Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2000 - NotZ 1/00, NotZ 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Erneuter Erlaß eines Bescheides über die Verhängung eines Säumniszuschlags auf die Abgaben an die Ländernotarkasse zur Berichtigunng eines Fehlers nach der gerichtlichen Aufhebung des Bescheids wegen eines Ermittlungsfehlers oder Bewertungsfehlers - Verjährung eines ...
- Wolters Kluwer
Erneuter Erlaß eines Bescheides über die Verhängung eines Säumniszuschlags auf die Abgaben an die Ländernotarkasse zur Berichtigunng eines Fehlers nach der gerichtlichen Aufhebung des Bescheids wegen eines Ermittlungsfehlers oder Bewertungsfehlers - Verjährung eines ...
- BRAK-Mitteilungen
Säumniszuschlag auf Abgabe an Ländernotarkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 231; BNotO §§ 111, 113a
Säumniszuschlag auf Abgaben an die Ländernotarkasse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 14.12.1999 - DSNot 4/99
- BGH, 20.03.2000 - NotZ 1/00, NotZ 9/00
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2431
- MDR 2000, 1100
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71
Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 1/00
Für das Verwaltungsprozeßrecht ist es einhellige Meinung, daß die Aufhebung eines Verwaltungsaktes wegen eines Ermittlungs- oder Bewertungsfehlers, der im Verfahren selbst nicht ausgeräumt werden konnte, dem Erlaß eines neuen, auch inhaltsgleichen Bescheides nicht entgegensteht, der den Fehler behebt (…Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl., § 121 Rdn. 22, 27;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 121 Rdn. 21;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 121 Rdn. 10; vgl. Maetzel, DVBl. 1974, 336).
- BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02
Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Selbst eine einseitige Erklärung des Vollstreckungsgläubigers, von Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruches absehen zu wollen, ist als Vollstreckungsaufschub i.S. des § 231 Abs. 1 AO 1977 anzusehen und bewirkt folglich die Unterbrechung der Verjährung (Beschluss des Bundesgerichtshofs, Senat für Notarsachen, vom 20. März 2000 NotZ 1 und 9/00, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2431). - BGH, 02.12.2002 - NotZ 12/02
Überprüfung einer Prüfungsanordnung
bb) Die Prüfungsanordnung vom 20. September 2001 war nicht unzulässig, weil sie die Prüfung auch auf einen Zeitraum erstreckte, für den die regelmäßige Festsetzungsverjährung von vier Jahren (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO analog, vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 2000 - NotZ 1/00 und 9/00 - NJW 2000, 2431, 2432; vgl. jetzt § 18 der Abgabensatzung der Antragsgegnerin) verstrichen war.
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Rechtsprechung
| BFH, 31.03.2000 - V B 8, 9/00, V B 8/00, V B 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
UStG 1993 § 19; ; UStG i.d.F. ab 1990 § 19; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 116 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Kleinunternehmerregelung - Aussetzung der Vollziehung - Steuervergünstigung
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BFH, 31.08.1999 - V B 53/97
Richterablehnung
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Die hiergegen gerichteten, vom FG zugelassenen Beschwerden hat der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99 --Umsatzsteuer 1995-- (BFH/NV 2000, 244) und vom 11. Dezember 1997 V B 52/97 --Umsatzsteuer 1996-- (…BFH/NV 1998, 751) als unbegründet zurückgewiesen.Die Frage, ob "das legitime Ziel eines sozialen Schutzes in Verbindung mit dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staats in Form bloßer Umsatzsteuerermäßigung statt in der Anknüpfung an den Gewinn optimal verwirklicht ist", weil "die Höhe des Umsatzes im Allgemeinen keine hinreichend zuverlässige Aussage über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens erlaubt", und die Frage, ob § 19 UStG i.d.F. ab 1990 deshalb gegen Grundrechte verstoße, "weil er keine sozialpolitisch gemeinte Steuervergünstigung mehr in dem Sinne beinhaltet, wie sie zuvor seit der Einführung des MWSt-Systems zum 1.1.1968 ununterbrochen gegolten" habe, sind von der Rechtsprechung dahin geklärt, dass die Vorschrift des § 19 UStG, wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG-Beschluss in UVR 1997, 328;… BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206; in BFH/NV 1998, 751, sowie in BFH/NV 2000, 244;… vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226, und zuletzt vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245 --Verfassungsbeschwerde durch BVerfG-Beschluss vom 3. November 1999 1 BvR 1690/99 nicht zur Entscheidung angenommen--).
c) Als Verfahrensfehler macht der Kläger sinngemäß geltend, das FG habe sich zur Begründung auf die zwischen denselben Beteiligten in der Aussetzungssache ergangenen Beschlüsse des FG vom 19. März 1997 12 V 6080/96 und des BFH vom 31. August 1999 V B 53/97 und den --ebenfalls dieselben Beteiligten betreffenden-- BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1997 V B 52/97 bezogen.
