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   VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289   

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VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289 (https://dejure.org/2020,10016)
VG München, Entscheidung vom 12.03.2020 - M 11 K 18.5289 (https://dejure.org/2020,10016)
VG München, Entscheidung vom 12. März 2020 - M 11 K 18.5289 (https://dejure.org/2020,10016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1, § 36 Abs. 2; BauNVO § 12; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1,Art. 44 Abs. 1; BayStrWG Art. 6 Abs. 2 S. 3; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; RDGEG § 3, § 5; StVG § 1 Abs. 2
    Erschließung eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich

  • rewis.io

    Erschließung eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 1 CS 19.261

    Verkehrliche Erschließung eines Wohnhauses

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Mit Beschluss vom 8. April 2019 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss auf die Beschwerde des Klägers hin abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (1 CS 19.261).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für ein Wohnbauvorhaben im Innenbereich in der Regel eine Wegbreite von mindestens 3 m erforderlich, um die Anfahrbarkeit des Baugrundstücks für Kraftfahrzeuge zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 1 CS 19.261 - juris Rn. 17; zustimmend Hirsch, IBR 2019, 396).

    Zwar hat das Beschwerdegericht im Eilverfahren zu Recht darauf hingewiesen, dass für die Sicherung der wegemäßigen Erschließung grundsätzlich nicht auf einen als Fußweg gewidmeten beschränkt-öffentlichen Weg zurückgegriffen werden kann, weil der Gemeingebrauch durch die Widmung auf die Nutzung durch Fußgänger beschränkt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 1 CS 19.261 - juris Rn. 17).

    Dies schließt ein regelmäßiges Befahren einer als Fußweg gewidmeten Fläche durch Kraftfahrzeuge aus (BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 1 CS 19.261 - juris Rn. 17; im Unterschied zum "Überfahren" vgl. VGH BW, U.v. 9.4.1992 - 5 S 1233/90 - ZfBR 1992, 239 = juris Rn. 22).

    Das Beschwerdegericht hat im Eilverfahren zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass dies nur dann in Betracht kommt, wenn keine Widmung der Fläche besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 1 CS 19.261 - juris Rn. 17).

  • VG München, 10.01.2019 - M 11 SN 18.5724

    Erfolglose Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung unter Ersetzung des

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Mit Beschluss vom 10. Januar 2019 hat das Gericht einen Eilantrag des Klägers abgelehnt (M 11 SN 18.5724).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichts- und Behördenakten in diesem sowie in den zugehörigen Verfahren M 11 SN 18.5724 und M 11 S7 19.5436 Bezug genommen.

    Wie oft der Beigeladene seine zugelassenen und verkehrstauglichen Oldtimer letztlich ausfährt, bleibt seine Sache (vgl. bereits VG München, B.v. 10.1.2019 - M 11 SN 18.5724 - juris Rn. 27).

    Belange des Denkmalschutzes sind in der Norm nicht genannt, so dass eine diesbezügliche Ersetzung des verweigerten Einvernehmens den Kläger auch nicht in seinen Rechten aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV und § 36 BauGB verletzen kann (vgl. VG Würzburg, B. v. 30.10.2013 - W 4 S 13.990 - juris Rn. 24; VG München, B.v. 10.1.2019 - M 11 SN 18.5724 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Die ausreichende Erschließung eines Vorhabens kann ausnahmsweise rechtlich gesichert sein, wenn trotz Fehlens einer Widmung eine tatsächlich vorhandene Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz über ein der Gemeinde gehöriges Wegegrundstück besteht und die Gemeinde aus Rechtsgründen dauernd gehindert ist, den Anliegerverkehr zum Baugrundstück zu untersagen (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 - BauR 1991, 55 = juris Rn. 19).

    Eine Selbstbeschränkung kann sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergeben, wenn der Weg zum Beispiel auch dem Zugang zu anderen ähnlich bebauten und genutzten Grundstücken dient, oder aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) wegen des vorangegangenen Verhaltens der Gemeinde, etwa wenn sie der Bebauung in früherer Zeit vorbehaltlos zugestimmt hat (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 - BauR 1991, 55 = juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 B 99.3111
    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Wegeverlauf in der Natur auf Grund der Angaben in der Eintragungsverfügung unbeschadet kleinerer Unklarheiten oder Unschärfen noch nachvollziehbar ist (BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 = juris Rn. 54).

    Verbleibende inhaltliche Missverständnisse oder Widersprüche der Eintragung als Allgemeinverfügung haben dabei allerdings zulasten der Straßenbaubehörde zu gehen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 = juris Rn. 56).

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Dies wäre voraussichtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen gewesen, weil maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei der Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung, die unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt worden ist, der Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2010 - 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, Rn. 32; U.v. 9.8.2016 - 4 C 5/15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 17; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562 = juris Rn. 16; B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Dies wäre voraussichtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen gewesen, weil maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei der Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung, die unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt worden ist, der Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2010 - 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, Rn. 32; U.v. 9.8.2016 - 4 C 5/15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 17; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562 = juris Rn. 16; B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879

    Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Dies wäre voraussichtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen gewesen, weil maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei der Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung, die unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt worden ist, der Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2010 - 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, Rn. 32; U.v. 9.8.2016 - 4 C 5/15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 17; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562 = juris Rn. 16; B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232

    Wohnfläche bei Spargelanbau

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Dies wäre voraussichtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen gewesen, weil maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei der Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung, die unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt worden ist, der Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2010 - 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, Rn. 32; U.v. 9.8.2016 - 4 C 5/15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 17; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562 = juris Rn. 16; B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Dies wäre voraussichtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen gewesen, weil maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei der Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung, die unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt worden ist, der Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2010 - 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, Rn. 32; U.v. 9.8.2016 - 4 C 5/15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 17; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562 = juris Rn. 16; B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19 f.).
  • VG Würzburg, 30.10.2013 - W 4 S 13.990

    Werbeanlage; Baugenehmigung; Beeinträchtigung des Ortsbildes; Belange des

    Auszug aus VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289
    Belange des Denkmalschutzes sind in der Norm nicht genannt, so dass eine diesbezügliche Ersetzung des verweigerten Einvernehmens den Kläger auch nicht in seinen Rechten aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV und § 36 BauGB verletzen kann (vgl. VG Würzburg, B. v. 30.10.2013 - W 4 S 13.990 - juris Rn. 24; VG München, B.v. 10.1.2019 - M 11 SN 18.5724 - juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1988 - 3 B 1205/87
  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

  • VGH Bayern, 27.02.2014 - 8 B 12.2268

    Befahren von Feld- und Waldwegen kann auch ohne land- oder forstwirtschaftlichen

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 81.03

    Darf Bebauungsplan Flächen für Carports vorsehen?

  • VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428

    Hobbymäßige Reparatur- und Pflegearbeiten an 13 Oldtimern sind in als Garage und

  • VGH Bayern, 07.05.2019 - 9 ZB 17.53

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 5 S 1233/90

    Festsetzung einer Gemeinschaftsgarage als Ausschlußregelung für die Bebaubarkeit

  • VG München, 10.01.2019 - M 11 SN 18.5724

    Erfolglose Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung unter Ersetzung des

    Mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2018, eingegangen bei Gericht am selben Tag, ließ der Antragsteller Klage gegen die Tekturgenehmigung vom 9. Oktober 2018 erheben (M 11 K 18.5289).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, auch diejenigen des zugehörigen Klageverfahrens M 11 K 18.5289 und die vorgelegten Behördenakten, einschließlich der Bauvorlagen, verwiesen.

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