Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04   

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https://dejure.org/2004,2426
OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 (https://dejure.org/2004,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 (https://dejure.org/2004,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 (https://dejure.org/2004,2426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 63 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei einem Vortrag neuer Tatsachen im kartellrechtlichen Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen der Unverzüglichkeit einer Rüge ; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätete Angebote sind zwingend auszuschließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 567
  • VergabeR 2004, 754
  • ZfBR 2004, 610
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - Verg 36/01

    Ausnahme vom grundsätzlich beim Bieter liegenden Übermittlungsrisiko

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Soweit sie nicht nach den Vorschriften des 2. Abschnitts modifiziert werden, gelten indes alle Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A unmittelbar (vgl. auch Leinemann, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.01.2002, VergabeR 2002, 169, 173).

    Die Vergabestelle hat daher gerade im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit (§ 97 Abs. 2 GWB) von sich aus nicht die Möglichkeit, verspätete Angebote zuzulassen, weil sie ansonsten die subjektiven Rechte der Mitbieter verletzen würde, die sich an die Formvorschriften gehalten und das Angebot rechtzeitig eingereicht haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.01.2002, VergabeR 2002, 169; für den VOB-A Bereich ebenso: OLG Dresden, VergabeR 2003, 333; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, NZBau 2001, 39VÜA Baden-Württemberg, Beschl. vom 16.01.1997, 1 VÜA 6/96 in: Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, IV 2.4.; zitiert nach Noch a.a.O. § 25 Rn. 30).

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 19/02

    Zuschlagsfrist; Bindefrist; Allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle; Angebot mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).

    Die Vergabestelle hat daher gerade im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit (§ 97 Abs. 2 GWB) von sich aus nicht die Möglichkeit, verspätete Angebote zuzulassen, weil sie ansonsten die subjektiven Rechte der Mitbieter verletzen würde, die sich an die Formvorschriften gehalten und das Angebot rechtzeitig eingereicht haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.01.2002, VergabeR 2002, 169; für den VOB-A Bereich ebenso: OLG Dresden, VergabeR 2003, 333; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, NZBau 2001, 39VÜA Baden-Württemberg, Beschl. vom 16.01.1997, 1 VÜA 6/96 in: Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, IV 2.4.; zitiert nach Noch a.a.O. § 25 Rn. 30).

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Andererseits kann die Beschränkung des Prüfungsumfangs für solche Vergaberechtsverstöße nicht als sachdienlich angesehen werden, die der Beschwerdeführer erst nach dem Abschluss des Verfahrens vor der Vergabekammer, etwa durch die Gewährung erweiterter Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht oder wie vorliegend aus Presseberichten, erkennt (OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388, 392; BayObLG, Beschl. v. 28.05.2003, Verg 6/03, S. 5; Noch in: Müller-Wrede (Hrsg.), Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, 1. Auflage, § 117, Rn. 6; Jäger in: Byok/Jäger, Vergaberecht, § 117 Rn. 798).

    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Vielmehr steht es ihnen frei, zusätzlich zu verlangen, dass der betreffenden Person durch den behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 19.06.2003, C - 249/01, Slg. 2003, S. 1/6319, Rn. 18 = WuW 2003 S. 985 ff - Hackermüller; Urteil vom 12.02.2004, C - 230/02 - Grossmann Air-Service, WuW/E Verg. 921).

    Einem solchen Verständnis der Antragsbefugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB steht auch das von der Antragstellerin bemühte Urteil des EuGH vom 19.06.2003 (a.a.O. Rn. 24) nicht entgegen.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Zum anderen ist auch bei einer Auslegung der Vertragsunterlagen aus der Perspektive der Bieter unter Zugrundelegung der gebotenen verobjektivierten Sichtweise (vgl. BGH, NJW 2002, 1954 f.) die Argumentation der Antragstellerin nicht nachvollziehbar.
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH muss der öffentliche Auftraggeber jedoch im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gleichwohl dafür Sorge tragen, daß die Bedingungen der Verdingungsunterlagen, die er als zwingend eingestuft hat, eingehalten werden (EuGH, Urteil vom 28.11.2002, Rs. C-40/01, Rz. 76).
  • OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Verg 2/00

