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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,16020
OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05.OVG (https://dejure.org/2005,16020)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.10.2005 - 8 A 10974/05.OVG (https://dejure.org/2005,16020)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Oktober 2005 - 8 A 10974/05.OVG (https://dejure.org/2005,16020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Zulassungsgründe bei einer Revision; Wirksamkeit eines Vertrags über eine freiwillige Baulandumlegung bei Übernahme der Kosten durch die Gemeinde; Angemessenheit oder Unangemessenheit der Gegenleistung ; Wegfall der Geschäftsgrundlage für den ...

  • Judicialis

    VwGO § 86; ; VwGO... § 86 Abs. 3; ; VwGO § 124a; ; VwGO § 124a Abs. 4; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; ; VwVfG § 56; ; VwVfG § 56 Abs. 1; ; VwVfG § 56 Abs. 1 S. 2; ; VwVfG § 59; ; VwVfG § 59 Abs. 2; ; VwVfG § 59 Abs. 2 Nr. 4; ; VwVfG § 60; ; BGB § 242; ; BauGB § 58; ; BauGB § 58 Abs. 1; ; BauGB § 58 Abs. 1 S. 2; ; BauGB § 58 Abs. 1 S. 4; ; BauGB § 78; ; ZPO § 227; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angemessenheit der Ausgleichszahlung bei Baulandumlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1969 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05
    Ob die Überschreitung im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG unangemessen ist, beurteilt sich stets nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2001, NVwZ 2002, 473, 475).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05
    Die Behauptung, das Verwaltungsgericht habe die höchstrichterliche Entscheidung "nicht ausreichend berücksichtigt", reicht zur Darlegung einer Divergenz hingegen nicht aus (s. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NVwZ-RR 1997, 512, 513).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05
    Soweit der Beklagte den Wegfall der Geschäftsgrundlage des als öffentlichrechtlicher Vertrag zu qualifizierenden (s. BVerwG, Urteil vom 06. Juli 1984, NJW 1985, 989) Umlegungsvertrages geltend macht, liegen die dem Zahlungsanspruch als rechtsvernichtende Einwendung entgegen zu haltenden (s. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001, NVwZ 2002, 486) Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung oder Kündigung des Vertrages gemäß § 60 VwVfG nicht vor.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05
    Soweit der Beklagte den Wegfall der Geschäftsgrundlage des als öffentlichrechtlicher Vertrag zu qualifizierenden (s. BVerwG, Urteil vom 06. Juli 1984, NJW 1985, 989) Umlegungsvertrages geltend macht, liegen die dem Zahlungsanspruch als rechtsvernichtende Einwendung entgegen zu haltenden (s. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001, NVwZ 2002, 486) Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung oder Kündigung des Vertrages gemäß § 60 VwVfG nicht vor.
  • BFH, 22.04.2005 - III B 121/04

    Terminsverlegung; Wechsel des Prozessvertreters

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05
    Der kurz vor der mündlichen Verhandlung erfolgende Anwaltswechsel ist nur dann ein solcher Grund, wenn er nicht durch die Prozesspartei verschuldet oder aus schutzwürdigen Gründen erforderlich ist (s. BFH, Beschluss vom 22. April 2005, BFH/NV 2005, 1373).
  • VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04

    Verpflichtung, einen Gesellschaftsvertrag, städtebaulichen Vertrag und Vertrag

    Die Angemessenheit setzt nicht Gleichwertigkeit oder Gleichartigkeit von Leistung und Gegenleistung, sondern lediglich deren Ausgewogenheit voraus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.10.2005 - 8 A 10974/05 -).
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