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   VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18   

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https://dejure.org/2018,29741
VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18 (https://dejure.org/2018,29741)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2018 - 1-VI-18 (https://dejure.org/2018,29741)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2018 - 1-VI-18 (https://dejure.org/2018,29741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1; ZPO § 149, § 321a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 5, § 522 Abs. 2, § 529; VfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1; StPO § 152
    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils in einer Mietsache am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör; Benennung und Vernehmung eines Zeugen für den Beweis von entscheidungserheblichen streitigen Tatsachen i.R.d. Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Grundsätzlich kann die Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags, mit dem sich das Gericht befasst hat, einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 41).

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

    Gesichtspunkte, die erstmals mit der Anhörungsrüge vorgetragen werden, sind von vornherein ungeeignet, eine Gehörsverletzung darzulegen (VerfGH vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 46 m. w. N.; BGH vom 23.8.2016 - VIII ZR 46/15 - juris Rn. 5).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

  • LG Augsburg, 24.11.2017 - 72 S 1753/17

    Keine Aussetzung des Berufungsverfahrens bei Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 24. November 2017 Az. 072 S 1753/17, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 28. April 2017 Az. 2 C 848/15 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (mit der Maßgabe der Änderung der Entscheidung über die Kosten für die erste Instanz) zurückgewiesen wurde.

    c) Soweit der Beschwerdeführer im Schriftsatz vom 25. Januar 2018 anmerkt, dass er im Verfahren Az. 2 C 144/17 zusätzlich darauf hingewiesen habe, dass zum Zeitpunkt der Klageerhebung keine Mietrückstände für die Garage bestanden hätten, ist dies ohne Auswirkung auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren, weil die Entscheidung im Verfahren Az. 2 C 144/17 nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist und eine etwaige Nichtberücksichtigung von Vortrag im Verfahren Az. 2 C 144/17 keinen Gehörsverstoß im hier maßgeblichen Ausgangsverfahren (Az. 072 S 1753/17 und vorgehend Az. 2 C 848/15) begründen kann.

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 46/15

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Gesichtspunkte, die erstmals mit der Anhörungsrüge vorgetragen werden, sind von vornherein ungeeignet, eine Gehörsverletzung darzulegen (VerfGH vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 46 m. w. N.; BGH vom 23.8.2016 - VIII ZR 46/15 - juris Rn. 5).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2017 - 1-VI-17
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Die Verfassungsbeschwerde als ein letzter außerordentlicher Rechtsbehelf mit subsidiärem Charakter ist unzulässig, wenn eine andere Möglichkeit bestand, die gerügte Rechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH vom 19.12.2005 VerfGHE 58, 289/291; vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 45).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Ein Beschwerdeführer hat alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem als verfassungswidrig beanstandeten Verfahren entgegenzutreten (VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/295; vom 24.2.2017 -Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
    Ein Beschwerdeführer hat alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem als verfassungswidrig beanstandeten Verfahren entgegenzutreten (VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/295; vom 24.2.2017 -Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 34).
  • OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 502/02

    Vernehmung einer früheren Prozesspartei als Zeuge nach Zurücknahme der Berufung

  • KG, 04.12.1980 - 12 U 2383/80
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Soweit der Beschwerdeführer rügt, das Amtsgericht habe seinen Vortrag zur Anwendbarkeit der Art. 5 Abs. 2 und Art. 25 UN-BRK übergangen (Seiten 46 ff. der Verfassungsbeschwerde), ist ein Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV nicht erkennbar; aus diesem Grundrecht ergibt sich kein Anspruch darauf, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36; vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI-20 - juris Rn. 34).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36; vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI-20 - juris Rn. 34).

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Gesichtspunkte, die erstmals mit der Anhörungsrüge vorgetragen werden, sind von vornherein ungeeignet, eine Gehörsverletzung zu begründen (VerfGH vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 46 m. w. N.; vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 40; BGH vom 23.8.2016 - VIII ZR 46/15 - juris Rn. 5).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36).

  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    Sie macht zum einen geltend, dass im Ausgangsverfahren Beweisangebote nicht berücksichtigt worden seien, was grundsätzlich eine Verletzung des Art. 91 Abs. 1 BV begründen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67; vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 28).
  • VerfGH Bayern, 14.12.2021 - 91-VI-20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aussetzung der Vollziehung steuerrechtlicher

    Zum anderen untersagt er dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen die Parteien sich nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36; vom 8.7.2021 - Vf. 47-VI-19 - juris Rn. 27).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36; vom 8.7.2021 - Vf. 47-VI-19 - juris Rn. 27).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36; vom 8.7.2021 - Vf. 47-VI-19 - juris Rn. 27).

  • VerfGH Bayern, 17.05.2021 - 14-VI-19

    Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Nichtzulassung zum

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36).

  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 55).
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Einen Gehörsverstoß in diesem Sinn legt der Beschwerdeführer schon deshalb nicht hinreichend substanziiert dar, weil es an ausreichendem Sachvortrag dazu fehlt, was er bei früherer Information über die beabsichtigte Einschätzung einzelner Beweisergebnisse konkret vorgetragen hätte, um eine ihm günstigere Entscheidung zu erreichen, und wie dies die Entscheidung hätte beeinflussen können (vgl. VerfGH vom 15.3.2007 VerfGHE 60, 58/64; vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 36; vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI- 20 - juris Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

  • VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Anspruches auf

  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 5-VI-21

    Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde unzulässig

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