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   VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19   

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VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,39669)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,39669)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,39669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVfGHG Art. 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Art. 9; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1
    Ablehnungsgesuche wegen ungeeigneter Begründung als unzulässig verworfen

  • rewis.io

    Ablehnungsgesuche wegen ungeeigneter Begründung als unzulässig verworfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 77-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach einem Klageerzwingungsantrag

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit Schriftsatz vom 25. März 2019 hat er den Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Kersten sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R., M. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre Beschlüsse vom 20. März 2019 in den Vf. 47-VI-18 und Vf. 77-VI-18 wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.

    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.

    In den genannten Entscheidungen vom 20. März 2019 hat die kleine Besetzung des Verfassungsgerichtshofs (Art. 3 Abs. 5 VfGHG) festgestellt, dass bestimmte Mitglieder von der Entscheidung im jeweiligen Verfahren nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (Vf. 47-VI-18 und Vf. 77-VI-18), und ein Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen (Vf. 47-VI-18).

  • VerfGH Bayern, 22.10.2018 - 74-VI-17

    Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Dem Fehlen der Begründung im Sinn der genannten Bestimmungen steht es gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7).

    In diesem Fall bedarf es auch keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter (VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7 und 9 m. w. N.).

    Insbesondere ist die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich kein geeignetes Mittel, sich gegen für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (VerfGH vom 22.10.2018 -Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 80-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 04.02.2020 - 51-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    (Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft München I den beiden Strafanzeigen mit Verfügungen vom 27. März bzw. 5. April 2019 gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben und das Oberlandesgericht München einen Antrag nach § 172 StPO am 13. Mai 2019 als unzulässig verworfen hat; vgl. Vf. 51-VI-19.) Die vom Beschwerdeführer gegen die Entscheidungen angeführten Umstände könnten, selbst wenn sie zuträfen, allenfalls deren Fehlerhaftigkeit begründen, keinesfalls aber eine Strafbarkeit oder eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf die beteiligten Richter.
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 31-VI-19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 5-VI-21

    Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde unzulässig

    Dem Fehlen der Begründung im Sinn der genannten Bestimmungen steht es gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7; vom 7.11.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 5; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8).

    In diesem Fall bedarf es auch keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters (VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7 und 9 m. w. N.; vom 7.11.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 5; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit kann in einem solchen Fall unter Mitwirkung und ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richterinnen und Richter entschieden werden (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 5; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 7; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8).
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