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   OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23 (https://dejure.org/2023,11681)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.2023 - 4 MR 1/23 (https://dejure.org/2023,11681)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - 4 MR 1/23 (https://dejure.org/2023,11681)
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    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Vollzug des erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den Bau von Überholfahrstreifen zum Ausbau einer Bundesfernstraße; Erfordernis der Planfeststellung für den Bau oder Änderung von Bundesfernstraßen; Berücksichtigen der von dem ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Anliegergebrauch Bun; Bundesstraße Bun; Emissionen Bun; Ergänzende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Die Antragstellerin hat am 31. August 2021 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 5. Juli 2021 erhoben (4 KS 3/21) und dessen Aufhebung beantragt, soweit die Auffahrt zum Grundstück "A-Straße zurückgebaut und zukünftig entfallen wird, im Rahmen des Ausbaus jeweils eine Nothaltebucht bei Baukilometer 75+424 und 76+276 errichtet werden soll, die Anbindung ihres Grundstückes an die B 404 entfällt und für den Gebäudekomplex A-Straße ein aktiver Schallschutz nicht vorgesehen ist.

    festzustellen, dass die Klage der Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin (Geschäftszeichen der Hauptsache 4 KS 3/21) insoweit aufschiebende Wirkung hat, als die Anbindung der A-Straße (Baukilometer 73 + 460) an die B 404 über die bislang vorhandene Rampe und Auffahrt zur B 404 berührt ist und insoweit die Antragsgegnerin verpflichtet ist, die Anbindung der A-Straße " (Baukilometer 73 + 460) an die B 404 über die bislang vorhandene Rampe und Auffahrt zur B 404 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache Aktenzeichen 4 KS 3/21 aufrecht zu erhalten und die Straße und Rampe in nördlicher Richtung bis zum Autobahnkreuz Bargteheide befahrbar zu halten,.

    der Antragsgegnerin aufzugeben, die Anbindung der A-Straße (Baukilometer 73 + 460) an die B 404 über die bislang vorhandene Rampe und Auffahrt zur B 404 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache Aktenzeichen 4 KS 3/21 aufrecht zu erhalten und die Straße und Rampe befahrbar zu halten und.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge aus dem Hauptsacheverfahren (4 KS 3/21) Bezug genommen.

    Der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (4 KS 3/21) gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 5. Juli 2021 (APV 26 - 553.32 - B 404 - 240) ist zulässig, aber unbegründet.

    Der Antrag auf Anordnung bzw. Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (4 KS 3/21) gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO (analog) ist nicht fristgebunden.

    Die Klage (4 KS 3/21) der Antragstellerin entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Dieser Verweis auf den Träger der Straßenbaulast ist rechtlich nicht zu beanstanden, er verstößt insbesondere nicht gegen den auf dem Verursacherprinzip beruhenden § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, juris Rn. 21).

    Für Probleme, die daraus resultieren können, dass die Straßenbaulastträger ihre Unterhaltungslast zögerlich wahrnehmen, ist das planfestgestellte Vorhaben nicht adäquat kausal (BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, juris Rn. 21).

    Das Risiko, dass die Baulastträger unter Hinweis auf ihre Leistungsfähigkeit (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 StrWG SH) die Wegeunterhaltung zurückstellen und Straßenschäden nicht unverzüglich ausbessern, ist im Übrigen von den Straßenanliegern generell hinzunehmen (BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -?, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Das Recht auf gerechte Abwägung (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG) ist nicht nur auf die Berücksichtigung subjektiver Rechtspositionen - insbesondere nicht auf das, was im Interesse eines Anliegers nach Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt ist - gerichtet, sondern erstreckt sich daneben auch auf bestimmte schutzwürdige Interessen (sog. einfache Belange), wie etwa die Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsanbindung eines Grundstücks (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 36).

    Der Anliegergebrauch als sogenannter gesteigerter Gemeingebrauch (dazu Sauthoff, NVwZ 2004, 674, 680 f. m.w.N.) garantiert die Verbindung eines Grundstückes mit dem öffentlichen Straßennetz und ermöglicht so den Kontakt des Anliegers (d. h. den Eigentümern oder Besitzern von Grundstücken oder Gebäuden, Inhabern von eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben) zu dem Straßengeschehen einschließlich des Verkehrs, d.h. die Möglichkeit des "Kontaktes nach außen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 5; Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 40; Papier/Shirvani, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG-Kommentar, 99. EL September 2022, Art. 14 Rn. 220; Wohlfarth, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht., 3. Auflage 2021, § 8a FStrG, Rn. 2).

    Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Aufrechterhaltung einer bestimmten vorteilhaften Straßenverbindung, bestehen dagegen grundsätzlich ebenso wenig wie ein Anspruch auf optimale Erreichbarkeit (BVerwG, Beschl. v. 14.01.2019 - 9 B 13.18 -, juris Rn. 3, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    So soll verhindert werden, dass in einem späten Stadium des gerichtlichen Verfahrens neuer Tatsachenvortrag erfolgt, auf den die übrigen Beteiligten und das Gericht nicht mehr angemessen reagieren können (BVerwG, Urt. v. 11.07.2019 - 9 A 13.18 -, juris Rn. 135); zum inhaltsgleichen § 18e Abs. 5 Satz 1 AEG: BVerwG, Urt. v. 03.11.2020 - 9 A 7.19 -, juris Rn. 16).

