ), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Infolge dessen war dieser Beschluss gemäß § 173 VwGO i. V. m. 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO für unwirksam zu erklären ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 - [m. w. N.], veröffentlicht bei juris ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.; OVG LSA, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen, 20.02.2004 - 2 B 192/03

    Zuständigkeit, Ernennung, Beamter, hoheitsrechtliche Aufgaben, Chefarzt,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Das Ressortprinzip hindert den Antragsgegner vielmehr allenfalls, gegen den Willen eines anderen Ministeriums, diesem einen Beamten hinzuzuversetzen ( "aufgedrängte Bereicherung", in diesem Sinne: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2002 - Az.: 5 L 3/01 -, veröffentlicht bei juris; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2004 - Az.: 2 B 192/03 -, zitiert nach juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2002 - 5 L 3/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Das Ressortprinzip hindert den Antragsgegner vielmehr allenfalls, gegen den Willen eines anderen Ministeriums, diesem einen Beamten hinzuzuversetzen ( "aufgedrängte Bereicherung", in diesem Sinne: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2002 - Az.: 5 L 3/01 -, veröffentlicht bei juris; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2004 - Az.: 2 B 192/03 -, zitiert nach juris ).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 10 B 5.97

    Gewährung von Trennungsgeld aus Anlaß der Einstellung ohne Zusage der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Mit der vorbezeichneten gesetzlichen Kompetenzzuweisung und dem Ressortprinzip nach Art. 68 Abs. 2 Verf LSA wäre es vielmehr nicht vereinbar, wenn der Antragsgegner bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse sich der Verwaltungspraxis anderer Ministerien anzupassen hätte oder durch deren Ermessensrichtlinien gebunden wäre ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - Az.: 10 B 5.97 -, zitiert nach juris, betreffend Art. 68 Abs. 2 Verf LSA ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Die Anforderung der "Freigabebereitschaft" ist dabei indes in allen vergleichbaren Fällen einheitlich zu handhaben ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - Az.: 2 BvR 1992/99-, ZBR 2000, 377; vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- Az.: 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94; vgl. auch: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 93a [Seite 74] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ).
  • OVG Bremen, 12.10.2009 - 2 B 77/09

    Beförderung; Leistungsgrundsatz

  • BVerwG, 19.07.1989 - 8 C 79.87

    Vorführung zur Musterung - Erledigung der Androhung zur Musterung durch

  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BVerwG, 29.03.1993 - 6 P 19.91

    Ernennung von Beamten des Deutschen Patentamtes zu Richtern - Richter kraft

  • BVerwG, 09.10.1970 - VIII C 31.70

    Übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits durch einen zunächst

  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 58.77

    Wirkung einer ohne Anwalt abgegebenen Erledigungserklärung im Revisionsverfahren

  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 9 UE 911/04
  • VGH Bayern, 01.12.2003 - 26 N 03.1881
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12

    Freigabe eines Beamten für die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang

    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris ).

    Die Anforderung an die "Freigabebereitschaft" ist dabei indes in allen vergleichbaren Fällen einheitlich zu handhaben ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99-, ZBR 2000, 377; vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 93a [Seite 74] ).

    Nichts Anderes gilt im Wesentlichen wegen haushalterischer bzw. haushaltsrechtlicher Einschränkungen bei einer avisierten veränderten dienstherrninternen Verwendung in Gestalt der Versetzung oder Abordnung ( OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 1 L 30/12

    Erfolgloses beamtenrechtliches Beförderungsbegehren eines Richters kraft Auftrags

    Die bisherige Beschäftigungsbehörde ist rein rechtlich gesehen von der Ernennung des Beamten zum Richter kraft Auftrags nur passiv betroffen und wird davon im wesentlichen nicht mehr und nicht weniger berührt, als dies bei einem sonstigen Ausscheiden aus dem Dienst der Fall ist, auf das sie keinen rechtlichen Einfluss hat ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 29. März 1993 - 6 P 19.91 -, Buchholz 236.2 § 14 DRiG Nr. 1; OVG LSA , Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris; zudem: Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Auflage, § 14 Rn.4 ff. und § 17 Rn. 6 ).
  • VG Magdeburg, 23.06.2010 - 5 B 10/10

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Anforderungen an ein Anforderungsprofil

    Fehler im Anforderungsprofil führen daher grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, entweder nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten oder aber auf solchen von mit dem Leistungsgrundsatz nicht vergleichbarem Gewicht (dazu OVG LSA, B. v. 16.06.2010, 1 M 79/10) beruhen.
  • VG Magdeburg, 23.06.2010 - 5 B 11/10

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Anforderungen an ein Anforderungsprofil

    Fehler im Anforderungsprofil führen daher grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, entweder nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten oder aber auf solchen von mit dem Leistungsgrundsatz nicht vergleichbarem Gewicht (dazu OVG LSA, B. v. 16.06.2010, 1 M 79/10) beruhen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht