Rechtsprechung
   BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R   

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BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R (https://dejure.org/2010,1762)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R (https://dejure.org/2010,1762)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - B 1 KR 1/10 R (https://dejure.org/2010,1762)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 301 SGB 5
    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 301 SGB 5
    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung einer Krankenhausrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ohne Änderung des Gesamtabrechnungsbetrags

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung einer Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung einer Krankenhausrechnung durch den MDK ohne Änderung des Gesamtabrechnungsbetrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Aufwandspauschale bei durch falsche Kodierung verursachter MDK-Rechnungs-Prüfung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Aufwandspauschale bei durch falsche Kodierung verursachter MDK-Rechnungs-Prüfung

  • medcontroller.de (Kurzinformation)

    Aufwandspauschale und Kodierfehler

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolglose Klage eines Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwandspauschale

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 214
  • NZS 2011, 286
  • NZS 2011, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (179)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Eine dem BSG-Urteil vom 8.9.2009 (aaO) vergleichbare Konstellation liege nicht vor.

    Vor diesem Hintergrund kann ein Krankenhaus an der nachträglichen Erhöhung einer zunächst fehlerhaft zu niedrig erstellten Abrechnung gegenüber der KK gehindert sein (BSG, 1. und 3. Senat, ebenda) , ebenso wie umgekehrt Ansprüche einer KK gegen ein Krankenhaus aus Anlass der Rückzahlung zu viel gezahlter Vergütung betragsmäßig begrenzt sein können (BSG Urteil vom 8.9.2009 - B 1 KR 8/09 R - RdNr 24 , zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 vorgesehen).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    So haben der 1. und 3. Senat des BSG wiederholt ausgesprochen, dass die Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und KKn in partnerschaftlicher Weise zu gegenseitiger Rücksichtnahme nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichten und dass diese Sonderrechtsbeziehung auch wechselseitig bestehende Ansprüche begrenzen kann (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 19 RdNr 16; BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R - RdNr 10, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; kritisch Korthus, KH 2010, 49 f) .

    Es wäre gerade das Gegenteil des beschriebenen rücksichtsvollen Verhaltens, würde es das Gesetz ermöglichen, die Aufwandspauschale selbst dann zu beanspruchen, wenn eigenes Fehlverhalten des Krankenhauses - hier der Verstoß gegen die Pflicht zur korrekten Abrechnung - zu einer überflüssigen, nutzlosen Prüfung geführt hat oder wenn sich sogar der Abrechnungsbetrag im Nachhinein noch zu Lasten der KK erhöht (vgl zum "Verursacherprinzip" in einem ähnlichen Zusammenhang BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R - aaO, RdNr 16) .

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein solches Vorgehen einer KK konnte etwa durch das Bestreben motiviert gewesen sein, eigene Liquiditätsgewinne durch eine hinausgezögerte Rechnungsbegleichung zu erzielen (vgl aber zum Ausschluss von Einwendungen einer KK nach Treu und Glauben in solchen Fällen zB schon: BSGE 89, 104, 110 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2 - "Berliner Fälle" ; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 6 RdNr 13 ff; BSGE 102, 182 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15, RdNr 42).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein solches Vorgehen einer KK konnte etwa durch das Bestreben motiviert gewesen sein, eigene Liquiditätsgewinne durch eine hinausgezögerte Rechnungsbegleichung zu erzielen (vgl aber zum Ausschluss von Einwendungen einer KK nach Treu und Glauben in solchen Fällen zB schon: BSGE 89, 104, 110 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2 - "Berliner Fälle" ; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 6 RdNr 13 ff; BSGE 102, 182 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15, RdNr 42).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein solches Vorgehen einer KK konnte etwa durch das Bestreben motiviert gewesen sein, eigene Liquiditätsgewinne durch eine hinausgezögerte Rechnungsbegleichung zu erzielen (vgl aber zum Ausschluss von Einwendungen einer KK nach Treu und Glauben in solchen Fällen zB schon: BSGE 89, 104, 110 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2 - "Berliner Fälle" ; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 6 RdNr 13 ff; BSGE 102, 182 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15, RdNr 42).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein Anspruch auf Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V setzt deshalb ua voraus, dass die Behandlung notwendig bzw erforderlich war (vgl dazu und zu den sich daraus ergebenden Anforderungen näher nur: BSG - Großer Senat - BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, RdNr 15 ff, 27 ff) .
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R

    Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Das LSG-Urteil stehe auch nicht in Einklang mit dem Urteil des BSG vom 8.9.2009 - B 1 KR 11/09 R (zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 109 Nr. 19 vorgesehen) , wonach das Verhältnis zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen (KKn) durch gegenseitige Rücksichtnahmepflichten geprägt sei.
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R

    Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Dieser enge Zusammenhang stellt keine auf die Krankenhausversorgung beschränkte Besonderheit dar, vielmehr findet sich Ähnliches auch zB bei den Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen nach §§ 106, 106a SGB V im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (zur Verklammerung vertragsärztlicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit den Leistungsansprüchen der Versicherten vgl zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 16 ff; BSG MedR 2010, 276) .
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Dieser enge Zusammenhang stellt keine auf die Krankenhausversorgung beschränkte Besonderheit dar, vielmehr findet sich Ähnliches auch zB bei den Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen nach §§ 106, 106a SGB V im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (zur Verklammerung vertragsärztlicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit den Leistungsansprüchen der Versicherten vgl zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 16 ff; BSG MedR 2010, 276) .
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 29/09 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Aufwandspauschale an Krankenhäuser wegen

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    a) Das Vorgehen der KKn nach § 275 SGB V hat seinen Ursprung darin, dass es zu den elementaren Aufgaben einer KK gehört, auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 3, § 12 SGB V) Acht zu nehmen, welches uneingeschränkt auch im Bereich des Leistungserbringungsrechts gilt (§ 70 Abs. 1 SGB V; vgl auch BSG Urteil vom 22.6.2010 - B 1 KR 29/09 R) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

    Sie zielt nur auf die Einschränkung von solchen Prüfungen ab, die KKn ohne berechtigten Anlass, ggf gar durch "missbräuchliche" Prüfungsbegehren eingeleitet haben, nicht aber zB auf Verfahren, zu denen es durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses gekommen ist (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 21).

    Hierbei muss die KK den MDK wegen einer Auffälligkeit gezielt beauftragt haben, eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben mit dem Ziel, in Verfolgung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einer Verminderung der Vergütung zu gelangen, dh eine Verminderung des (möglicherweise) vom Krankenhaus zu hoch angesetzten Abrechnungsbetrages zu erreichen (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13) .

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Es obliegt den Krankenkassen, gerade diese Voraussetzungen zu überprüfen und hierzu ggf den MDK einzuschalten (vgl zu diesem Zusammenhang eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 19; Urteil des erkennenden Senats vom 16.5.2012, SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 RdNr 10) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 24/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung durch MDK -

    Sie zielt nur auf die Einschränkung von solchen Prüfungen ab, die KKn ohne berechtigten Anlass, ggf gar durch "missbräuchliche" Prüfungsbegehren eingeleitet haben, nicht aber zB auf Verfahren, zu denen es durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses gekommen ist (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 21).

    Hierbei muss die KK den MDK wegen einer Auffälligkeit gezielt beauftragt haben, eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben mit dem Ziel, in Verfolgung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) zu einer Verminderung der Vergütung zu gelangen, dh eine Verminderung des (möglicherweise) vom Krankenhaus zu hoch angesetzten Abrechnungsbetrages zu erreichen (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13) .

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Rechtsprechung
   BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7746
BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D (https://dejure.org/2010,7746)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D (https://dejure.org/2010,7746)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2010 - B 1 KR 1/10 D (https://dejure.org/2010,7746)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142a Abs 4 S 1 SGG, § 197a Abs 1 S 1 Halbs 1 SGG, § 1 GKG 2004, § 63 Abs 1 GKG 2004, Anl 1 Teil 7 GKG 2004
    Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher Streitigkeit - Vorlage an das BSG gem § 142a Abs 4 S 1 SGG - Teilentscheidung - Gerichtskosten - Fehlen streitwertabhängiger Gebührentatbestände - keine Streitwertfestsetzung - Analogieverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für sofortige Beschwerden in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher Streitigkeit - Vorlage an das BSG gem § 142a Abs 4 S 1 SGG - Teilentscheidung - Gerichtskosten - Fehlen streitwertabhängiger Gebührentatbestände - keine Streitwertfestsetzung - Analogieverbot