    Inhalt eines Nachprüfungsantrags und Rechtsschutzbedürfnis)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Ein solcher Vortrag verlangte die Darlegung, dass am Vergabeverfahren nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) VgV ausgeschlossene Personen mitgewirkt haben und die Verletzung des in § 16 VgV enthaltenen vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes kausal zum Ausschluss ihres Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A geführt hat und deshalb die Chancengleichheit unter den Bietern nicht mehr gewährleistet war (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. vom 10.08.2000, NZBau 2000, 534).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00

    Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • OLG Hamburg, 04.11.1999 - 1 Verg 1/99

    Teilangebot bei Gesamtausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

  • OLG Celle, 23.02.2001 - 13 Verg 3/01

    Rügepflicht

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2001 - Verg 7/01

    Geforderte Nachweise sind mit Teilnahmeantrag vorzulegen!

  • OLG Schleswig, 13.02.2001 - 6 Verg 1/01

    Prüfungsmaßstab im Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die

  • VK Hessen, 12.02.2004 - 69d-VK-01/04
  • VK Niedersachsen, 05.03.2007 - VgK-07/07
    Danach muss sich ein Bieter, der sich im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebotes eines Erfüllungsgehilfen (z. B. Deutsche Post / DHL, eines privaten Kurierdienstes oder eines sonstigen Boten) bedient, im Falle einer verspäteten Überbringung an den Adressaten dessen Verhalten gem. §§ 178, 276 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04, zitiert nach VERIS; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Thüringen, Beschluss v. 15.03.2004, Az.: 360-4003.20-006/04-J-S, bestätigt durch Beschluss des OLG Jena v. 22.04.2004, Az.: 6 Verg 2/04, zitiert nach VERIS).

    Ein Bieter hat den verspäteten Eingang des Angebotes oder Angebotsbestandteil nur dann nicht zu vertreten, wenn das Angebot so in den Machtbereich des Auftraggebers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen in zumutbarer Weise rechtzeitig hätte Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04, zitiert nach VERIS).

    Dies folgt zum einen daraus, dass sie sich als Bieterin, wie oben dargelegt, Verzögerungen seitens des beauftragten Post- und Kurierdienstes als eigenes Verschulden gem. §§ 276, 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 01.07.2002, Az.: 1 VK 31/02; Weyand, Vergaberecht, § 22 VOL/A, Rdnr. 5814; 1. VK Sachsen, Beschluss v. 29.02.2004, Az.: 1/SVK/157-03).

  • VK Niedersachsen, 27.02.2007 - VgK-07/07

    Streit über die Vergabe eines Auftrages an einen Mitbewerber; Notwendigkeit des

    Danach muss sich ein Bieter, der sich im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebotes eines Erfüllungsgehilfen (z.B. Deutsche Post / DHL, eines privaten Kurierdienstes oder eines sonstigen Boten) bedient, im Falle einer verspäteten Überbringung an den Adressaten dessen Verhalten gem. §§ 178, 276 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 , zitiert nach VERIS; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Thüringen, Beschluss v. 15.03.2004, Az.: 360-4003.20-006/04-J-S, bestätigt durch Beschluss des OLG Jena v. 22.04.2004, Az.: 6 Verg 2/04 , zitiert nach VERIS).

    Ein Bieter hat den verspäteten Eingang des Angebotes oder Angebotsbestandteil nur dann nicht zu vertreten, wenn das Angebot so in den Machtbereich des Auftraggebers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen in zumutbarer Weise rechtzeitig hätte Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 , zitiert nach VERIS).

    Dies folgt zum einen daraus, dass sie sich als Bieterin, wie oben dargelegt, Verzögerungen seitens des beauftragten Post- und Kurierdienstes als eigenes Verschulden gem. §§ 276, 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 ; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 01.07.2002, Az.: 1 VK 31/02 ; Weyand, Vergaberecht, § 22 VOL/A, Rdnr. 5814; 1. VK Sachsen, Beschluss v. 29.02.2004, Az.: 1/SVK/157-03).

