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   OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16   

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https://dejure.org/2017,5637
OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16 (https://dejure.org/2017,5637)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2017 - 1 MB 4/16 (https://dejure.org/2017,5637)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 1 MB 4/16 (https://dejure.org/2017,5637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5 Nr 10 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 68 WHG, § 12 BNatSchG
    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung; Verhältnis zu einem Flächenutzungsplan; Wirkung von Landschaftsplänen; Abwägung beim Ausschluss einer Abbaufläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung auf den betriebseigenen Flurstücken; Rücksictnahme der gemeindlichen Bauleitplanung auf die konkurrierende Fachplanung (sog. Prioritätsgrundsatz); ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung auf den betriebseigenen Flurstücken; Rücksictnahme der gemeindlichen Bauleitplanung auf die konkurrierende Fachplanung (sog. Prioritätsgrundsatz); ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung auf den betriebseigenen Flurstücken; Rücksictnahme der gemeindlichen Bauleitplanung auf die konkurrierende Fachplanung (sog. Prioritätsgrundsatz); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Eine "Planreife" nur für Teilbereiche eines solchen Plans ist wegen der angestrebten gemeindeweiten Ausschlusswirkung nicht möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, 4 C 3.02, NVwZ 2003, 1261 [bei Juris Rn. 31]).

    Die damit gegebenen - beachtlichen - Abwägungsmängel sind durch die Planerhaltungsvorschriften in §§ 214, 215 BauGB nicht überwindbar; diese Vorschriften gelten nicht für Planentwürfe; unabhängig davon sind die Abwägungsmängel auch offensichtlich und wegen des gemeindeweiten Planungsraums (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, a.a.O.) auch ergebnisrelevant.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Das nach § 21 StrWG bestehende Entscheidungsermessen muss jedenfalls in einer Konstellation - wie vorliegend -, in der das Vorhaben der Beigeladenen nur "über" die Kreuzung N...er Weg an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden werden kann, berücksichtigen, dass die Beigeladene auf eine "notwegeähnliche" Nutzung dieser Wegefläche angewiesen ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 21.10.2009, 1 A 10481/09, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2008 - 1 LB 8/08
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Ein öffentlicher Weg kann - anders ein Privatweg der Gemeinde (vgl. dazu Urt. des Senats v. 02.10.2008, 1 LB 8/08, BauR 2009, 952) - von Jedermann genutzt werden, es sei denn, die Grenzen des Gemeingebrauchs werden überschritten (§§ 20, 21 StrWG).
  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Dem Einwand der Antragstellerin, der Antragsgegner habe ihr Beteiligungsrecht gem. § 36 BauGB missachtet, ist das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss (S. 9 d. Abdr.) bereits mit überzeugenden Gründen entgegengetreten (vgl. dazu auch VGH München, Urt. v. 23.041085 8 B 83 A.3018, NVwZ 1986, 228/229).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Die Planung, die den Vorrang beansprucht, muss hinreichend verfestigt sein; bei einem Fachplanungsvorhaben - wie vorliegend - ist das in der Regel nach Auslegung der Planunterlagen der Fall (BVerwG, Beschl. v. 05.11.2002, 9 VR 14.02, NVwZ 2003, 207 ff.).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Insbesondere die Auswahl der Ausschlussflächen (Tabuzonen) muss gem. § 1 Abs. 7 BauGB von einer Abwägung getragen sein, die den gesamten Planungsraum (Gemeindegebiet) in den Blick nimmt und - schrittweise - "harte" oder "weiche" Tabuzonen ermittelt, bewertet und lokalisiert (vgl. - zur Windkraft - BVerwG, Beschl. v. 09.02.2015, 4 BN 20.14, ZfBR 2015, 489; Beschl. v. 15.09.2009, 4 BN 25.09, BauR 2010, 82; vgl. Wegner, ZUR 2015, 468/469 f.).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Der rechtlichen Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses bestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, Juris; Urt. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, BVerwGE 80, 7 ff. [bei Juris Rn. 21]).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Der rechtlichen Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses bestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, Juris; Urt. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, BVerwGE 80, 7 ff. [bei Juris Rn. 21]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Eine Schutzfunktion kommt Verfahrensvorschriften nur dann zu, wenn sie erkennbar davon ausgehen, dass ein am Verfahren zu beteiligender Dritter unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung einer behördlichen Entscheidung soll durchsetzen können (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, IV C 107.67, BVerwGE 41, 58 ff. [bei Juris Rn. 20]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss (S. 6 - 7 des Beschl.-Abdr.) den für die Entscheidung über den Antrag gem. §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO anzuwendenden Entscheidungsmaßstab zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 31.07.2015, 1 MB 14/15, ZNER 2015, 613 ff. [bei Juris Rn. 8]) angegeben; darauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 BN 20.14

    Abwägungsmangel der fehlenden Differenzierung zwischen harten und weichen

  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147

    Abgrabungsgenehmigung

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

  • BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11

    Abwägungserhebliche Auswirkung von sich in der Aufstellung befindlichen

  • VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17

    Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde

    Ihre Verbindlichkeit bedingt, dass sie sich in der jeweiligen Abwägung gegen andere Belange durchsetzen und anschließend in den Flächennutzungsplan als Darstellung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB oder in den Bebauungsplan als Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen werden (OVG Schleswig, Beschluss vom 09.02.2017 - 1 MB 4/16 - BeckOK Umweltrecht/Kleve, BNatSchG § 11 Rn. 18 [Stand: 1. Juli 2018]).
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