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   OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01   

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OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01 (https://dejure.org/2003,10768)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.03.2003 - 1 U 671/01 (https://dejure.org/2003,10768)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. März 2003 - 1 U 671/01 (https://dejure.org/2003,10768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungs- und Belehrungspflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Mitverschulden des Mandanten durch fehlerhafte Auszahlung an die Gegenseite; Fahrlässige Verletzung einer Belehrungspflicht; ...

  • Judicialis

    ZPO § 6; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BNotO § 14; ; BNotO § 14 Abs. 1; ; BNotO § 19; ; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 3; ; BNotO § 23; ; BNotO § 24; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 254; ; BGB § 839 III; ; GKG § 14; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Notars wegen Verletzung von Aufklärungs- und Belehrungspflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Pflichten bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast, auch wenn ihm damit der Beweis negativer Tatsachen aufgebürdet werde (BGH NJW 1985, 264 m.w.N.; BGH NJW 1986, 2570; BGH NJW 1987, 1322; Borgmann-Haug, Anwaltshaftung, 2. Aufl., S. 246, 247).

    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (BGH NJW 1986, 2570; BGH NJW 1987, 1322).

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast, auch wenn ihm damit der Beweis negativer Tatsachen aufgebürdet werde (BGH NJW 1985, 264 m.w.N.; BGH NJW 1986, 2570; BGH NJW 1987, 1322; Borgmann-Haug, Anwaltshaftung, 2. Aufl., S. 246, 247).

    Auch der Charakter der Rechtsbeziehung zwischen dem Mandanten und dem Anwalt bzw. Notar als Vertrauensverhältnis verlangt keine Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1985, 264).

  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84

    Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast, auch wenn ihm damit der Beweis negativer Tatsachen aufgebürdet werde (BGH NJW 1985, 264 m.w.N.; BGH NJW 1986, 2570; BGH NJW 1987, 1322; Borgmann-Haug, Anwaltshaftung, 2. Aufl., S. 246, 247).

    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (BGH NJW 1986, 2570; BGH NJW 1987, 1322).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1982 - 18 U 248/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Diese betreuende Belehrungspflicht entfällt erst dann, wenn der Notar mit Sicherheit annehmen kann, dass die Vertragsparteien die sich für sie ergebenden Gefahren erkennen; bereits Zweifel des Notars, ob dies der Fall ist, geben Anlass zu der erforderlichen Belehrung (OLG Düsseldorf DNotZ 1983, 55).

    Freiwillige Leistungen Dritter, wie sie der Beklagte vorliegend behauptet, lassen den Schadenersatzanspruch des Geschädigten grundsätzlich unberührt, da sie in der Regel nicht den Schädiger entlasten, sondern dem Geschädigten zu Gute kommen sollen (DNotZ 1983, 55, 58).

  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Müssen aber längere und schwierige Prozesse geführt werden, um einen rechtlich zweifelhaften Anspruch gegen einen im Streitfall zudem noch sich in schlechter Vermögenslage befindlichen Dritten durchzusetzen, so braucht sich der Geschädigte nicht auf eine derart unsichere Möglichkeit verweisen zu lassen (BGH WM 1995, 64, BGH WM 1986, 2071, Rinsche, a.a.O., II 251).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 84/92

    Belehrungspflicht bei Absicherung eines Wegerechts durch Grunddienstbarkeit -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Dabei ist grundsätzlich für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die anderweitige Ersatzmöglichkeit bestehen muss, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Klage gegen den Notar abzustellen (RGZ 100, 128; BGH WM 1993, 1896; Rinsche, a.a.O., II 253).
  • BGH, 09.11.1995 - IX ZR 161/94

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei Verhandlungen über den Abschluß eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Entscheidend ist dabei nicht, ob gegen einen anderen ein Rechtsanspruch auf Ersatz des Schadens besteht, sondern ob tatsächlich ein Ausgleich zu erlangen ist (BGH WM 1996/2071); ein begründeter Anspruch gegen einen vermögenslosen Dritten, von dem tatsächlich nichts "zu holen" ist, kann demnach die Haftung des Notars nicht ausschließen.
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 8/91

    Belehrung der Miteigentümer bei lastenfreiem Grundstücksverkauf trotz Belastung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Ohne die Amtspflichtverletzungen des Beklagten - nach der Rechtsprechung gilt die tatsächliche Vermutung, dass sich der Beteiligte auch "beratungsgemäß" verhalten hätte (BGH WM 1992, 527; WM 1990, 1161, Rinsche, a.a.O., II 219) - hätte die Klägerin lastenfreies Eigentum an dem Miteigentumsanteil durch Zahlung eines Kaufpreises von 238.000 DM erworben.
  • BGH, 22.03.1990 - IX ZR 128/89

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Sicherheitsleistung der vertretenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Ohne die Amtspflichtverletzungen des Beklagten - nach der Rechtsprechung gilt die tatsächliche Vermutung, dass sich der Beteiligte auch "beratungsgemäß" verhalten hätte (BGH WM 1992, 527; WM 1990, 1161, Rinsche, a.a.O., II 219) - hätte die Klägerin lastenfreies Eigentum an dem Miteigentumsanteil durch Zahlung eines Kaufpreises von 238.000 DM erworben.
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
    Über diese sich aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG ergebenden Pflichten hinaus trifft den Notar nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1978, 219; VersR 1976, 730; NJW, 1971, 1363; VersR 1961, 349; LM, § 17 BeurkG-Nr. 8), im Rahmen der in § 17 Abs. 1 Satz 2 BeurkG bzw. nach neuerer BGH-Rechtsprechung in § 14 Abs. 1 BNotO niedergelegten allgemeinen Betreuungspflicht auch die Verpflichtung, dann, wenn es sich um geschäftsunerfahrene Parteien handelt und einer Partei durch die beabsichtigte zu beurkundende Vereinbarung ein wirtschaftlicher Schaden droht, dessen sie sich erkennbar nicht bewusst ist, auf die Möglichkeit der Schädigung hinweisen und darüber zu belehren, wie diese mögliche Schädigung vermieden werden könnte.
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des

  • BGH, 20.09.1977 - VI ZR 180/76

    Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Verletzung von Notaramtspflichten -

  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64

    Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 215/59

    Verletzung der Amtspflicht eines Notars bei Mitwirkung an einem gescheiterten

  • RG, 15.10.1920 - III 136/20

    Bestimmung des Zeitpunktes anderweitiger Ersatzhaftung im Rahmen einer

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01 - 154   

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https://dejure.org/2002,9200
OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01 - 154 (https://dejure.org/2002,9200)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.03.2002 - 1 U 671/01 - 154 (https://dejure.org/2002,9200)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. März 2002 - 1 U 671/01 - 154 (https://dejure.org/2002,9200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Belehrung durch den beurkundenden Notar; Ausschluß von Risiken aufgrund von Vorleistungen

  • ibr-online

    Notarrecht - Beratungspflicht des Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1399
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast, auch wenn ihm damit der Beweis negativer Tatsachen aufgebürdet werde (BGH NJW 1985, 264 m. w. N.; BGH NJW 1986, 2570 ; BGH NJW 1987, 1322 ; Borgmann-Haug, Anwaltshaftung, 2. Aufl., S. 246, 247), Bei dem Beweis sogenannter negativer Tatsachen - hier die Unterlassung ordnungsgemäßer Belehrung - ändert sich an den allgemeinen Beweisregeln nichts.

    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (BGH NJW 1986, 2570 ; BGH NJW 1987, 1322).

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast, auch wenn ihm damit der Beweis negativer Tatsachen aufgebürdet werde (BGH NJW 1985, 264 m. w. N.; BGH NJW 1986, 2570 ; BGH NJW 1987, 1322 ; Borgmann-Haug, Anwaltshaftung, 2. Aufl., S. 246, 247), Bei dem Beweis sogenannter negativer Tatsachen - hier die Unterlassung ordnungsgemäßer Belehrung - ändert sich an den allgemeinen Beweisregeln nichts.

    Auch der Charakter der Rechtsbeziehung zwischen dem Mandanten und dem Anwalt bzw. Notar als Vertrauensverhältnis verlangt keine Umkehr der Beweislast (BGH NJW 1985, 264 ).

  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84

    Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast, auch wenn ihm damit der Beweis negativer Tatsachen aufgebürdet werde (BGH NJW 1985, 264 m. w. N.; BGH NJW 1986, 2570 ; BGH NJW 1987, 1322 ; Borgmann-Haug, Anwaltshaftung, 2. Aufl., S. 246, 247), Bei dem Beweis sogenannter negativer Tatsachen - hier die Unterlassung ordnungsgemäßer Belehrung - ändert sich an den allgemeinen Beweisregeln nichts.