  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - Verg W 18/11

    Vergabenachprüfung: Verspätete Rüge der Unmöglichkeit der Abgabe eines

    31 cc.) Erforderlich ist es jedoch, den erkannten Vergaberechtsverstoß unmittelbar und unverzüglich vor der Vergabekammer oder gegebenenfalls im Beschwerdeverfahren geltend zu machen (OLG Celle, Beschluss vom 8.3.2007, 13 Verg 2/07, zitiert nach Juris Rn 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.5.2004, 11 Verg 8/04, 9/04 und 10/04, NZBau 2004, 567, zitiert nach Juris; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 117 Rn 16; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 107 Rn 3433).

    Es widerspricht dem in § 113 Abs. 2 Satz 1 GWB für das Nachprüfungsverfahren normierten Beschleunigungsgebot, dass bei einer derartigen Sachlage das Beschwerdegericht Vorbringen überprüft, das schon vor der Vergabekammer hätte vorgebracht werden können, dort aber nicht ins Verfahren eingeführt worden ist (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.5.2004, 11 Verg 8/04, 9/04 und 10/04, NZBau 2004, 567, zitiert nach Juris Rn 38).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 40/10

    Anforderungen an die Bekanntgabe technischer Bewertungskriterien; Begriff der

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Beschl. v. 8.3.2007 - 13 Verg 2/07, VergabeR 2007, 401, 402), wonach dem Antragsteller bei im Nachprüfungsverfahren nachgeschobenen Beanstandungen in entsprechender Anwendung des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB eine unverzügliche Rüge obliege, ist in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte abzulehnen (vgl. Brandenburgisches OLG VergabeR 2007, 529, 533; OLG Schleswig ZfBR 2005, 616; OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 364; NZBau 2001, 106, 111; 155; BayObLG VergabeR 2002, 77; 2001, 438; OLG Frankfurt am Main VergabeR 2004, 754; NZBau 2002, 161; OLG Celle VergabeR 2003, 252, 253; ZVgR 1999, 158; OLG Dresden VergabeR 2001, 41; OLG Jena NZBau 2000, 350).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Eine derartige Privilegierung eines Bieters, der sich gegen eine Aufhebungsentscheidung wendet, gegenüber anderen Bietern, die sich gegen andere Entscheidungen wehren, ist weder gewollt noch mit dem europäischen und nationalen Wettbewerbsrecht vereinbar (so auch OLG Frankfurt, B. v. 11.05.2004 - 11 Verg 8/04; 11 Verg 9/04; 11 Verg 10/04).

    Darauf kommt es hier jedoch nicht entscheidend an: Hat ein Antragsteller - den gerügten Vergabeverstoß hinweggedacht - gleichwohl keine Chance darauf, den begehrten Auftrag zu erhalten, so ist er nicht antragsbefugt; denn dann kann der geltend gemachte Schaden gerade nicht auf den Vergabeverstoß zurückgeführt werden, den der Antragsteller zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens machen will (vgl. etwa OLG Frankfurt, B. v. 11.05.2004 - 11 Verg 8/04; 11 Verg 9/04; 11 Verg 10/04; 1. VK Brandenburg, B. v. 18.06.2007 - 1 VK 20/07; 2. VK Brandenburg, B. v. 19.01.2006 - 2 VK 76/05; VK Südbayern, B. v. 29.01.2007 - 39-12/06).

  • VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04

    Auftragsvergabe nach § 15 AEG: GWB anwendbar?

    Maßgebend für den Beginn der Rügefrist ist der Zeitpunkt, in dem dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt sind, aus denen sich ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler ergibt und zusätzlich eine zumindest laienhaft rechtliche Wertung des Antragstellers vorhanden ist, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2004, S. 610 ff., S. 612).

