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   VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133   

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VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133 (https://dejure.org/2018,33548)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08.08.2018 - B 7 K 17.33133 (https://dejure.org/2018,33548)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08. August 2018 - B 7 K 17.33133 (https://dejure.org/2018,33548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4, § 29 Abs. 1 Nr. 5, § 71a; VwVfG § 51 Abs. 1 - Abs. 3; AufenthG § 11, § 60 Abs. 7 S. 1; EMRK Art. 3; ZPO § 264 Nr. 2
    Rechtmäßige Ablehnung eines Zweitantrags - Fehlende Anforderungen an ein ärztliches Attest

  • rewis.io

    Rechtmäßige Ablehnung eines Zweitantrags - Fehlende Anforderungen an ein ärztliches Attest

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Die als Hauptantrag in zulässigerweise erhobene Anfechtungsklage (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris; BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9/17 - juris) ist unbegründet.

    Ein erfolgloser Abschluss des in einem sicheren Drittstaat betriebenen Asylverfahrens liegt vor, wenn der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Asylantrags bzw. dieser gleichgestellten Verhaltensweisen endgültig eingestellt worden ist (BVerwG, U. v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris; VG Augsburg, B. v. 26.09.2017 - Au 4 S 17.34595 - juris).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 11.09.2007 - 10 C 17/07 - juris).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Eine Posttraumatische Belastungsstörung ist damit im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (§ 77 Abs. 1 AsylG) nicht substantiiert dargelegt, zumal zur Substantiierung einer Posttraumatischen Belastungsstörung aktuelle fachärztliche Attest notwendig und maßgeblich sind (BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21/12 - juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 18.30105

    Keine Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Diese höchstrichterliche Rechtsprechung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen nachvollzogen und Vorgaben zu den qualitativen Anforderungen an ärztliche Atteste in § 60 a Abs. 2c AufenthG gemacht (BayVGH, B.v. 24.1.2018 - 10 ZB 18.30105 - juris; B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris; VG Bayreuth, B.v. 8.8.2018 - B 7 S 18.31388 - juris).
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 21 ZB 17.30468

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Diese höchstrichterliche Rechtsprechung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen nachvollzogen und Vorgaben zu den qualitativen Anforderungen an ärztliche Atteste in § 60 a Abs. 2c AufenthG gemacht (BayVGH, B.v. 24.1.2018 - 10 ZB 18.30105 - juris; B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris; VG Bayreuth, B.v. 8.8.2018 - B 7 S 18.31388 - juris).
  • VG Bayreuth, 03.08.2017 - B 3 K 17.31531

    Anforderung an ein fachärztliches Attest im Rahmen der Prüfung

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Zum einen handelt es sich hierbei um keinen (Fach-)Arzt (vgl. § 60a Abs. 2c AufenthG und VG Bayreuth, U.v. 3.8.2017 - B 3 K 17.31531 - juris).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Weiterhin hat der Kläger die "neuen" Fluchtgrunde schon im Ansatz nicht schlüssig und glaubhaft dargelegt, was weitere Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - juris).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Die als Hauptantrag in zulässigerweise erhobene Anfechtungsklage (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris; BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9/17 - juris) ist unbegründet.
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Nach der Rechtsprechung ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris).
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 7 K 17.33133
    Der zulässige Hilfsantrag (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2017 - 1 C 9/16 - juris; Berlit, Anmerkung zum B.v. 3.4.2017 - 1 C 9/16 vom 10.7.2017, jurisPR-BVerwG, 114/2017, Anm. 1 - juris) bleibt ebenfalls ohne Erfolg.
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061

    Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer

  • VG Bayreuth, 13.03.2018 - B 7 K 17.31917

    Oromo in Äthiopien unterliegen keiner sog. "Gruppenverfolgung"

  • VG Augsburg, 26.09.2017 - Au 4 S 17.34595

    Unzulässiger Zweitantrag bei vorausgegangenem erfolglosen Asylverfahren in einem

  • VG München, 26.09.2017 - M 21 S 17.47365

    Zweitantrag nur bei feststehendem Abschluss des Asylverfahrens im Drittstaat

  • VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 7 K 19.31784

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth (Az. B 7 K 17.33133).

    Zum Verlauf der mündlichen Verhandlung wird auf die Sitzungsniederschrift und zu den weiteren Einzelheiten auf die Gerichtsakte (auch des Verfahrens B 7 K 17.33133) sowie die elektronisch übersandten Behördenakten verwiesen.

    (1) Der Kläger hat in Schweden, vor dem Bundesamt, vor verschiedenen Behandlern und Gutachtern sowie vor Gericht im Verfahren B 7 K 17.33133 und im hiesigen teilweise vollständig andere Versionen seiner Fluchtgeschichte erzählt.

  • VG Bayreuth, 05.02.2019 - B 9 K 18.31599

    Unglaubhaftes Vorbringen zum Fluchtgrund

    Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen Ausländer" das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten oder erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris; VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).

    Insbesondere ist es gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung in der Russischen Föderation mit der der Versorgung in Deutschland vergleichbar ist (vgl. zum Ganzen auch VG Bayreuth, U.v. 25.01.2018 - B 7 K 17.31917 - juris und VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).

  • VG Bayreuth, 05.02.2019 - B 9 K 17.31406

    Erfolglose Asylklage russischer Staatsangehöriger aus Tschetschenien

    Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen Ausländer" das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten oder erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris; VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).

    Insbesondere ist es gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung in der Russischen Föderation mit der der Versorgung in Deutschland vergleichbar ist (vgl. zum Ganzen auch VG Bayreuth, U.v. 25.01.2018 - B 7 K 17.31917 - juris und VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).

  • VG Bayreuth, 17.12.2018 - B 9 K 17.30330

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag wegen Einreise zur Behandlung einer

    Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen Ausländer" das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten oder erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris; VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).

    Insbesondere ist es gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung in der Russischen Föderation mit der der Versorgung in Deutschland vergleichbar ist (vgl. zum Ganzen auch VG Bayreuth, U.v. 25.01.2018 - B 7 K 17.31917 - juris und VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).

  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 19.30036

    Verfolgung als "Ältester" einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in der Russischen

    Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen Ausländer" das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten oder erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris; VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).
  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 18.32122

    Keine asylrechtlich relevante Verfolgung von Zeugen Jehovas in der Russischen

    Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen Ausländer" das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten oder erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris; VG Bayreuth, U.v. 8.8.2018 - B 7 K 17.33133 - juris).
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