    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (BGH NJW 1986, 2570 ; BGH NJW 1987, 1322).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1982 - 18 U 248/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Diese betreuende Belehrungspflicht entfällt erst dann, wenn der Notar mit Sicherheit annehmen kann, dass die Vertragsparteien die sich für sie ergebenden Gefahren erkennen; bereits Zweifel des Notars, ob dies der Fall ist, geben Anlass zu der erforderlichen Belehrung (OLG Düsseldorf DNotZ 1983, 55).

    Freiwillige Leistungen Dritter, wie sie der Beklagte vorliegend behauptet, lassen den Schadensersatzanspruch des Geschädigten grundsätzlich unberührt, da sie in der Regel nicht den Schädiger entlasten, sondern dem Geschädigten zu Gute kommen sollen (DNotZ 1983, 55, 58).

  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Müssen aber längere und schwierige Prozesse geführt werden, um einen rechtlich zweifelhaften Anspruch gegen einen im Streitfall zudem noch sich in schlechter Vermögenslage befindlichen Dritten durchzusetzen, so braucht sich der Geschädigte nicht auf eine derart unsichere Möglichkeit verweisen zu lassen (BGH WM 1995, 64 , BGH WM 1986, 2071, Rinsche, a.a.O., II251).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 84/92

    Belehrungspflicht bei Absicherung eines Wegerechts durch Grunddienstbarkeit -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Dabei ist grundsätzlich für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die anderweitige Ersatzmöglichkeit bestehen muss, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Klage gegen den Notar abzustellen (RGZ 100, 128; BGH WM 1993, 1896 ; Rinsche, a.a.O., II 253).
  • BGH, 09.11.1995 - IX ZR 161/94

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei Verhandlungen über den Abschluß eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Entscheidend ist dabei nicht, ob gegen einen anderen ein Rechtsanspruch auf Ersatz des Schadens besteht, sondern ob tatsächlich ein Ausgleich zu erlangen ist (BGH WM 1996/2071); ein begründeter Anspruch gegen einen vermögenslosen Dritten, von dem tatsächlich nichts "zu holen" ist, kann demnach die Haftung des Notars nicht ausschließen.
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 8/91

    Belehrung der Miteigentümer bei lastenfreiem Grundstücksverkauf trotz Belastung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Ohne die Amtspflichtverletzungen des Beklagten - nach der Rechtsprechung gilt die tatsächliche Vermutung, dass sich der Beteiligte auch "beratungsgemäß" verhalten hätte (BGH WM 1992, 527 ; WIVI 1990, 1161, Rinsche, a.a.O., 11219) - hätte die Klägerin lastenfreies Eigentum an dem Miteigentumsanteil durch Zahlung eines Kaufpreises von 238000 DM erworben.
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Über diese sich aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG ergebenden Pflichten hinaus trifft den Notar nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1978, 219; VersR 1976, 730; NJW 1971, 1363; VersR 1961, 349; LM, § 17 BeurkG Nr. 8), im Rahmen der in § 17 Abs. 1 Satz 2 BeurkG bzw. nach neuerer BGH-Rechtsprechung in § 14 Abs. 1 BNotO niedergelegten allgemeinen Betreuungspflicht auch die Verpflichtung, dann, wenn es sich um geschäftsunerfahrene Parteien handelt und einer Partei durch die beabsichtigte zu beurkundende Vereinbarung ein wirtschaftlicher Schaden droht, dessen sie sich erkennbar nicht bewusst ist, auf die Möglichkeit der Schädigung hinweisen und darüber zu belehren, wie diese mögliche Schädigung vermieden werden könnte.
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
    Solange die begründete Aussicht besteht, dass der Schaden in anderer Weise ersetzt wird, kann die Notarhaftung im Regelfall weder mit einer Leistungsklage noch mit einer Feststellungsklage durchgesetzt werden (BGH VersR 1992, 1482).
  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 177/69

    Notarhaftung gegenüber Organen einer juristischen Person

  • BGH, 20.09.1977 - VI ZR 180/76

    Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Verletzung von Notaramtspflichten -

  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64

    Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 215/59

    Verletzung der Amtspflicht eines Notars bei Mitwirkung an einem gescheiterten

  • RG, 15.10.1920 - III 136/20

    Bestimmung des Zeitpunktes anderweitiger Ersatzhaftung im Rahmen einer

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.08.2002 - 1 U 671/01   

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https://dejure.org/2002,25607
OLG Saarbrücken, 10.08.2002 - 1 U 671/01 (https://dejure.org/2002,25607)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.08.2002 - 1 U 671/01 (https://dejure.org/2002,25607)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. August 2002 - 1 U 671/01 (https://dejure.org/2002,25607)
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