- BFH, 11.12.1997 - V B 52/97
Zweck des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Die hiergegen gerichteten, vom FG zugelassenen Beschwerden hat der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99 --Umsatzsteuer 1995-- (…BFH/NV 2000, 244) und vom 11. Dezember 1997 V B 52/97 --Umsatzsteuer 1996-- (BFH/NV 1998, 751) als unbegründet zurückgewiesen.Die Frage, ob "das legitime Ziel eines sozialen Schutzes in Verbindung mit dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staats in Form bloßer Umsatzsteuerermäßigung statt in der Anknüpfung an den Gewinn optimal verwirklicht ist", weil "die Höhe des Umsatzes im Allgemeinen keine hinreichend zuverlässige Aussage über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens erlaubt", und die Frage, ob § 19 UStG i.d.F. ab 1990 deshalb gegen Grundrechte verstoße, "weil er keine sozialpolitisch gemeinte Steuervergünstigung mehr in dem Sinne beinhaltet, wie sie zuvor seit der Einführung des MWSt-Systems zum 1.1.1968 ununterbrochen gegolten" habe, sind von der Rechtsprechung dahin geklärt, dass die Vorschrift des § 19 UStG, wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG-Beschluss in UVR 1997, 328;… BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206; in BFH/NV 1998, 751, sowie in BFH/NV 2000, 244;… vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226, und zuletzt vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245 --Verfassungsbeschwerde durch BVerfG-Beschluss vom 3. November 1999 1 BvR 1690/99 nicht zur Entscheidung angenommen--).
c) Als Verfahrensfehler macht der Kläger sinngemäß geltend, das FG habe sich zur Begründung auf die zwischen denselben Beteiligten in der Aussetzungssache ergangenen Beschlüsse des FG vom 19. März 1997 12 V 6080/96 und des BFH vom 31. August 1999 V B 53/97 und den --ebenfalls dieselben Beteiligten betreffenden-- BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1997 V B 52/97 bezogen.
- BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68
Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter …
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Der Kläger macht sinngemäß geltend, das BVerfG habe sich in seinem Beschluss vom 13. Juni 1997 1 BvR 201/97 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1997, 328) nicht hinreichend mit den tragenden Grundsätzen des früheren Beschlusses des BVerfG vom 19. März 1974 1 BvR 416/68, 1 BvR 767/68, 1 BvR 779/68 (BVerfGE 37, 38, BStBl II 1974, 273) auseinander gesetzt.In dieser Sachbehandlung trete das "Ziel zutage, in der anstehenden zentralen Rechtsfrage gebotenen Existenzschutzes unter dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staates im Sinne des langjährig geltenden Rechts und des auf seiner Basis ergangenen Beschlusses ..." des BVerfG in BVerfGE 37, 38, BStBl II 1974, 273 nicht Stellung nehmen zu wollen.
- BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung - …
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Mängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO können jedoch nur mit der zulassungsfreien Revision und nicht mit der auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679;… vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71). - BVerfG, 13.06.1997 - 1 BvR 201/97
Verfassungsmäßigkeit der Umsatzbeseteuerung des Existenzminimums
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Der Kläger macht sinngemäß geltend, das BVerfG habe sich in seinem Beschluss vom 13. Juni 1997 1 BvR 201/97 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1997, 328) nicht hinreichend mit den tragenden Grundsätzen des früheren Beschlusses des BVerfG vom 19. März 1974 1 BvR 416/68, 1 BvR 767/68, 1 BvR 779/68 (BVerfGE 37, 38, BStBl II 1974, 273) auseinander gesetzt. - BFH, 28.09.1993 - V B 90/93
Berücksichtigung des Existenzminimums
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Die Frage, ob "das legitime Ziel eines sozialen Schutzes in Verbindung mit dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staats in Form bloßer Umsatzsteuerermäßigung statt in der Anknüpfung an den Gewinn optimal verwirklicht ist", weil "die Höhe des Umsatzes im Allgemeinen keine hinreichend zuverlässige Aussage über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens erlaubt", und die Frage, ob § 19 UStG i.d.F. ab 1990 deshalb gegen Grundrechte verstoße, "weil er keine sozialpolitisch gemeinte Steuervergünstigung mehr in dem Sinne beinhaltet, wie sie zuvor seit der Einführung des MWSt-Systems zum 1.1.1968 ununterbrochen gegolten" habe, sind von der Rechtsprechung dahin geklärt, dass die Vorschrift des § 19 UStG, wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG-Beschluss in UVR 1997, 328; BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206;… in BFH/NV 1998, 751, sowie in BFH/NV 2000, 244;… vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226, und zuletzt vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245 --Verfassungsbeschwerde durch BVerfG-Beschluss vom 3. November 1999 1 BvR 1690/99 nicht zur Entscheidung angenommen--). - BFH, 15.09.1998 - V B 39/98
Umsatzbelastung auch bei negativen Einkünften?
