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   VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17.DA   

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VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17.DA (https://dejure.org/2018,2534)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 02.02.2018 - 6 L 205/17.DA (https://dejure.org/2018,2534)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 6 L 205/17.DA (https://dejure.org/2018,2534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 3 Nr 3 BauGB, § 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG, Art 14 Abs 1 GG, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO
    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der Systelios-Klinik gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Bau- und Rodungsstopp für Windpark "Stillfüssel" in der Gemarkung Wald-Michelbach abgelehnt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiberin einer Klinik kann sich auf Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm berufen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 9 B 996/11 -, Beschluss v. 28.01.2014, - 9 B 2184/13 - juris, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 152 und 158).

    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 584/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in der Nähe

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Die Antragstellerin als Betriebsinhaberin einer an den Außenbereich angrenzenden Klinik, in dem Windenergieanlagen privilegiert zulässig sind, kann unter Berufung auf ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb die Einhaltung der in der Nr. 6.1 Buchst. g) der TA Lärm vorgesehenen Immissionsrichtwerte nicht ausnahmslos verlangen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris).

    Diese für den Konflikt zwischen einem reinen Wohngebiet und dem Außenbereich entwickelten Grundsätze sind auf das Zusammentreffen eines Krankenhauses, dessen Schutzniveau nachts mit 35 dB(A) dem eines reinen Wohngebiets entspricht, mit einem privilegiert im Außenbereich zulässigen Vorhaben übertragbar (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris).

    Zum Zwecke des Ausgleichs der wechselseitigen Rücksichtnahmeverpflichtungen in Gemengelagen ist daher eine angemessene Erhöhung des Immissionsrichtwerts vorzunehmen, wobei das Maß der hinzunehmenden Beeinträchtigung von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls abhängt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris) und nicht notwendigerweise bei dem für Allgemeine Wohngebiete zulässigen nächtlichen Immissionsrichtwert von 40 dB(A) anzusetzen ist.

  • VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Hiergegen erhob die Antragstellerin am 30.01.2017 Klage, die bei dem beschließenden Gericht unter dem Az. 6 K 559/17.DA geführt wird, und hat bereits zuvor am 11.01.2017 um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Eilverfahren und zum Klageverfahren mit dem Az. 6 K 559/17.DA sowie auf den Inhalt der Behördenakten des Antragsgegners betreffend den Windpark "Stillfüssel" (Bd. 1-10) nebst sechs Ordnern Antragsunterlagen verwiesen, der Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung gewesen ist.

    II.Der Antrag nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von der Antragstellerin erhobenen Klage (Az.: 6 K 559/17.DA) gegen die der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016 für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit fünf Windkraftanlagen (WKA) ist zulässig.

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Art. 14 Abs. 1 GG gewährt keinen - auch nicht über das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - Schutz vor Veränderungen und situationsbedingten Erwerbschancen und -vorteilen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.06.1977, - 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75 -, juris Rn. 81; BVerwG, Urt. v. 01.12.1982, Az. 7 C 111.81).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn diese dem Unternehmen wirtschaftlich günstigen Gegebenheiten und Chancen auf einer bestimmten Rechtslage beruhen und die Veränderungen zur Folge haben können, dass der Gewerbebetrieb schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.06.1977, - 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75 -, juris Rn. 81; BVerwG, Urt. v. 01.12.1982, Az. 7 C 111.81).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

    Das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren in Bezug auf Vogelschutzgebiete hat einen fortgeschrittenen Stand erreicht, so dass zwischenzeitlich in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist; Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, unterliegt daher besonderen Darlegungsanforderungen (s. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris Rn. 16).

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

    Denn diese Rechtsvorschrift dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse (Artenschutz) und nicht zugleich auch dem Schutz des (privaten) Nachbarn der Anlage (s. Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2016 - 9 B 605/16 - unter Hinweis auf den Beschluss des VG Freiburg (Breisgau) vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15, juris Rn. 54 ff.).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Art. 14 Abs. 1 GG gewährt keinen - auch nicht über das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - Schutz vor Veränderungen und situationsbedingten Erwerbschancen und -vorteilen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.06.1977, - 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75 -, juris Rn. 81; BVerwG, Urt. v. 01.12.1982, Az. 7 C 111.81).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn diese dem Unternehmen wirtschaftlich günstigen Gegebenheiten und Chancen auf einer bestimmten Rechtslage beruhen und die Veränderungen zur Folge haben können, dass der Gewerbebetrieb schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.06.1977, - 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75 -, juris Rn. 81; BVerwG, Urt. v. 01.12.1982, Az. 7 C 111.81).

  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Bei der Frage der Erfolgsaussicht der Klage hat das Verwaltungsgericht nur zu prüfen, ob der der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid Vorschriften verletzt, die in dem Sinne drittschützende Wirkung entfalten, dass sich die Antragstellerin auf ihre Einhaltung berechtigt berufen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 05.10.1990, - 7 C 55.89 und 7 C 56.89 - HessVGH, Beschluss v. 31.05.1990, - 8 R 3118/89 - Beschluss v. 27.09.2004, - 2 TG 1630/04 - VG Darmstadt, Beschluss v. 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA -).

    Sie ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern kann mit Erfolg nur Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz ihrer Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002, - 9 VR 14.02 - Urteil v. 24.06.2004, - 4 C 11.03 - HessVGH, Beschluss v. 07.05.2009, - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschluss v. 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA - VG Darmstadt, Beschluss v. 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA -).

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
    Besteht indes, wie im vorliegenden Fall, eine solche aus anderem Grund (hier aufgrund der Rüge des Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb), erstreckt § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG die Antrags- und Klagebefugnis auch auf die Rüge der Verletzung von (Verfahrens-) Vorschriften des UVPG (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.12.2011 - 9 A 30/10, Juris; zur Europarechtskonformität: EuGH, Urteil v. 15.10.2015 - C-137/14, juris RdNr. 91; VG Darmstadt, Beschluss vom 09. September 2016 - 6 L 285/16.DA - betreffend die WEA "Greiner Eck").

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (vgl. VGH Ba-Wü, Urteil v. 12.03.2015 - 10 S 1169/13, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

  • BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 1233/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG Koblenz, 13.04.2017 - 4 L 86/17

    Errichtung von drei Windenergieanlagen vorläufig gestoppt

  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 2 W 39/06

    Aussetzung eines erst nach langem Zuwarten erklärten Sofortvollzugs einer

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1994 - 10 S 1017/94

    Duldung von geologischen Untersuchungen eines möglichen Abfalldeponiestandortes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 11 S 20.11

    Keine Sperrung des Mauerwegs am Westufer des Groß Glienicker Sees durch

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 8 B 1341/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

  • VG Saarlouis, 25.05.2016 - 5 K 2029/14

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

  • VG Minden, 09.12.2020 - 11 K 80/19

    Keine Intensivierung der Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg"

    vgl. offengelassen für Krankenhäuser: OVG NRW, Beschluss vom 18.08.2014 - 7 C 438/14 -, juris Rn. 36; bejahend: OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 C 584/17 -, juris Rn. 21 ff und VG Darmstadt, Beschluss vom 02.02.2018 - 6 L 205/17 -, juris Rn. 58 ff.
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