    In Bezug auf Vergaberechtsverletzungen, von denen der Antragsteller erst im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erhält, gilt, dass eine Rüge entbehrlich ist (OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, S. 267 ff., S. 270; OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2004, S. 610 ff., S. 612).

  • VK Niedersachsen, 02.03.2016 - VgK-01/16

    Verpflichtung zur Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt vor

    Allein in diesen Fällen lässt sich ausschließen, dass die Mitwirkung der voreingenommen Person einen Einfluss auf das Vergabeverfahren und die unter ihrer Beteiligung getroffenen Entscheidungen gehabt hat (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11.05.2004 - 11 Verg 8 und 9/04 = NZBau 2004, Seite 567 ff., 570, Schneider, a. a. O., § 16 VgV, Rn. 32).
  • OLG Celle, 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

    Präklusion neuen Vortrags; Angebotsausschluss wegen Vorlage der

    Nach einer teilweise vertretenen Auffassung bleibt im Beschwerdeverfahren neu vorgebrachtes Vorbringen unberücksichtigt, das schon vor der Vergabekammer hätte vorgebracht werden können, dort aber nicht ins Verfahren eingeführt worden ist; es widerspräche dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GWB, solchen Vortrag dennoch zu berücksichtigen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 10. Januar 2012 - Verg W 18/11, juris Tz. 35 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11. Mai 2004 - 11 Verg 8/04, juris Tz. 38; Hunger in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 117 GWB Rdnr. 42 a. E.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 11 Verg 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Mitglieds einer

    Erlangt ein Bieter im Nachprüfungsverfahren erstmals Kenntnis von einem Vergabeverstoß, genügt es jedenfalls, wenn er den Verstoß gegenüber der Nachprüfungsinstanz unmittelbar und unverzüglich schriftsätzlich rügt und sein Schriftsatz an die Vergabestelle weitergeleitet wird (OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 11.04.2004 - 11 Verg 08/04, 09/04 und 10/04; Byok, NJW 2006, 2076, 2081).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 11 Verg 4/09
    Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht keine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 (BGH, VergabeR 2007, 59; Senat VergabeR 2004, 754; 2007, 776; OLG Düsseldorf, Beschl.v.9.2.2009 VII Verg 66/08 m.w.N. zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21

    e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

  • OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 11 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion wegen Verstoßes gegen die

  • OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz der

  • OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 10/04

    Anwendbarkeit des § 63 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 9/04

    Anwendbarkeit des § 63 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • KG, 18.03.2010 - 2 Verg 12/09

    Schulspeisung II - Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung von Vergabebedingungen

  • VK Münster, 25.01.2006 - VK 23/05

    Anforderungen für Nebenangebote

  • VK Niedersachsen, 12.07.2011 - VgK-19/11

    Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot und Gebot der Unvoreingenommenheit bei

  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5009
BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04 (https://dejure.org/2008,5009)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04 (https://dejure.org/2008,5009)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04 (https://dejure.org/2008,5009)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 140; GG Art. 3, 138
    Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare nach § 140 Kostenordnung (KostO) mit dem Grundgesetz (GG); Beruhen der Kostenerhebung im gesamten Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf einem Wertgebührensystem; Erörterung des Gebührenzwecks ...

  • Judicialis

    KostO § 140; ; BNotO § 3; ; BNotO § 114; ; BNotO § 115; ; BNotO § 116; ; BVerfGG § 80 Abs. 2; ; GG Art. 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Kostenerhebung der baden-württembergischen Amtsnotare sei mit den Grundsätzen der Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) entwickelt habe, nicht zu vereinbaren.

    Die Unzulässigkeit ergebe sich unter anderem daraus, dass das Amtsgericht sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) stütze, eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (BVerfGE 80, 103; 85, 337) aber unterlasse.

    Das Amtsgericht erörtert die verfassungsrechtliche Problematik ausschließlich aus dem Blickwinkel des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) zu den Rückmeldegebühren nach dem baden-württembergischen Universitätsgesetz, ohne auf die im vorliegenden Fall einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebührensystemen im Justizkostenbereich einzugehen.

