Rechtsprechung
| OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BremSchulG § 38 Abs. 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufnahme in Schulen - Kein Zeugnis bei fehlender Unterrichtsteilnahme aufgrund Rechtsstreits
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen von § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Voraussetzungen für die Erteilung eines Abschlusszeugnisses; Rechtswidriges Versagen der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe einer Schule; Ausstellung eines Zeugnisses unter dem Gesichtspunkt ...
Verfahrensgang
- VG Bremen, 16.07.2004 - 7 K 2207/02
- OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04
Dazu reicht es, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NordÖR 2000, S. 453). - BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04
Maßstab ist insoweit der frühere, vor dem rechtswidrigen Eingriff bestehende Zustand, um dessen Wiederherstellung es geht (BVerwG, U. v. 26.08.1993, BVerwGE 94, S. 100; B. v. 09.02.2000, Buchholz 310, § 121 VwGO Nr. 78). - BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04
Deshalb kann offenbleiben, ob ein solcher Anspruch, der im Sozialrecht Anerkennung gefunden hat, im allgemeinen Verwaltungsrecht überhaupt zur Anwendung kommt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 30.10.1997, BVerwGE 105, S. 288).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eine zwangsweise abverlangte Teilzeitbeschäftigung ist rechtswidrig und berechtigt zum Schadensersatz.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 3 GG; Art 33 Abs 2 GG; Art 33 Abs 4 GG; Art 33 Abs 5 GG; Art 100 GG; § 94 VwGO; § 48 VwVfG; § 51 VwVfG; § 80c BG ND; § 87 BG ND; § 44a BRRG
Alimentationsprinzip; Arglist; Aussetzung des Verfahrens; Besoldungsdifferenz; Einstellungsteilzeit; Ermessen; Haushaltskonsolidierung; Lebenszeitanstellung; Lehrerarbeitszeit; materielle Gerechtigkeit; reduzierte Arbeitsleistung; Teilzeit; Teilzeitanordnung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Zur Begründung ihrer am 27. Oktober 2000 erhobenen Klage bezieht sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.März 2000 (ZBR 2000, 209) und legt dar, die von der Beklagten vorgetragenen Differenzierungen zwischen dem Hessischen und dem Niedersächsischen Beamtengesetz könnten eine von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweichende Entscheidung nicht tragen.Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).
Der insoweit vordergründig eingebrachte Gesichtspunkt der reduzierten Arbeitsleistung (S. 3 d. Bescheides v. 21.8.2000) ignoriert die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.3.2000, ZBR 2000, 210) dazu und vermengt die Wahrnehmung eines Amtes mit arbeitsvertraglicher Zeitarbeit.
" Solche Widersprüchlichkeit liegt hier in der sachlichen Neubefassung mit dem angeblich bestandskräftigen Ausgangsbescheid und der - unter Abänderung des Ausgangsbescheides - vorzeitigen Gewährung von Vollzeitbeschäftigung bei rechtswidriger Aufrechterhaltung von Teilzeitbeschäftigung (BVerwG, ZBR 2000, 210) für die Vergangenheit.
Die vorgenommene Differenzierung allein nach der mehr oder weniger zufälligen Einstellung - mit der Folge des rechtzeitigen oder verspäteten Rechtsbehelfs nach Kenntnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 - trägt somit den Anschein einer willkürlichen, an Zufälligkeiten orientierten Handhabung in sich, zeigt aber nicht die Ausrichtung an beamtenrechtlichen Grundprinzipien und am materiellen Verfassungsrecht auf (s.o.; vgl. insoweit Urt. des BVerwG v. 2.3.00, ZBR 2000, 210).
Neben der Sache liegt auch der Hinweis, die Klägerin sei tatsächlich nur im Umfang der herabgesetzten Arbeitszeit tätig gewesen - etwas, was ihr wegen der damit verbundenen Arglist (s.o.) und auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2000 (ZBR 2000, 210) wegen der Wahrnehmung des Amtes gerade nicht entgegen gehalten werden kann (s.u. 6).
Sie geht auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurück.
- so BVerwG, ZBR 2000, S. 210 m.w.N. Von diesem Vollzeitprinzip als Regelfall beamtenrechtlicher Amtstätigkeit abgesehen stünde bei einer (Zwangs-) Einstellungsteilzeit eine einseitig abverlangte Bereitschaft dazu auch nicht mehr mit Art. 33 Abs. 2 GG im Einklang (…dazu Battis, BBG, 2. Aufl. § 72 a Rdn. 9), weil die abverlangte Bereitschaft zur Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung nichts mit den verfassungsrechtlich (allein) zulässigen Einstellungskriterien zu tun hat.
So liegt es hier (vgl. BVerwG, ZBR 2000, 209 f.).
