Rechtsprechung
| BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb
- rechtsinformationen.bund.de
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 3 Abs 2 TVG, § 4 Abs 3 TVG, § 4 Abs 5 TVG
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb - IWW
§ 99 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 2 TVG, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4a TVG, § 13 Abs. 3 TVG, § 2 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 97 Abs. 5 ArbGG
- Wolters Kluwer
Betriebsverfassungsrechtliche Verpflichtung zur Anwendung einer tariflichen Vergütungsordnung im Betrieb; Eingruppierungsmethodik bei zwei nebeneinander geltenden tarilfichen Vergütungsordnungen; Tarifliche Nachwirkung und betriebliches kollektives Entgeltschema
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung bei tarifpluralem Betrieb
- bag-urteil.com
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung; maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb
- rechtsportal.de
Betriebsverfassungsrechtliche Verpflichtung zur Anwendung einer tariflichen Vergütungsordnung im Betrieb
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - und die maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Ein Betrieb - eine Vergütungsordnung?
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 06.02.2013 - 10 BV 18/12
- LAG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - 14 TaBV 9/13
- BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Papierfundstellen
- NZA 2017, 74
- BB 2016, 2804
- DB 2017, 676
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Damit ist sie Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätzen niederschlägt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 14, BAGE 139, 332).BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332).
- BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10
Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer maßgeblich sind, sondern um Inhaltsnormen, die nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend nur zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern gelten (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, BAGE 138, 39;… 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176).Ob sie einen vertraglichen Anspruch auf die Anwendung dieser Tarifverträge haben oder unmittelbar tarifgebunden sind, hat auf die gegenüber dem Betriebsrat bestehende Pflicht des Arbeitgebers aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG keinen Einfluss (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39;… vgl. auch 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 23, BAGE 132, 314).
- BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16
Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende …
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Eine Aussetzung dieses Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG bis zur Entscheidung über die Tariffähigkeit der DHV in dem beim Senat anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahren (- 1 ABR 37/16 -) bedarf es daher nicht.
- BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13
Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Das Günstigkeitsprinzip regelt das Verhältnis von kollidierenden individualvertraglich vereinbarten und kraft Tarifgebundenheit geltenden Arbeitsbedingungen (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27, BAGE 151, 221). - BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (…BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28, BAGE 126, 237). - BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08
Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang - …
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Ob sie einen vertraglichen Anspruch auf die Anwendung dieser Tarifverträge haben oder unmittelbar tarifgebunden sind, hat auf die gegenüber dem Betriebsrat bestehende Pflicht des Arbeitgebers aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG keinen Einfluss (…BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39; vgl. auch 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 23, BAGE 132, 314). - BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
Tarifpluralität - Eingruppierung
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Er ist dann grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer unter Beteiligung des Betriebsrats den Entgeltgruppen der beiden betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnungen zuzuordnen (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 32, BAGE 151, 212). - BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer maßgeblich sind, sondern um Inhaltsnormen, die nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend nur zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern gelten (…vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, BAGE 138, 39; 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176). - BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
Ablösung verbandstariflicher Regelungen
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Eine Ablösung setzt Tarifverträge identischer Normgeber voraus (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 28, BAGE 150, 97). - BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche …
Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14
Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 14;… 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28, BAGE 126, 237). - BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11
Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung
- LAG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - 14 TaBV 9/13
- BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16
Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung
Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts ist im Beschluss vom 23. August 2016 (- 1 ABR 15/14 -) zu denselben Tarifverträgen von "jeweils eigenständigen und inhaltsgleichen Mantel- und Gehaltstarifverträgen" ausgegangen.Zwar muss bei einem Nebeneinander mehrerer Vergütungsordnungen die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu jeder dieser betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnungen vorgenommen werden (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 32, BAGE 151, 212).
Bei Ein- und Umgruppierungen iSv. § 99 BetrVG ist neben ihr zumindest diejenige Vergütungsordnung anzuwenden, die aus den mit dem DBV geschlossenen Tarifverträgen folgt (vgl. dazu ausführlich bereits BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 16 ff.).
BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18;… 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332).
Er ist dann grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer unter Beteiligung des Betriebsrats den Entgeltgruppen der beiden betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnungen zuzuordnen (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 32, BAGE 151, 212).
Die Existenz zweier tariflicher Vergütungsordnungen, die mit unterschiedlichen Gewerkschaften vereinbart worden sind, führt vielmehr zu einer Tarifpluralität, bei der die jeweiligen Tarifnormen unabhängig voneinander für die jeweils tarifgebundenen Arbeitnehmer gelten (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 22).
Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 22;… 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 14;… 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28, BAGE 126, 237).
Die Anwendung der Kollisionsregel in § 4a TVG setzt nach § 13 Abs. 3 TVG voraus, dass eine Tarifkollision auf Grundlage von am 10. Juli 2015 noch nicht geltenden Tarifverträgen besteht (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 21).
