Rechtsprechung
BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 28 Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 266a Abs. 1 StGB; § 283 Abs. 1 und 2 StGB; § 52 StGB; § 370 AO; § 168 AO
Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, Verhältnis zum Bankrott); Bankrott (Schuldnereigenschaft als besonderes persönliches Merkmal; Konkurrenzen: Rechtsgut, Verhältnis zum Betrug); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 158 Abs 1 S 3 AO, § 168 S 2 AO, § 370 AO
Steuerhinterziehung: Taterfolg bei unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldung - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 263 StGB, § 11 ff. InsO, § 13 Abs. 1 Satz 7 InsO, § 4 InsO, § 138 ZPO, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 168 AO, § 168 Satz 2 AO, § 370 AO, § 353 Abs. 2 StPO, § 283 Abs. 1, 2 StGB, § 28 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen Bankrotts in Tateinheit mit Betrug; Prozessbetrug als Unterfall des Dreiecksbetruges; Eintritt des Taterfolgs der Steuerverkürzung bei Steueranmeldungen; Berechnung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge; Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Taterfolg bei unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Bankrotts in Tateinheit mit Betrug; Prozessbetrug als Unterfall des Dreiecksbetruges; Eintritt des Taterfolgs der Steuerverkürzung bei Steueranmeldungen; Berechnung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge; Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...
- rechtsportal.de
Schuldspruch wegen Bankrotts in Tateinheit mit Betrug; Prozessbetrug als Unterfall des Dreiecksbetruges; Eintritt des Taterfolgs der Steuerverkürzung bei Steueranmeldungen; Berechnung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge; Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Steuervergütung aus der Umsatzsteuervoranmeldung - und die Steuerhinterziehung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankrott, Betrug - und die Frage der Tateinheit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beitragsvorenthaltung - und die Gesamtstrafenbildung mit einer früheren Verurteilung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beitragsvorenthaltung - und die notwendigen Feststellungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Stade, 12.05.2016 - 500 KLs 21/15
- BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16
Papierfundstellen
- StV 2019, 49 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
Zwar genügt die Darlegung der Berechnungsgrundlagen im Urteil den Anforderungen, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 266a StGB stellt (…vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 25;… zu § 370 AO Urteil vom 7. Februar 2019 - 1 StR 485/18 Rn. 4; jeweils mwN).dd) Der Schuldspruch ist von dem Rechtsfehler nicht berührt, weil der Senat ausschließen kann, dass sich die fehlerhafte Berechnung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge dergestalt auf die Verwirklichung des Tatbestandes ausgewirkt hat, dass dieser entfällt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 21 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 28).
- BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16
Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von …
Deswegen war das Landgericht befugt, auf das Vorhandensein einer aktiven Firewall indiziell zu schließen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NStZ 2014, 318; vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16, ZInsO 2018, 324), zumal da individuelle Leistungsmotive insoweit keine Rolle spielten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375). - BGH, 25.10.2017 - 2 StR 50/17
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu …
Dem Tatgericht obliegt es, Feststellungen zur Arbeitgebereigenschaft des Angeklagten zu treffen sowie die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 mwN).
- BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20
Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender …
Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22 …und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4). - BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
Steuerhinterziehung (Vollendung durch Steuerverkürzung; Vollendung im Falle der …
Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16, Rn. 22). - BGH, 20.09.2018 - 1 StR 512/17
Umsatzsteuerhinterziehung (Erfolgsdelikt: Erfolgseintritt bei Steueranmeldung)
Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22, wistra 2018, 257 …und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4, NStZ-RR 2018, 141).