Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Erfolglose Verfahrensrügen in einem Asylprozess
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Verfahrensgang
- VG Aachen, 17.08.2022 - 3 K 2274/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2025 - 10 A 1961/22
- BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz vorheriger Anordnung des …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Rn. 16 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens (§ 95 Abs. 1 Satz 1 VwGO) erfolgt nicht im Interesse des betroffenen Beteiligten, sondern im Interesse des Gerichts, das auf diese Weise sicherstellen will, dass das von ihm für erforderlich gehaltene Beweismittel auch tatsächlich zum Termin erscheint (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 10).Rn. 17 Das Oberverwaltungsgericht hat durch den Eintritt in das Rechtsgespräch die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Klägerin konkludent aufgehoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 S. 136; Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 12).
Ein solches Unvermögen hätte er im Übrigen durch einen Vertagungsantrag geltend machen müssen, denn die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterlässt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 S. 136; Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 12).
- BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Rn. 17 Das Oberverwaltungsgericht hat durch den Eintritt in das Rechtsgespräch die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Klägerin konkludent aufgehoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 S. 136;… Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 12).Ein solches Unvermögen hätte er im Übrigen durch einen Vertagungsantrag geltend machen müssen, denn die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterlässt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 S. 136;… Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 12).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 12 m. w. N.).
- BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Rn. 12 Die Parteivernehmung setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die unter Beweis gestellte Behauptung des Beteiligten voraus (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 17 m. w. N.). - BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Hierzu gehört, dass er zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 S. 27 m. w. N.). - BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01
Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Allein, wenn die tatrichterliche Würdigung des individuellen Verfolgungsvorbringens des Asylbewerbers wesentlich von seiner Glaubwürdigkeit abhängt, wird vom Gericht hierüber in aller Regel nur nach einer persönlichen Anhörung des Asylbewerbers entschieden werden können (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 392.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259 S. 79 ff.). - BVerwG, 29.03.2019 - 5 BN 1.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 12 m. w. N.). - BVerwG, 12.09.1986 - 9 B 180.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Vielmehr ist ein Asylsuchender von sich aus gehalten, einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - ergibt, dass ihm bei verständiger Würdigung Verfolgung droht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 1986 - 9 B 180.86 - juris Rn. 5 m. w. N.). - BVerwG, 05.08.2005 - 1 B 181.04
Unglaubhafte oder unsubstanziierte Angaben zum Verfolgungsschicksal im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25
Das Tatsachengericht muss auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen dann nicht nachgehen, wenn die Schilderungen des Klägers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005 - 1 B 181.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313 Rn. 4). - BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26
Türkei: abgelehnte Gefahr der Gruppenverfolgung von Kurden, Aleviten und …
Hierbei hat es zu berücksichtigen, dass Grundlage seiner Überzeugungsbildung insoweit nur diese Urkunden sind und nicht der persönliche Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Klägers (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2025 - 1 B 12.25 - juris Rn. 9 …und vom 10.05.2002 - 1 B 392.01 - juris Rn. 3 ff.). - OVG Niedersachsen, 24.06.2026 - 4 LA 22/26
Ordnungsgemäße Einführung von Erkenntnismitteln in den Asylprozess
Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich daher nicht mit Erfolg berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (BVerwG, Beschl. v. 4.9.2025 - 1 B 12.25 -, juris Rn. 17;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.2026 - 1 A 2946/25.A -, juris Rn. 20). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2026 - 4 LZ 77/26 Rn. 8 Unabhängig davon liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vor, wenn der Beteiligte es unterlässt, Gebrauch von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2006 - 10 B 48.06 - juris Rn. 5 und vom 4. September 2025 - 1 B 12.25 - juris Rn. 17).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2026 - 1 A 1145/26
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels hinreichender Darlegung …
Dieser bezieht sich zwar (ohne Angabe der genauen Fundstelle) auf den inhaltlich bestimmten, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2025 - 1 B 12.25 - tragenden (der ständigen Rechtsprechung entsprechenden) Rechtssatz, nach welchem das Tatsachengericht auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen dann nicht nachgehen muss, wenn die Schilderungen des Klägers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2026 - 23 A 166/24
Ablehnun des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung …
Rn. 25 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2025 - 1 B 12.25 -, juris Rn. 6, und vom 15. August 2003 - 1 B 107.03, 1 PKH 28.03 -, juris Rn. 5, sowie Urteil vom 22. April 1986 - 9 C 318.85 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 A 4476/18.A -, juris Rn. 6 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2026 - 19 A 525/26 Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 1 B 12.25 - juris Rn. 4.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2026 - 4 LZ 333/25
Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung im Asylprozess
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn der Beteiligte es unterlässt, Gebrauch von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2006 - 10 B 48.06 - juris Rn. 5 und vom 4. September 2025 - 1 B 12.25 - juris Rn. 17). - VG Augsburg, 06.03.2026 - Au 2 K 25.37399
Asylrecht Herkunftsland Afghanistan, Zuerkennung internationalen Schutzes durch …
Auch dies spricht dafür, im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 26 AsylG keine verminderten Anforderungen an die Schlüssigkeit des Vorbringens des Schutzsuchenden (vgl. dazu generell BVerwG, B.v. 4.9.2025 - 1 B 12.25 - juris Rn. 6 m.w.N.) zu stellen.
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