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Die Frage, ob "das legitime Ziel eines sozialen Schutzes in Verbindung mit dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staats in Form bloßer Umsatzsteuerermäßigung statt in der Anknüpfung an den Gewinn optimal verwirklicht ist", weil "die Höhe des Umsatzes im Allgemeinen keine hinreichend zuverlässige Aussage über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens erlaubt", und die Frage, ob § 19 UStG i.d.F. ab 1990 deshalb gegen Grundrechte verstoße, "weil er keine sozialpolitisch gemeinte Steuervergünstigung mehr in dem Sinne beinhaltet, wie sie zuvor seit der Einführung des MWSt-Systems zum 1.1.1968 ununterbrochen gegolten" habe, sind von der Rechtsprechung dahin geklärt, dass die Vorschrift des § 19 UStG, wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG-Beschluss in UVR 1997, 328;… BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206;… in BFH/NV 1998, 751, sowie in BFH/NV 2000, 244; vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226, und zuletzt vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245 --Verfassungsbeschwerde durch BVerfG-Beschluss vom 3. November 1999 1 BvR 1690/99 nicht zur Entscheidung angenommen--). - BFH, 04.08.1999 - VIII B 77/99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umdeutung einer unzulässigen NZB, § …
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Mängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO können jedoch nur mit der zulassungsfreien Revision und nicht mit der auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71). - BFH, 10.06.1998 - V B 103/97
Divergenz; Beschwerdefrist
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Dazu muss der Beschwerdeführer abstrakte Rechtssätze aus einer Entscheidung des BFH und abstrakte rechtliche Aussagen aus der Vorentscheidung so genau bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 V B 103/97, BFH/NV 1999, 315, m.w.N.). - BFH, 31.08.1999 - V B 20/98
Kleinunternehmerregelung
Auszug aus BFH, 31.03.2000 - V B 8/00
Die Frage, ob "das legitime Ziel eines sozialen Schutzes in Verbindung mit dem umsatzsteuerlichen Zugriff des Staats in Form bloßer Umsatzsteuerermäßigung statt in der Anknüpfung an den Gewinn optimal verwirklicht ist", weil "die Höhe des Umsatzes im Allgemeinen keine hinreichend zuverlässige Aussage über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens erlaubt", und die Frage, ob § 19 UStG i.d.F. ab 1990 deshalb gegen Grundrechte verstoße, "weil er keine sozialpolitisch gemeinte Steuervergünstigung mehr in dem Sinne beinhaltet, wie sie zuvor seit der Einführung des MWSt-Systems zum 1.1.1968 ununterbrochen gegolten" habe, sind von der Rechtsprechung dahin geklärt, dass die Vorschrift des § 19 UStG, wonach die Steuer (nur) bei den dort genannten Kleinunternehmern nicht erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG-Beschluss in UVR 1997, 328;… BFH-Beschlüsse vom 28. September 1993 V B 90/93, BFH/NV 1994, 206;… in BFH/NV 1998, 751, sowie in BFH/NV 2000, 244; vom 15. September 1998 V B 39/98, BFH/NV 1999, 226, und zuletzt vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245 --Verfassungsbeschwerde durch BVerfG-Beschluss vom 3. November 1999 1 BvR 1690/99 nicht zur Entscheidung angenommen--).
- FG Sachsen, 04.04.2019 - 4 K 1673/15
Steuerfreiheit für erzielte Umsätze als Verfahrensbeistand, als …
Insbesondere gebietet Art. 3 GG es nicht, die Umsatzsteuer über den Anwendungsbereich des § 19 UStG hinaus nicht zu erheben (…vgl. BFH-Beschluss vom 11.12.1997 V B 52/97, BFH/NV 1998, 751 ;… vom 31.08.1999 V B 53/97, BFH/NV 2000, 244 ; vom 31.03.2000 V B 8/00, BFH/NV 2000, 1369 , jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH und des BVerfG), worauf der Einwand des Klägers jedoch im Ergebnis abzielt.
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Rechtsprechung
| AG Memmingen, 12.07.2001 - L 9/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütung des Zwangsverwalters
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 37/03
Berechnung der Vergütung des Zwangsverwalters
Für einen zum Zwangsverwalter bestellten Rechtsanwalt - wie hier - wurden zwischen 60 DM (LG Gießen InVo 1999, 367; LG Göttingen Rpfleger 1999, 456, 458) und 250 DM (LG Hanau ZIP 2002, 679; LG Memmingen ZInsO 2001, 796) festgesetzt.
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