    Die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) behandelten Rückmeldegebühren unterscheiden sich wesentlich von den hier betroffenen Wertgebühren.

    Auch wurden mit diesen Gebühren erkennbar keine sozialen Ausgleichszwecke verfolgt (vgl. BVerfGE 108, 1 ).

    Wertgebührensysteme setzen daher komplexe Kalkulationen, Bewertungen, Einschätzungen und Prognosen voraus, bei denen die verfassungsgerichtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Gebührenbemessung nicht überspannt werden darf (vgl. BVerfGE 108, 1 ).

    Anders als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Vorlagebeschluss vom 29. Juli 1998 (ESVGH 49, S. 29), der zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) führte, setzt sich das Amtsgericht nicht mit der Zusammensetzung dieses Aufwands und seiner Aussagekraft im vorliegenden Sachzusammenhang auseinander.

    Schließlich setzt sich das Amtsgericht auch nicht damit auseinander, dass die Wertgebühren im Justizkostenbereich - anders als die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 behandelten Rückmeldegebühren - neben der Kostendeckung dem sozialen Ausgleich dienen (vgl. BVerfGE 80, 103 einerseits und BVerfGE 108, 1 andererseits).

    Der bloße Hinweis des Amtsgerichts darauf, dass ein sozialer Ausgleich nur unterhalb einer kostenorientierten Obergrenze des Gebührensatzes zulässig sei (BVerfGE 108, 1 ), lässt eine hinreichende Auseinandersetzung mit der aufgeworfenen Problematik im Kontext von Wertgebühren vermissen.

  • BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04

    Zur Kostenbemessung in Grundbuchsachen - keine Grundrechtsverletzung durch

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Das Bundesministerium der Justiz verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (BVerfGK 3, 310) zu den Gebühren in Grundbuchsachen, der die verfassungsrechtlichen Bedenken des Amtsgerichts entkräfte.

    Dem Amtsgericht ist zwar zuzugestehen, dass zum Zeitpunkt seiner Vorlage der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 betreffend die Erhebung von Grundbuchgebühren (BVerfGK 3, 310; vgl. bestätigend BVerfGE 115, 381 ) noch nicht veröffentlicht war.

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Dieser Ausgleich wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; dem folgend BVerfGK 3, 310 ; BVerfGE 115, 381 ).

    Zum einen problematisiert das Amtsgericht in diesem Zusammenhang nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Unzulässigkeit ergebe sich unter anderem daraus, dass das Amtsgericht sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) stütze, eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (BVerfGE 80, 103; 85, 337) aber unterlasse.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits zuvor in mehreren Senatsentscheidungen festgestellt, dass die im Justizkostenbereich bestehenden Wertgebührensysteme im Grundsatz nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337) .

    Dieser Ausgleich wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; dem folgend BVerfGK 3, 310 ; BVerfGE 115, 381 ).

    Schließlich setzt sich das Amtsgericht auch nicht damit auseinander, dass die Wertgebühren im Justizkostenbereich - anders als die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 behandelten Rückmeldegebühren - neben der Kostendeckung dem sozialen Ausgleich dienen (vgl. BVerfGE 80, 103 einerseits und BVerfGE 108, 1 andererseits).

  • BVerfG - 2 BvL 8/04
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Erinnerungsführer der Ausgangsverfahren haben zwischen 2000 und 2003 vor einem badischen Amtsnotar Grundstückskaufverträge beurkunden lassen, und zwar zu Kaufpreisen von 600.000 DM (2 BvL 7/04), 613.550 EUR (2 BvL 8/04) und 435.000 EUR (2 BvL 9/04).

    In den Verfahren 2 BvL 7/04 und 2 BvL 8/04 wurden außerdem Grundschuldbestellungserklärungen beglaubigt.

