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   VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479   

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VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479 (https://dejure.org/2019,38441)
VG München, Entscheidung vom 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479 (https://dejure.org/2019,38441)
VG München, Entscheidung vom 09. September 2019 - M 11 SN 19.2479 (https://dejure.org/2019,38441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 67 Abs. 2 S. 1, § ... 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3, § 154 Abs. 1, Abs. 3, § 162 Abs. 3, § 173 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 5, Art. 28, Art. 62; BauGB § 1 Abs. 3 u. Abs. 7, § 12, § 30 Abs. 2, § 34 Abs. 1, § 214; BauNVO § 6a, § 17, § 22 Abs. 2 S. 2,; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1
    Festsetzung eines urbanen Gebietes durch Bebauungsplan

  • rewis.io

    Festsetzung eines urbanen Gebietes durch Bebauungsplan

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Im Rahmen einer Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris Rn. 7).

    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit dem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).

    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 a. a. O).

  • VG München, 03.01.2019 - M 11 E 18.4972

    Festsetzung der Nutzung als urbanes Gebiet in Bebauungsplan

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Insoweit werde auch auf den Beschluss des Gerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eines weiteren Nachbarn vom 3. Januar 2019 (M 11 E 18.4972) verwiesen.

    In rechtlicher Hinsicht wurde insbesondere die Einhaltung der Abstandsflächen unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 3. Januar 2019 (M 11 E 18.4972) näher ausgeführt.

    Das Gericht hat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 3. Januar 2019 (M 11 E 18.4972) bereits ausgeführt, dass gegen den Bebauungsplan voraussichtlich keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen.

  • VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284

    Nachbarrechtstreit

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 3.2.2012 - 14 CS 11.2284 - juris Rn. 44) hat hierzu beispielsweise für die Konstellation "Vorhaben in MK, Nachbargrundstück in WA" ausgeführt: "[...] Dass im an das Kerngebiet angrenzenden allgemeinen Wohngebiet insofern andere Abstandsflächenvorschriften gelten (vgl. Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO), ist eine gesetzgeberische Entscheidung, die die Antragstellerin hinzunehmen hat.

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass sich das Grundstück der Antragstellerin im unbeplanten Innenbereich befindet und von einem baugebietsübergreifenden Gebietsbewahrungsanspruch nur dann ausgegangen werden kann, wenn sich aus dem Bebauungsplan ein entsprechender Wille der plansetzenden Gemeinde ermitteln lässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2012 - 14 CS 11.2284 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Gerade dies wird auch durch die von Antragstellerseite zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1999 - 4 B 128/98 - bestätigt (vgl. juris Rn. 4 a.E).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit dem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454

    Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung;

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Dies gilt insbesondere, wenn beide Gebäude - wie vorliegend der Fall - im dicht bebauten innerstädtischen Bereich liegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 9 CS 15.1115

    Nachbarrechtsbehelf; Seniorenwohn- und -pflegeheim; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kommt es in diesem Zusammenhang zudem nicht nur auf den Abstand des festgesetzten Bauraums zu ihrer Grundstücksgrenze, sondern vielmehr auf den Abstand zu ihrem Bestandsgebäude an (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris 14).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 9 ZB 18.912

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Dies gilt grundsätzlich selbst im Falle einer neu geschaffenen Einsichtnahmemöglichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 9 ZB 18.912 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Eine baurechtliche Nachbarklage kann allerdings auch dann Erfolg haben, wenn ein Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 = juris Ls. 2 bis 4 und Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VG München, 09.09.2019 - M 11 SN 19.2479
    Eine nach diesem Zeitpunkt erfolgte Änderung der Sach- und/oder Rechtslage ist nur zu berücksichtigen, wenn sie sich zugunsten des Bauherrn auswirkt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179).
  • VGH Bayern, 28.07.2011 - 15 N 10.582

    Bebauungsplan für Hotelerweiterung; Abwägungsfehler; Parkplatzlärm

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