Rechtsprechung
| BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats
- rechtsinformationen.bund.de
Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG
Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats - IWW
§ 3 BetrVG, § ... 4a TVG, § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 81 ZPO, § 87 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 BetrVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltgruppen und -stufen in einem betrieblichen Entgeltschema; Mitteilung der vorgesehenen Entgeltstufe durch den Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen eines Zustimmungsersuchens zur Eingruppierung
- datenbank.nwb.de
Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eingruppierung - und die Unterrichtung des Betriebsrats
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Prozessvollmacht im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - und die Einlegung der Beschwerde
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eingruppierung und die Unterrichtung des Betriebsrats
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterrichtung des Betriebsrats bei Eingruppierung
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 14.01.2022 - 3 BV 28/21
- LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 6/22
- BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Papierfundstellen
- NZA 2024, 1660
- NZA-RR 2024, 686
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21
Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Der Betriebsrat muss auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 24;… 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 25 mwN;… 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).
- BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Der Betriebsrat muss auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (…BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 24; 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (…BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 25 mwN; 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).
- BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
Tarifpluralität - Eingruppierung
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Personelle Einzelmaßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG können daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG vorgenommen werden (…vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 151, 212).Nur mit einem solchen Normverständnis kann der Zweck des § 101 BetrVG erreicht werden, einen dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats entsprechenden Zustand herzustellen und damit die Einhaltung dieses Rechts zu sichern (…vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 151, 212).
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Personelle Einzelmaßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG können daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 151, 212).Nur mit einem solchen Normverständnis kann der Zweck des § 101 BetrVG erreicht werden, einen dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats entsprechenden Zustand herzustellen und damit die Einhaltung dieses Rechts zu sichern (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 151, 212).
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Das gilt selbst dann, wenn der Betriebsrat zu dem Zustimmungsersuchen in der Sache Stellung nimmt und seine Zustimmung mit Bezug auf Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG verweigert (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 d bb der Gründe, BAGE 113, 109). - BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds …
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 46 Abs. 2 ArbGG iVm. § 81 ZPO ermächtigt eine einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 mwN). - BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08
Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Rn. 11 B. Die - trotz mehrfacher Einlegung als einheitliches Rechtsmittel anzusehende - Rechtsbeschwerde (vgl. nur BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 15 mwN) ist begründet. - BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09
Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG erstreckt sich dabei nicht nur auf die Einordnung in eine bestimmte Entgeltgruppe, sondern kann - je nach Ausgestaltung der maßgebenden Vergütungsordnung (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 40) - auch die Zuordnung zu von Beschäftigungszeiten abhängigen Stufen erfassen. - BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - …
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Da das Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG ein einheitliches Verfahren ist, das die Ein- oder Umgruppierung in allen ihren Teilen erfasst, kann er das Verfahren nicht auf einzelne Teile der zustimmungspflichtigen Maßnahme beschränken (…vgl. BAG 27. April 2022 - 4 ABR 25/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 177, 323; 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 11 mwN). - BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21
Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege
Auszug aus BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23
Da das Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG ein einheitliches Verfahren ist, das die Ein- oder Umgruppierung in allen ihren Teilen erfasst, kann er das Verfahren nicht auf einzelne Teile der zustimmungspflichtigen Maßnahme beschränken (vgl. BAG 27. April 2022 - 4 ABR 25/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 177, 323;… 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 11 mwN). - LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 6/22
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei personeller Einzelmaßnahme
- BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 19/24
Personelle Maßnahme - innerbetriebliche Stellenausschreibung
Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG 16. Juli 2024 - 1 ABR 25/23 - Rn. 23 mwN). - LAG Sachsen, 28.02.2025 - 2 TaBV 27/22 Rn. 62 Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2024 (Az. 1 ABR 25/23; SächsLAG 5 TaBV 6/22) teilte die Beteiligte zu 2. mit Schreiben vom 13.12.2024 (vorgelegt zunächst als Anlage AG 7, Bl. 145 EA zweiter Instanz; erneut vorgelegt im Termin der mündlichen Anhörung - das erste Schreiben war fehlerhaft, siehe Protokoll der Anhörung, dort Seite 3, Bl. 156 EA zweiter Instanz) dem Betriebsrat im Nachgang sowohl die Entgeltstufen bei Antragsdatum (17.12.2021) als auch die aktuellen Stufen mit, die bei entsprechender Eingruppierung zur Anwendung gebracht werden sollten.
Ausgehend von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2024 (1 ABR 25/23, juris), wonach das Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG ein einheitliches Verfahren ist, welches die Ein- und Umgruppierung in allen ihren Teilen erfasst, kann das Verfahren nicht auf einzelne Teile der zustimmungspflichtigen Maßnahme beschränkt werden.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2024 (1 ABR 25/23, juris) zu einem vergleichbaren Verfahren war der Betriebsrat damit unzureichend informiert, sodass die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht zu laufen begann, womit auch die Fiktion des § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG nicht eintreten konnte.
- BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat deshalb in der Regel auch darüber zu informieren (vgl. BAG 16. Juli 2024 - 1 ABR 25/23 - Rn. 24 mwN;… 27. April 2022 - 4 ABR 25/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 177, 323). - LAG Sachsen, 17.02.2025 - 2 TaBV 20/22 Rn. 87 Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2024 (1 ABR 25/23, juris) zu einem vergleichbaren Verfahren liegt eine solche offensichtliche Unvollständigkeit vor, wenn dem Betriebsrat die Berufserfahrungsstufen nicht mitgeteilt werden.
- ArbG Herne, 09.04.2025 - 5 BV 15/24
Einzelfallentscheidung zum leitenden Angestellten
Bei diesen personellen Maßnahmen handelt es sich nicht um konstitutive Akte des Arbeitgebers, sondern lediglich um einen mit der Kundgabe einer Rechtsansicht verbundenen Akt der Rechtsanwendung (BAG, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 1 ABR 25/23 - juris).
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