    Die nach §§ 36, 45, 136, 146, 150 KostO in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen betrugen einschließlich Umsatzsteuer 4.070,44 DM (2 BvL 7/04), 2.619,51 EUR (2 BvL 8/04) und 1.774,45 EUR (2 BvL 9/04).

    Den in den vorliegenden Fällen erhobenen Kosten stehe in Wahrheit nur ein "tatsächlicher Aufwand", berechnet nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Württemberg (GABl vom 18. Oktober 1995, S. 567), von 138,- EUR (2 BvL 7/04), 294, 50 EUR (2 BvL 8/04) und 101,- EUR (2 BvL 9/04) gegenüber.

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Das vorlegende Gericht muss zum einen ausführen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zu prüfenden Norm abhängt (BVerfGE 65, 265 ; 89, 329 ).

    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken dabei erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein, doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (BVerfGE 80, 96 ; 89, 329 ).

    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ).

  • BVerfG - 2 BvL 9/04
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Erinnerungsführer der Ausgangsverfahren haben zwischen 2000 und 2003 vor einem badischen Amtsnotar Grundstückskaufverträge beurkunden lassen, und zwar zu Kaufpreisen von 600.000 DM (2 BvL 7/04), 613.550 EUR (2 BvL 8/04) und 435.000 EUR (2 BvL 9/04).

    Die nach §§ 36, 45, 136, 146, 150 KostO in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen betrugen einschließlich Umsatzsteuer 4.070,44 DM (2 BvL 7/04), 2.619,51 EUR (2 BvL 8/04) und 1.774,45 EUR (2 BvL 9/04).

    Den in den vorliegenden Fällen erhobenen Kosten stehe in Wahrheit nur ein "tatsächlicher Aufwand", berechnet nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Württemberg (GABl vom 18. Oktober 1995, S. 567), von 138,- EUR (2 BvL 7/04), 294, 50 EUR (2 BvL 8/04) und 101,- EUR (2 BvL 9/04) gegenüber.

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Dem Amtsgericht ist zwar zuzugestehen, dass zum Zeitpunkt seiner Vorlage der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 betreffend die Erhebung von Grundbuchgebühren (BVerfGK 3, 310; vgl. bestätigend BVerfGE 115, 381 ) noch nicht veröffentlicht war.

    Dieser Ausgleich wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; dem folgend BVerfGK 3, 310 ; BVerfGE 115, 381 ).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Das Bundesverfassungsgericht legt in ständiger Rechtsprechung einen strengen Maßstab an die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG an, der auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts dienen soll (BVerfGE 65, 265 ).

    Das vorlegende Gericht muss zum einen ausführen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zu prüfenden Norm abhängt (BVerfGE 65, 265 ; 89, 329 ).

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken dabei erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein, doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (BVerfGE 80, 96 ; 89, 329 ).

    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Unzulässigkeit ergebe sich unter anderem daraus, dass das Amtsgericht sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) stütze, eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (BVerfGE 80, 103; 85, 337) aber unterlasse.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits zuvor in mehreren Senatsentscheidungen festgestellt, dass die im Justizkostenbereich bestehenden Wertgebührensysteme im Grundsatz nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337) .

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97

    Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05

    Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 216/05

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch

    Zur näheren Begründung schließt sich die Verfassungsbeschwerde an die Vorlagebeschlüsse des Amtsgerichts Breisach vom 30. Juni 2004 - UR II 8-10/04 (hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 7-9/04) an.
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 20.04.2007 - K 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,55257
AG Hamburg, 20.04.2007 - K 9/04 (https://dejure.org/2007,55257)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2007 - K 9/04 (https://dejure.org/2007,55257)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2007 - K 9/04 (https://dejure.org/2007,55257)
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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 01.06.2005 - O 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,48296
LG Meiningen, 01.06.2005 - O 9/04 (https://dejure.org/2005,48296)
LG Meiningen, Entscheidung vom 01.06.2005 - O 9/04 (https://dejure.org/2005,48296)
LG Meiningen, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - O 9/04 (https://dejure.org/2005,48296)
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Verfahrensgang

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