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Bei ordnungsgemäßer Ermessensausübung gem. §§ 48, 49 VwVfG hätte die Beklagte demgemäß dazu kommen müssen, dass ihr Spielraum auf Null reduziert sei, zumal schon seit BVerwGE 82, 196 ff. bekannt gewesen sei, dass nur bei Wahrung der Freiwilligkeit und Wahlfreiheit eine Kürzung der Arbeitszeit nebst Besoldung und Versorgung möglich sei.Die entsprechenden Gesichtspunkte waren hier im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides schon angelegt, wie z.B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.3.1992 (NVwZ 1992, 1098; vgl. auch BVerwGE 82, 196 f.) aufzeigt, das bereits die Rechtswidrigkeit einer Arbeitszeitermäßigung ohne Wahlmöglichkeit der neu einzustellenden Beamten konstatiert hat.
Bei dieser Lage der Dinge (s.o., vgl. BVerwGE 82, 196 f.) verwundert es, dass die Beklagte noch im Jahre 2000 Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Nds. Regelung in Abrede gestellt hat.
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (03.05.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre.
Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; OVG Münster, NVwZ-RR 204, 438; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -).
- BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (03.05.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre.Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; OVG Münster, NVwZ-RR 204, 438; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -).
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Auch ansonsten ist betont worden, dass die beamtenrechtlichen Grundprinzipien (BVerfGE 71, 39 / 59 ff. und 55, 207 / 240) nur mit Zustimmung (Verzicht) des jeweils betroffenen Beamten abänderbar sind (…sog. Konsensualprinzip, vgl. Battis, BBG-Kommentar, 2. Aufl. § 72 a Rdn. 8). - BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Zudem scheidet eine Vorlage dann aus, "wenn das VG die Gültigkeit der vom BVerfG zu prüfenden Norm in Übereinstimmung mit der Rspr. des BVerwG bejaht" (so ausdrücklich BVerwG, B. v. 6.12.1999 - 3 B 55.99 - in Buchholz 31o Verfahrensrecht § 94 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 01.03.2000 - 2 WDB 1.00
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
zum Urteil des BVerwG (ZBR 2000, 211) hervorgehoben hat, ist daher eine "eiserne Grenze beim Moment der Freiwilligkeit gegeben". - VG Lüneburg, 18.01.2001 - 1 A 238/00
Einstellungsteilzeit; verfassungskonforme Auslegung; Zwangsteilzeit
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Für eine solche Klage müsste das BVerwG ihm das Rechtsschutzbedürfnis versagen." 3. In der Sache selbst hat die Klägerin einen Anspruch auf die begehrte Besoldungsdifferenz und den versorgungsrechtlichen Ausgleich, so wie das von der Kammer bereits mehrfach zutreffend entschieden worden ist (vgl. etwa Urteile der Kammer v. 18.01.2001 - 1 A 238/00 - und v. 13.8.2003 - 1 A 391/00, 328/00, 330/00). - VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum; …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
5. Auch die seitens der Beklagten begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen hier nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - Urteile der Kammer v. 4.2.2004 - u.a. 1 A 293/00 - und v. 3.3.2004 - u.a. 1 A 334/00 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -). - VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00
Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen; …
Auszug aus VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
5. Auch die seitens der Beklagten begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen hier nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - Urteile der Kammer v. 4.2.2004 - u.a. 1 A 293/00 - und v. 3.3.2004 - u.a. 1 A 334/00 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -). - VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung; …
- VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00
Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter …
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72
Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf …
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
- BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89
Prüfungsbehörde - Abgeschlossenens Prüfungsverfahren - Fehlerhaftigkeit - …
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2000 - 13 S 1378/98
Rücknahme einer Ausweisung
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Heraufholen von Prozeßresten
- VGH Hessen, 14.09.1994 - 1 UE 3835/88
Beamtenversorgung: rechtswidrige Anrechnung von Altersgeld für Landwirte - …
- VG Gera, 28.11.1996 - 2 E 1370/95
- VG Meiningen, 20.11.2007 - 1 E 364/07
Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Ernennung zum Beamten …
Ob sich der Antragsgegner gegenüber der Antragstellerin auf die Bestandskraft dieses Bescheides für den Zeitraum ab Eingang ihres Antrags auf sofortige vollzeitige Beschäftigung berufen kann oder die Antragstellerin im Wege eines Wiederaufnahme- bzw. Rücknahmeverfahrens bzw. über die Grundsätze von Treu und Glauben gerichtlich durchsetzen kann, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, seinen Festsetzungsbescheid rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung am 28.12.2006 aufzuheben (vgl. dazu z. B. OVG S-A, U. v. 29.09.2006, 1 L 9/06; VG Lüneburg, U. v. 18.08.2004, 1 A 253/04, Juris), muss in diesem Verfahren offenbleiben.Vorliegend wird sich darüber hinaus im Klageverfahren die Frage stellen, ob die Antragsgegnerin verpflichtet war, den Bescheid vom 10.03.2002 teilweise aufzuheben, weil von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist (vgl. dazu VG Lüneburg, U. v. 18.08.2004, 1 A 253/04, Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".