Rn. 41 ee) Auf den (unbegründeten, vgl. dazu BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 24) Einwand der Arbeitgeberin, das auf einem nachwirkenden Tarifvertrag beruhende und diskriminierende Vergütungssystem des MTV/GTV AVR-ver.di 2004 sei durch den Abschluss von günstigeren Tarifverträgen mit einer anderen Gewerkschaft abgelöst worden, kommt es vorliegend nicht an.
Indem die Arbeitgeberin im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach § 99 BetrVG Ein- und Umgruppierungen nach den mit dem DBV ab dem Jahr 2008 vereinbarten Tarifverträgen vornimmt, führt sie keine andere betriebliche Vergütungsordnung ein, sondern wendet eine bereits bestehende an (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 25).
Diese Annahme schließt ein Antragsverständnis aus, nach dem diese Vergütungsordnungen neben der Vergütungsordnung nach dem MTV AVR-ver.di 2004 iVm. dem GTV AVR-ver.di 2004 im Betrieb zur Anwendung kommen sollen (ebenso zu einem wortgleichen Antrag bereits BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 13).
Das Bestehen einer solchen Verpflichtung kann Gegenstand eines Feststellungsantrags nach § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 15).
Bei Ein- und Umgruppierungen iSv. § 99 BetrVG ist - wie oben ausgeführt - zumindest auch die aus den mit dem DBV geschlossenen Tarifverträgen folgende Vergütungsordnung anzuwenden (ausführlich BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 16 ff.).
- BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare …
Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) Anwendung finden (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18;… 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332;… 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, BAGE 138, 39;… 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176).BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18;… 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, aaO).
- BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
Eine etwaige auf Grundlage des konkurrierenden Tarifvertrags verbleibende mitbestimmungsrechtliche Schutzlücke wäre - ebenso wie eine solche zu Lasten von nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern (…grdl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 bis 26, BAGE 139, 332;… zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG weiterhin BAG 13. August 2019 - 1 ABR 10/18 - Rn. 38, BAGE 167, 252; 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18) - nach dem Zweck und der Reichweite des jeweiligen Mitbestimmungstatbestands zu schließen.
- BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18
Regelungsabrede - Nachwirkung
BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18 mwN). - BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16
Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt
Selbst wenn dadurch der gesamte HTV idF des ÄTV und nicht nur die Regelungsgegenstände des ÄTV endeten, blieben die danach geregelten tariflichen Vergütungsgrundsätze auch nach Eintritt der Nachwirkung iSd. § 4 Abs. 5 TVG das im Betrieb maßgebende kollektive Entgeltschema und sind bis zu dessen Änderung unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich verbindlich (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 23 mwN). - LAG Hessen, 16.08.2024 - 10 SLa 168/24 Dafür wäre nach der Rspr. erforderlich, dass die Normgeber identisch sind (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 24, NZA 2017, 74;… MHdB ArbR/Klumpp 5. Aufl. § 261 Rn. 37).
Die einmal durch den Tarifvertrag begründete Entgeltordnung wirkt folglich nach; der Arbeitgeber ist ggf. verpflichtet, den Arbeitnehmer mehreren im Betrieb geltenden Entgeltordnungen zuzuordnen (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19, NZA 2017, 74).
Es kann durchaus sein, dass in einem Betrieb mehrere Entgeltordnungen existieren (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19, NZA 2017, 74)..
Der Arbeitgeber ist bei einem Nebeneinander von kraft Bezugnahme geltenden tariflichen Entgeltordnungen und Tarifsystemen, die kraft Verbandsmitgliedschaft gelten, ggf. verpflichtet, den Arbeitnehmer mehreren im Betrieb geltenden Entgeltordnungen zuzuordnen (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19, NZA 2017, 74).
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber
BetrVG sowie der Normzweck von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (…vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 32 mwN; 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18 mwN;… ausf. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 ff., BAGE 139, 332). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 8.16
Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung im Lehrerbereich
Rn. 42 An dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bis in die jüngste Zeit festgehalten (vgl. z.B. Beschluss vom 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 -, juris Rn. 18).BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 -, juris Rn. 18).
- BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb
In diesen Fällen ist er gehalten, die Arbeitnehmer des Betriebs bei Ein- oder Umgruppierungen den Entgeltgruppen beider Tarifwerke zuzuordnen (vgl. BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 32, BAGE 151, 212). - LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen …
Andere Abmachungen im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG sind Tarifverträge, wenn sie unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirken (BAG…, Urteil vom 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 -, Rn. 14, juris;… Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 4 TVG Rn. 843) und die Normgeber identisch sind (BAG, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 ABR 15/14 -, Rn. 24, juris). - LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 170/17
Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17
- LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 261/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 TaBV 27/17
Eingruppierung des Arbeitnehmers im Nachwirkungszeitraum eines gekündigten …
- LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 146/17
Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.04.2019 - KGH.EKD I-124/45
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