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   VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714   

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VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714 (https://dejure.org/2020,50420)
VG München, Entscheidung vom 08.12.2020 - M 32 K 17.4714 (https://dejure.org/2020,50420)
VG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - M 32 K 17.4714 (https://dejure.org/2020,50420)
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  • VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979

    Erfolgloser Antrag auf (einfache) Beiladung

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Mit Schriftsatz vom 26. Januar 2018 teilte die Beklagte dem Gericht mit, dass die Beigeladene in dem bei einer anderen Kammer des Gerichts anhängigen Verfahren (M 16 K 15.4979) betreffend eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegenüber der Klägerin als Beigeladene Einsicht in die vollständige Verfahrensakte der Beklagten genommen habe.

    Dafür spreche schon die rechtswidrige Vorlage der vollständigen und ungeschwärzten Akte des Aufsichtsverfahrens zum Tarif "Presseverleger" (Az. 3601/36-4.4-...III/30) im gerichtlichem Verfahren M 16 K 15.4979, obwohl sie selbst vom (teilweisen) Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgegangen sei.

    Sie sei nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Vorlage der vom Gericht angeforderten Akten in dem gerichtlichen Verfahren M 16 K 15.4979 verpflichtet gewesen; zum damaligen Zeitpunkt war nicht mit einer Beiladung nach § 65 VwGO zu rechnen (Anm. des Gerichts: Die Beiladung im dortigen Verfahren erfolgte mit Beschluss des BayVGH v. 6.7.2017 - 22 C 17.639).

    Die Gerichtsakten der Verfahren M 16 K 15.4979 und M 16 K 19.1047 (einschließlich der vorgelegten Behördenakten) wurden beigezogen.

    Entgegen dem klägerischen Vortrag waren auch der Beklagten nicht die Kosten infolge der Aktenvorlage im gerichtlichem Verfahren M 16 K 15.4979 - und zwar unabhängig von deren rechtlichen Bewertung - aufzuerlegen.

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Ob schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, U. v. 17.3.2016 - 7 C 2/15 - juris Rn. 35).

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können." Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 17.3.2016 a.a.O. - juris Rn. 35) wurde daher unter Zugrundelegung dieser Definition der Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im IFG entsprechend dem in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) verwendeten Begriff auslegt, wenngleich § 6 Satz 2 IFG freilich anders als § 9 Abs. 1 a.E. UIG keinen Abwägungsvorbehalt enthält, sondern "abwägungsfest" ist.

    Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse ist demnach anzuerkennen, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, den "Konkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachhaltig zu beeinflussen (Wettbewerbsrelevanz)" (BVerwG, U. v. 17.3.2016 a.a.O).

  • BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19

    Bauartzulassungsverfahren; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Dateiendungen;

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    In einer jüngeren Entscheidung in einem Zwischenverfahren (vgl. § 99 Abs. 1 S. 2 3. Alt. VwGO), dem ein Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem IFG zugrunde lag, hat das BVerwG (BVerwG, B. v. 5.3.2020 - 20 F 3.19 - juris) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anhand des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen v. 18.4.2019 (GeschGehG) bestimmt, das der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Knowhows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung dient.

    Zieht man § 2 Nr. 1 GeschGehG heran, sieht sich diese Auslegung freilich bezogen auf das Merkmal des berechtigten Interesses an der Geheimhaltung einer Information (§ 2 Nr. 1 lit. c GeschGehG) der Kritik in der Literatur deshalb ausgesetzt, weil dieses Merkmal keine ausreichende Entsprechung in Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2016/943 finde, sondern lediglich im Erwägungsgrund 14 Anklang gefunden habe (Schmeding/Rosenstock, IR 2020, 214).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Das BVerfG (B. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 u. a., BVerfGE 115, 205 - juris) definiert Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als "alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge (..), die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des BVerwG die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen des Bekanntwerdens der Informationen nachvollziehbar und plausibel darzulegen (BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 7 C 12.13; BeckOK/Guckelberger, a.a.O., § 6 IFG, Rn. 30).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Der (voraussetzungslose) Informationsanspruch nach dem IFG ist nach Inhalt und Konzeption des Gesetzes nicht an bestimmte subjektive oder objektive Motivationslagen gebunden, mögen sie ggf. auch mit der grundlegenden Zielrichtung des Gesetzgebers, u.a. im Hinblick auf eine Verbesserung der Verwaltungskontrolle, nicht übereinstimmen (OVG RhPf, U. v. 29.11.2013 - 6 A 1293/13 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 9.07

    Informationsrecht - Wiederbeschaffungspflicht von Akten durch die Behörde

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Auch ist die Entscheidung des OVG-Berlin-Brandenburg (U. v. 2.10.2007 - OVG 12 B 9.07 - juris) bezogen auf ein in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betriebenes Monopolunternehmen (Berliner Stadtreinigung) nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragbar.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 3 Kart 289/06

    Bestehen von nichtoffenkundigen Tatsachen als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Die - freilich kartellrechtliche - Rechtsprechung zu sog. Monopolunternehmen lässt es dabei auch ausreichen, wenn Informationen inmitten stehen, die nicht nur einem Wettbewerber, sondern auch Lieferanten, Abnehmern oder Verbrauchern zugänglich gemacht werden, wenn deren Kenntnis für mögliche Empfänger (nicht nur für Wettbewerber) einen Vorteil in der Geschäftsbeziehung darstellt (OLG Düsseldorf, B. v. 14.3. 2007 - 3 Kart 289/06 - juris).
  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Eine solche Grenzüberschreitung ist jedoch erst dann gegeben, wenn der Verfolgung des Rechtsanspruchs offensichtlich keinerlei nachvollziehbare Motive zu Grunde liegen, sondern das Handeln des Anspruchsinhabers offenkundig und zweifelsfrei allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder einem anderen in sittenwidriger Weise Schaden zuzufügen (BeckOK/Sicko a.a.O. § 9 IFG Rn. 44-47 unter Verweis u. a. auf VGH Kassel, U. v. 24.3.2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
    Solche Streitigkeiten führen nicht gleichsam automatisch zu einem "in-camera-Verfahren" vor dem Fachsenat (vgl. BayVGH, B. v. 2.7.2013 - G 13.1 - juris unter Verweis auf BVerwG, B. v. 6.5.2013 - 20 F 12.12; B. v. 2.11.2010 - 20 F 4.10; B. v. 25.6.2010 - 20 F 1.10).
  • BVerwG, 06.05.2013 - 20 F 12.12

    Geltendmachen des Zugang zu den Dienstanweisungen für die Sachbearbeiter-Asyl und

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 5 Kart 24/16

    Befugnis der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung nicht anonymisierter

  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 5 CS 19.2150

    Beschwerde, Bescheid, Herausgabe, Amtsermittlungspflicht, Meinungsfreiheit,

  • BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96

    Erlaubnisfreier Aufenthalt; Aufenthaltsbeschränkung; Ermessensentscheidung;

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2016 - 12 N 20.15

    Zum Anspruch eines als eingetragener Verein organisierten Verbands auf Herausgabe

  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 5 BV 11.1724

    Informationszugangsrecht zum Deutschen Patent- und Markenamt

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 8 A 2429/14

    Kein Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters

  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 22 C 17.639

    Verwertungsgesellschaft als Beigeladene

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