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   VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07   

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VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07 (https://dejure.org/2007,12506)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10.10.2007 - 9 K 1389/07 (https://dejure.org/2007,12506)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 9 K 1389/07 (https://dejure.org/2007,12506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf Überlassung eines Passersatzpapiers zur Eheschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Bereitstellung eines ausländischen Passersatzpapieres gegenüber dem Standesamt zwecks Eheschließung eines sich illegal in Deutschland Aufhaltenden; Nichtbestehen des Anspruchs eines Asylbewerbes nach rechtskräftiger Entscheidung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 50 Abs. 6; AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 4; AsylVfG § 21 Abs. 5; AsylVfG § 65; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 123
    D (A), beabsichtigte Eheschließung, Schutz von Ehe und Familie, Eheschließungsfreiheit, Pass, Passkopie, Passersatzpapiere, Verwahrung, Standesamt, Herausgabe, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2001 - 13 S 542/01

    Passverwahrung für ausreisepflichtigen Ausländer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
  • VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05

    Anspruch auf Aushändigung einer Reisepasskopie gegenüber Ausländerbehörde, hier

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
    Im Übrigen folgt es bei seiner Entscheidung den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Freiburg im Beschluss vom 19.09.2005 - 1 K 1641/05 -, dass in einem vergleichbaren Fall folgende Rechtsausführungen gemacht hatte:.
  • BVerwG, 20.04.2001 - 1 B 30.01

    Anforderungen an die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
  • VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01

    Ausweisung aus dem Gebiet der BRD; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
  • VG Stuttgart, 13.02.2004 - 11 K 222/04

    Anspruch eines Ausreispflichtigen auf Herausgabe seines in Verwahrung genommenen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
  • OVG Berlin, 15.10.1999 - 8 S 37.99
    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
  • VGH Bayern, 17.06.1997 - 10 B 97.1277
    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
    Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

    Mit Beschluss vom gleichen Tag - 9 K 1389/07 - wurde der Antragsgegner verpflichtet, dem Standesamt F. eine beglaubigte Kopie des vom indischen Generalkonsulat für den Antragsteller zu 1 ausgestellten Rückreisedokuments zu übersenden.
  • VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1516/07

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung

    Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, auf gegen den Antragsteller zu 1 gerichtete aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis 16 Tage nach dem Zeitpunkt zu verzichten, zu dem die im Parallelverfahren 9 K 1389/07 ergangene Entscheidung bei Stattgabe vollzogen, bei Zurückweisung bestandskräftig, oder das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklärt ist.

    Auf einen von den Antragstellern gerichtlich gestellten Antrag wurde jedoch der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom heutigen Tage (VG Sigmaringen - 9 K 1389/07 -) verpflichtet, dem Standesamt eine Kopie des beim Antragsgegner befindlichen Ersatzpapieres zu übersenden.

    Angesichts der Nachteile, die eine Abschiebung für die Antragsteller hätte (vgl. hierzu den Beschluss im Verfahren 9 K 1389/07) ist auch ein Anordnungsgrund gegeben.

  • VG Berlin, 07.04.2008 - 16 A 39.08

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer

    Die vorläufige Herausgabe seines Passes könnte der Antragsteller hingegen nur im Wege einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO erreichen, da er insoweit die Vornahme eines Realaktes erstrebt, der in der Hauptsache nicht im Wege der Anfechtungsklage, sondern mittels einer allgemeinen Leistungsklage durchzusetzen ist (vgl. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 10. Oktober 2007, AuAS 2007, 270 ff.).
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