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher Streitigkeit - Vorlage an das BSG gem § 142a Abs 4 S 1 SGG - Teilentscheidung - Gerichtskosten - Fehlen streitwertabhängiger Gebührentatbestände - keine Streitwertfestsetzung - Analogieverbot

  • rechtsportal.de

    GKG § 1; GKG § 63; GWB § 116; SGG § 142a Abs. 4
    Streitwertfestsetzung für sofortige Beschwerden in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialgerichtsbarkeit - Keine Gebühren bei sofortigen Beschwerden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 777
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D

    Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme

    Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
    Das LSG will nun einen Streitwert nach dem GKG festsetzen, sieht sich darin aber durch die Rechtsprechung des BSG gehindert (SozR 4-1500 § 142a Nr. 2) und hat die Sache deshalb dem BSG vorgelegt (Beschluss vom 3.5.2010).

    Entgegen der Rechtsauffassung des vorlegenden LSG hält der erkennende Senat daran fest, dass nach der vom Gesetzgeber trotz erheblicher Gebührenausfälle nicht geänderten Rechtslage für sofortige Beschwerden in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit keine streitwertabhängigen Gerichtsgebühren anfallen (BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 2 Leitsatz 5) und deshalb eine Festsetzung des Streitwerts nach dem GKG zu unterbleiben hat.

    Abgesehen vom Gebührentatbestand 7504 der Anlage 1 zum GKG können Gerichtsgebühren für sofortige Beschwerden nach § 142a SGG nicht erhoben werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage im GKG fehlt und eine analoge Anwendung anderer Kostenvorschriften zu Lasten der Beteiligten ausscheidet (vgl BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 2 RdNr 18 mwN) .

    Es widerspräche dem aus § 1 GKG abzuleitenden Analogieverbot im Kostenrecht (vgl BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 2 Leitsatz 5 und RdNr 18 mwN) , dennoch von streitwertabhängigen Gebührentatbeständen im Rahmen der Verfahren nach § 142a SGG auszugehen.

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
    Zutreffend hat das LSG zudem darauf hingewiesen, dass diese Auslegung des § 142a Abs. 4 Satz 1 SGG in der Sache mit der Rechtsprechung des BGH zu § 124 Abs. 2 GWB übereinstimmt (BGH WRP 2008, 1563, RdNr 5) .
  • BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09

    Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004

    Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
    Ebenso wenig, wie aus § 202 SGG über den Wortlaut der Norm hinaus eine Verweisung auf die Gebührentatbestände für sofortige Beschwerden in Vergaberechtssachen vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeleitet werden kann (vgl BVerfG PharmR 2010, 360 ff) , ist dies durch eine Auslegung des § 116 Abs. 1 und 2 GWB über seinen Wortlaut hinaus zulässig.
  • BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D

    Kostentragung für ein vergaberechtliches Vollstreckungsverfahren aus dem Bereich

    Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gilt in Verfahren der sofortigen Beschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich das SGG, soweit nicht § 142a SGG speziell auf Regelungen des GWB verweist (vgl BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 3 RdNr 8; Hauck in Hennig, SGG, Stand April 2010, § 142a RdNr 7).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A

    Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 49/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags bei sicherheitsrelevanten Gewerken

    Im Hinblick auf § 1 Abs. 1 S. 1 GKG kann eine Gebührenerhebung nicht auf die analoge Anwendung einer Kostenvorschrift gestützt werden (vgl. BSG NZBau 2010, 777).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in

    Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • LSG Sachsen, 09.03.2015 - L 8 AS 951/13

    Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs -

    Dies überzeugt nicht zuletzt deshalb, weil ein zusätzlicher Gebührenanfall des Rechtsanwalts immer auch mit einer Verkürzung der Rechtspositionen des Auftraggebers der anwaltlichen Dienstleistung einhergeht, der sich einer zusätzlichen Forderung ausgesetzt sieht (vgl. grundsätzlich zum deshalb auf § 1 GKG gründenden Analogieverbot im Kostenrecht: BSG, Beschluss vom 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D - juris RdNr. 6; ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09 - juris RdNr. 19), selbst wenn dies bei einem - wie hier - im Wege der PKH beigeordneten Anwalts nur eingeschränkt gilt, da Ansprüche des Anwalts gegenüber der Mandantschaft suspendiert sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • OLG Celle, 05.07.2012 - 2 W 174/12