    Ein bloßes Bestreiten tatsächlicher Feststellungen der Planung oder eine lediglich wörtliche Wiederholung in der Klagebegründung ohne Würdigung des Planfeststellungsbeschlusses genügt den Begründungsanforderungen nicht, da Gegenstand der Klage der Planfeststellungsbeschluss ist (vgl. zum inhaltsgleichen § 43e Abs. 3 EnWG a.F.: BVerwG, Urt. v. 06.04.2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 37; zum inhaltsgleichen § 18e Abs. 5 Satz 1 AEG: Urt. v. 03.11.2020 - 9 A 7.19 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Der Anliegergebrauch als sogenannter gesteigerter Gemeingebrauch (dazu Sauthoff, NVwZ 2004, 674, 680 f. m.w.N.) garantiert die Verbindung eines Grundstückes mit dem öffentlichen Straßennetz und ermöglicht so den Kontakt des Anliegers (d. h. den Eigentümern oder Besitzern von Grundstücken oder Gebäuden, Inhabern von eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben) zu dem Straßengeschehen einschließlich des Verkehrs, d.h. die Möglichkeit des "Kontaktes nach außen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 5; Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 40; Papier/Shirvani, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG-Kommentar, 99. EL September 2022, Art. 14 Rn. 220; Wohlfarth, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht., 3. Auflage 2021, § 8a FStrG, Rn. 2).

    Maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 7; Urt. d. Senats v. 28.04.2016 - 4 LB 9/15 -, juris Rn. 64 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Wird jemand als Dritter durch das Vorhaben mittelbar betroffen, kann sich eine Rechtsverletzung aus einer einfachgesetzlichen Vorschrift, die dem Schutz des von dem Bauvorhaben betroffenen Dritten zu dienen bestimmt ist sowie aus der Betroffenheit in einem eigenen abwägungserheblichen Belang ergeben (Beschl. d. Senats v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, juris Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, EuGH-Vorlage v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 54).

    § 17e Abs. 5 Satz 1 FStrG ist nach seinem eindeutigen Wortlaut zwar nur auf Hauptsacheverfahren anzuwenden, wirkt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch mittelbar auf die zu treffende Interessenabwägung aus, wenn sich diese - wie hier - an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientiert und eine dortige Präklusion nach § 17e Abs. 5 Satz 1 FStrG zu berücksichtigen wäre (vgl. zum inhaltsgleichen § 6 Satz 1 UmwRG: Beschl. d. Senats v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15

    Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 7; Urt. d. Senats v. 28.04.2016 - 4 LB 9/15 -, juris Rn. 64 m.w.N.).

    Auch vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist, gewährt Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Schutz (Urt. d. Senats v. 28.04.2016 - 4 LB 9/15 -, juris Rn. 64 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.01.2019 - 9 B 13.18

    Anspruch des Eigentümers eines Gewerbegrundstücks auf unveränderten Zugang zu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Aufrechterhaltung einer bestimmten vorteilhaften Straßenverbindung, bestehen dagegen grundsätzlich ebenso wenig wie ein Anspruch auf optimale Erreichbarkeit (BVerwG, Beschl. v. 14.01.2019 - 9 B 13.18 -, juris Rn. 3, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 40).

    Nicht eine optimale, sondern nur eine nach den jeweiligen Umständen zumutbare Erreichbarkeit wird durch § 8a Abs. 6 FStrG gewährleistet (zu § 8a Abs. 4 FStrG: BVerwG, Beschl. v. 14.01.2019 - 9 B 13.18 -?, juris Rn. 3; VGH München, Urt. v. 22.02.2022 - 8 A 20.40006, 8 A 20.40007 -, juris Rn. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2010 - 1 MR 5/10
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    Der Umweg muss gegenüber der bisherigen Wegeverbindung nicht gleichwertig sein (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v 03.03.2010 - 1 MR 5/10 -, juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23
    - 7 A 2.15 u.a. -, juris Rn. 21 m. w. N.; stRspr des Senats, Urt. v. 27.02.2020.
  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

  • BVerwG, 01.04.2016 - 3 VR 2.15

    Planfeststellung; Baulärm; AVV Baulärm; VDI 2719; Planergänzung; ergänzendes

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 13.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.1994 - 1 C 10893/92

    Planfeststellungsbeschluß; Verwaltungsstreitverfahren; Umweltverträglichkeit;

  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

  • BVerwG, 29.07.2022 - 7 B 23.21

    Vorübergehende Inanspruchnahme des Grundbesitzes für die Durchführung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2020 - 4 KS 2/16

    Anspruch des Einzelnen auf Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses;

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2010 - 2 A 63/08

    Antrag eines Entwicklers und Produzenten von Brandschutzplatten auf Verlängerung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 9 B 17.08

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Anforderungen an die öffentliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Anliegergebrauch Bun; Bundesstraße Bun; Emissionen Bun; Ergänzende

    Mit Beschluss vom 24. Mai 2023 hat der Senat einen Antrag der Klägerin auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Rückbau der von ihrem Grundstück aus zu erreichenden Auffahrt auf die B 404 abgelehnt (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.05.2023- 4 MR 1/23 -, juris).

    Die Herstellung eines solchen Parallelwegs dürfte aufgrund der möglichen Betroffenheit Rechte Dritter sowie insbesondere umweltschutzrechtlicher Belange nicht durch eine schlichte Planergänzung zu regeln sein, sondern vielmehr ein ergänzendes Verfahren (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 5 FStrG, § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG) erforderlich machen und würde prozessual daher nicht zu einem Verpflichtungsausspruch führen (vgl. Beschl. des Senats v. 24.05.2023 - 4 MR 1/23 -, juris Rn. 70).

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