    Kostenfreiheit der Anhörungsrüge im Verfahren nach dem Gerichtskostengesetz

    Für Gerichtskosten gilt ein Analogieverbot (vgl. BSG NZBau 2010, 777).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen

    Denn in einem Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 142a SGG, um das es sich vorliegend handelt, fallen nach dem maßgeblichen Teil 7 der Anlage 1 zum GKG keine Gebühren an, die streitwertabhängig wären (BVerfG, Beschluss vom 20.4.2010, 1 BvR 1670/09; BSG, Beschluss vom 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D, NZBau 2010, 777; jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 14.01.2016 - L 15 SF 27/14

    Keine analoge Anwendung der Gebührenermäßigung gem. Nr. 7111 Nr. 1a KV GKG bei

    Sofern der Beschluss des BGH vom 22.02.2006, Az.: RiZ (R) 1/05, und die diesen Beschluss inhaltlich aufgreifenden, zeitlich nachfolgenden Beschlüsse (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12.03.2007, Az.: II ZR 19/05BSG; BSG, Beschlüsse vom 01.09.2009, Az.: B 1 KR 1/09 D, und vom 07.09.2010, Az.: B 1 KR 1/10 D) den Eindruck erwecken, dass die fehlende Analogiefähigkeit auch mit dem Vorbehalt des Gesetzes begründet worden ist, kann sich der Senat dieser Begründung nicht anschließen.
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Rechtsprechung
   BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B   

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BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B (https://dejure.org/2010,45577)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B (https://dejure.org/2010,45577)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - B 1 KR 1/10 B (https://dejure.org/2010,45577)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Koblenz - S 5 KR 568/06
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KR 36/09
  • BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
    Der Kläger erkennt zwar, dass § 133 SGB V nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 85, 110 = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4) die Vergütung von Krankentransporten abschließend regelt mit der Folge, dass - abgesehen von hier nicht betroffenen Notfällen - kein Vergütungsanspruch ohne vertragliche Grundlage besteht.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
    4 1. Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt nämlich, wenn ihre Beantwortung nach der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt, die Frage also "ge- klärt" ist (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
    4 1. Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
    4 1. Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt nämlich, wenn ihre Beantwortung nach der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt, die Frage also "ge- klärt" ist (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 1 KR 1/10 B
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann dennoch klärungsbedürftig sein, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, Leits 1 und S 19 mwN), was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist.
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Rechtsprechung
   BSG, 26.03.2010 - B 1 KR 1/10 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,48221
BSG, 26.03.2010 - B 1 KR 1/10 BH (https://dejure.org/2010,48221)
BSG, Entscheidung vom 26.03.2010 - B 1 KR 1/10 BH (https://dejure.org/2010,48221)
BSG, Entscheidung vom 26. März 2010 - B 1 KR 1/10 BH (https://dejure.org/2010,48221)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 81 KR 2772/06
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 629/07
  • BSG, 26.03.2010 - B 1 KR 1/10 BH
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus BSG, 26.03.2010 - B 1 KR 1/10 BH
    Das LSG hat vielmehr eingehend unter Würdigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (insbesondere BSG, Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 78/08 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-1200 § 66 Nr. 5 vorgesehen) begründet, warum die Leistungsklage unzulässig ist.
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 17.12.2010 - L 1 KR 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,47785
LSG Hamburg, 17.12.2010 - L 1 KR 1/10 (https://dejure.org/2010,47785)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2010 - L 1 KR 1/10 (https://dejure.org/2010,47785)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - L 1 KR 1/10 (https://dejure.org/2010,47785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 21 KR 1143/08
  • LSG Hamburg, 17.12.2010 - L 1 KR 1/10
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Rechtsprechung
   BSG, 19.02.2010 - B 1 KR 1/10 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,44882
BSG, 19.02.2010 - B 1 KR 1/10 S (https://dejure.org/2010,44882)
BSG, Entscheidung vom 19.02.2010 - B 1 KR 1/10 S (https://dejure.org/2010,44882)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - B 1 KR 1/10 S (https://dejure.org/2010,44882)
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Volltextveröffentlichung

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